Richtig Verhalten bei Anzeige, Hausdurchsuchung und wenn Polizei PC beschlagnahmt. Lars Sobiraj und Anwalt Solmecke informieren in diesem kurzen Video.
Im unserem Video der Woche: wie kann man sich bei Hausdurchsuchung, PC-Beschlagnahmung und bei einer Anzeige verhalten.
Jede Woche beleuchtet der Video-Rat „Im Interview: Lars Sobiraj“ in 5-10min Länge aktuelle Fälle aus der Internet-Welt. Besonderes Augenmerk gilt den rechtlichen Auswirkungen (Urheberrecht, Abmahnung, E-books, Hacker-Daten, Filesharing, Filme von boerse.bz u.a). Der Clip ist auch hier auf Tarnkappe.info abrufbar. Anwalt Christian Solmecke von der Medienkanzlei WBS in Köln nimmt Stellung zu Fragen: Abmahnung, illegales Herunterladen und Verbreiten von Musik- Film- Buchdateien etc.
Der Fall: falscher Verdacht & Anzeige
Ein Ehepaar aus Norddeutschland verlegt eigene E-Books. Ohne ihr Einverständnis wurden diese auf lul.to verkauft. Sie verdächtigen fälschlicherweise eine bestimmte Person als Betreiber des Portals und erstatten Anzeige bei der Polizei. Solche Anzeigen kommen nicht selten vor und sind schnell abgegeben. Deshalb nicht verwundert sein, wenn aus heiterem Himmel einem auch mal eine Anzeige ins Haus flattert. Anwalt Solmecke beschreibt das richtige Verhalten auf solche Anzeigen und bei Hausdurchsuchung (z.B. mit PC-Beschlagnahmung).
Verhalten beim Erhalt der Anzeige
Man erhält einen Brief der Polizei (bis jetzt immer noch nur per Briefpost und nicht per Mail!). Der Inhalt: „Es liegt gegen Sie eine Anzeige vor.“ Solmecke empfiehlt, zuerst Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Beim Kontakt mit der Polizei (am Telefon wie im direkten Gegenüber) sollte man immer höflich sein. Statt auf der Polizeiwache eine Aussage zu machen, wäre es besser einen Anwalt zu beauftragen. Der kann anhand des polizeilichen Schreibens Akteneinsicht beantragen und informiert dann seinen Mandanten über Inhalt und Art der Anzeige. Aufgrund seiner Erfahrung kann er ihm vorschlagen, was zu tun ist – z.B. kann er helfen eine schriftliche Stellungnahme an die Polizei abzugeben (nicht unwesentlich: was und was nicht sagen und wie viel). Bei offensichtlich falschen Anzeigen kann das Verfahren dann bereits eingestellt werden.
Verhalten bei Hausdurchsuchung
Auch bei einer Hausdurchsuchung gilt laut Solmecke als erstes: Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten. Er empfiehlt, höflich zu sein und nicht zu provozieren. Ratsam sei es, sich Durchsuchungsbeschluss und Polizeiausweis zeigen zu lassen. Optimal wäre es, als Zeugen Nachbarn oder Freunde dabei zu haben – die dann auch das Durchsuchungsprotokoll mit unterschreiben sollten.
Polizei beschlagnahmt PC
Unbedingt seien auf Verlangen der Polizei PC/Festplatte auszuhändigen. Vor allem wenn die Polizei gezielt „den PC xy“ sucht sollte man lieber schnell helfen um „Zufallsfunde“ zu vermeiden (z.B. andere nicht legale Sachen). Wird der PC beschlagnahmt, sollte man laut Solmecke der Beschlagnahmung widersprechen. Denn in dem Fall nimmt zwar die Polizei den PC mit – aber ein Richter wird dann entscheiden, ob die beschlagnahmten Gegenstände sofort wieder zurückgeben werden. Das sei nicht unwesentlich, das sonst die Rückgabe unter Umständen mehrere Monate dauern kann… Und wenn der PC z.B. 6 Monate weg ist, ärgert sich wer keine aktuelle Kopie hat. Natürlich weiss jeder um die Bedeutung regelmässiger Backups. Aber wenn es mal vergessen wurde? Dann kann man nur noch darum bitten, vor Abtransport schnell wichtige Dokumente mit dem USB-Stick zu sichern.
Verschlüsselung: Passwort herausgeben?
Mittlerweile verschlüsseln viele zur Sicherheit die Festplatte mit einem Verschlüsselungsprogramm. Muss man auf Verlangen das Passwort preisgeben? Wer bis jetzt noch immer keinen Grund hatte sich das kurzweilige Video anzusehen – hier ist einer :-)