Bestellbetrug
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Euro.Post: Verlockendes Jobangebot erweist sich als Bestellbetrug

Vorsicht ist geboten bei einem Jobangebot der Euro.Post auf europost-eu.biz. Watchlist Internet warnt diesbezüglich vor Bestellbetrug.

Euro.Post bezeichnet sich selbst als Europäischen Lieferservice und bietet aktuell Stellen auf der Website europost-eu.biz an. Für einen Stundenlohn von 25 Euro sollen die Bewerber zuvor empfangene Pakete weiterversenden. Watchlist Internet warnt allerdings vor dem Jobangebot. Lässt man sich darauf ein, beteiligt man sich möglicherweise an einem Bestellbetrug. Damit macht man sich demzufolge strafbar.

Euro.Post: Vom Traumjob zur Strafanzeige

Den von Euro.Post angebotenen Job könne man gut von zu Hause aus erledigen, so lockt das Unternehmen. Lediglich seien Telefon, ein Laptop und Platz für die Lagerung und den Versand von Paketen vonnöten. Ohne Vorkenntnisse stellt Euro.Post 25 Euro pro Stunde in Aussicht und lockt zudem mit Extraprämien. Indessen jedoch fallen potenzielle Bewerber auf Kriminelle herein. Hinter dem seriös wirkenden Jobangebot steckt nämlich eine „Stelle“ als Betrugshelfer. Der erhoffte Traumjob könnte so schnell zum Alptraum mutieren.

euro.post
Quelle: Watchlist Internet

Bestellbetrug: So gehen die Betrüger vor

Gemäß Watchlist Internet werben betrügerische Unternehmen, wie Euro.Post, durch professionellen Webauftritt Jobsuchende an. Hier verwendet die vermeintliche Firma das Logo der österreichischen Post unrechtmäßig. Täuschend echt wirkende Arbeitsverträge folgen. Bewerber sollen hier empfangene Pakete an ihre Arbeitgeber weiterleiten.

Die Betroffenen ahnen hingegen nicht, dass die Pakete „durch Kleinanzeigen- oder Bestellbetrug ergaunerte Waren“ enthalten. Kriminelle bezahlen die Ware oftmals mit gestohlenen Kreditkarten. Als Lieferadresse geben sie dann die Privatadresse der Bewerber an. Somit führt die Spur der Ermittler von den Opfern des Bestellbetrugs zu den Personen, die die Waren gegen Bezahlung an die Kriminellen weiterleiten sollen.

Meldet sich die Polizei bei den betroffenen Mitarbeitern, wird ihnen erst klar, dass sie sich als Teil einer Betrugsmasche mitschuldig machten. Gemäß § 263 StGB (Strafgesetzbuch) kann bei Bestellbetrug, auch bekannt als Warenkreditbetrug, je nach Schwere eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Tipps für Betroffene

Watchlist Internet geht abschließend der Frage nach, wie sich Bestellbetrug-Opfer verhalten sollten:

„Falls Sie eine Stellenanzeige von Euro.Post gefunden haben, raten wir Ihnen diese zu ignorieren. Haben Sie die Stelle über ein Jobportal gefunden, können Sie den Betrug an das Jobportal melden, um die Stellenanzeige entfernen zu lassen.

Sie haben Kontakt mit den Kriminellen aufgenommen? Wir raten Ihnen, den Kontakt sofort abzubrechen und den Kriminellen keine weiteren Daten zu übermitteln. Haben Sie Ihre Kreditkartendaten angegeben, ist es möglicherweise sinnvoll, Ihre Kontoauszüge in den nächsten Wochen genau auf unerlaubte Abbuchungen zu kontrollieren.

Falls Sie den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben haben und Pakete empfangen, raten wir Ihnen sich an die Polizei zu wenden. Schildern Sie Ihre Situation und besprechen Sie das weitere Vorgehen.“

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.