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EU will Anonymität virtueller Währungen begrenzen: Bitcoin ade?

Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und elektronische Geldbörsen sollen künftig unter das EU-Geldwäschegesetze fallen. Bitcoin ade?

Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ripple oder Ethereum und elektronische Geldbörsen sollen künftig unter das EU-Geldwäschegesetze fallen. So soll innerhalb der Europäischen Union Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschwert werden.

EU will Bitcoin & Co. verbieten

Für ein Verbot virtueller Währungen hat sich der EU-Rat am Mittwoch ausgesprochen. Die Anbieter müssen nun künftig ihre Kunden im Rahmen der Sorgfaltspflichten für Finanzhäuser kontrollieren, so der Ministerrat. Sie müssen beispielsweise Wallet-Adressen und Identität in einer zentralen Datenbank speichern und eine Möglichkeit schaffen, dass Details über die Verwendung des Zahlungssystems durch Selbstangaben der Nutzer aufgezeichnet werden können. Zu diesem Vorhaben muss nun noch das EU-Parlament Stellung beziehen und gegebenenfalls einen Kompromiss mit dem Rat aushandeln.

Man wolle damit, so zumindest dem Ratspapier zufolge, das Missbrauchspotenzial und die Anonymität „aufheben“. Auch die Tätigkeit von Bitcoin Mixing-Diensten wie Coinmixer u.v.m. dürfte die neue Gesetzes-Initiative deutlich erschweren. Ob Terroristen virtuelle Währungen nutzen ist fraglich bzw. noch nicht erwiesen – im Darknet ist eher üblich mit virtuellen Währungen zu zahlen.

Auch anonyme Zahlungsmittel, beispielsweise Prepaid-Karten möchten die EU-Länder einschränken. Es soll zukünftig bereits ab einem Betrag von 150 Euro eine Identitätsangabe nötig sein. Zuvor lag dieser Betrag bei 250 Euro, hierzulande liegt die Grenze bei 100 Euro. Außerdem soll es strengere Auflagen geben, entlang derer die Kunden zu überprüfen sind.

Bitcoin Münze – Bildquelle: geralt, thx! (CC0 1.0 Public Domain)

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