Im aktuellen Bericht über Urheberrechtsverletzungen, herausgegeben vom US-Handelsbeauftragten Michael Froman, taucht erstmals auch Youtube-mp3 auf.
Als rechtsverletzenden Streamripping-Dienst hat die USA erstmals auch Youtube-mp3 auf die schwarze Liste gesetzt. Die Webseite Youtube-mp3.org wird in Deutschland, mit Sitz in Hannover, betrieben. Sie soll für einen großen Anteil des weltweiten Streamripping-Aufkommens verantwortlich sein.
Youtube-mp3 ein berüchtigter Markt für Urheberrechtsverletzungen
Laut dem am Donnerstag, dem 22.12.2016, vom US-Handelsbeauftragten Michael Froman herausgegebenem aktuellen Bericht über „berüchtigte Märkte“ für Urheberrechtsverletzungen (PDF), betrachtet die US-Regierung den Dienst Youtube-mp3 zum Umwandeln und Herunterladen von Youtube-Videos als Teil der „wachsenden Bedrohung für Musiker, Plattenfirmen und digitale Musikvertriebsmodelle“.
Erst kürzlich, im September, wurde Youtube-mp3 in den USA von der Musikindustrie verklagt. So forderte der US-Branchenverband RIAA für jeden einzelnen Fall von begangener Urheberrechtsverletzung einen Schadensersatz von 150.000 USD. Aber nicht nur dafür will man ihn zur Kasse bitten. Sondern auch wegen der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen von Youtube, um Streamripping zu verhindern. Auf Youtube-mp3 bietet man den Besuchern an, aus Youtube-Videos die Audio-Spur in eine MP3-Datei zu extrahieren. In der Klage, die RIAA an einem kalifornischen Bundesbezirksgericht eingereicht hat, beanstandet man den Vormarsch der Streamripper. Diese stellen die Branche vor schwerwiegende Probleme. Die RIAA führte aus, dass Streamripper in den USA zwischen 2013 und 2015 ein Wachstum von 50 Prozent verzeichneten. Und allein „Youtube-mp3“ soll einen Marktanteil von 40 Prozent beanspruchen.
Hauptsitz in Deutschland?
Auf der schwarzen Liste, dem Bericht über „berüchtigte Märkte“ für Urheberrechtsverletzungen, taucht Youtube-mp3.org auf. Dies ist erstmals in der sechsjährigen Geschichte des Informationsträgers eine in Deutschland betriebene Webseite. Sie stehe stellvertretend für die „wachsende Bedrohung“, die Streamripper „für Musiker, Plattenlabels und digitale Musikvertriebsmodelle“ darstelle. Mit 4,8 Milliarden Besuchen im vorigen Jahr entfielen rund 40 Prozent in diesem Bereich auf das Portal. Die Musikindustrie schätzt ein, dass der Betreiber Philip Matesanz darüber pro Monat mit Werbung hunderttausende US-Dollar durch Werbeeinnahmen erzielen würde, heißt es in dem Schriftstück.
Youtube-mp3.org teilt sich in dem Bericht einen Listenplatz mit anderen so „berüchtigten“ Share-Hostern und Torrent-Trackern, wie The Pirate Bay, 4Shared, Extratorrent, Putlocker.ch, Rutracker.org, Taobao.com oder Uploaded.net. Sonst finden sich auf Fromans Übersicht hauptsächlich Portale und Sharehoster, die in China, der Ukraine, Russland oder den karibischen Inseln betrieben werden. Die wohl bekannteste Trackerseite The Pirate Bay habe „leider nur kurz pausiert“ und ist nun erneut in die Liste aufgenommen worden. Ihr komme symbolische Bedeutung zu, da deren Betreiber zahlreichen Aktionen von Strafverfolgern aus aller Welt und rechtlichen Schlachten trotzten und bewusst für illegale Downloads würben, so äußerte sich Michael Froman.
Kritik wächst
Kritik an dem Bericht kommt von der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Demnach solle die US-Regierungsstelle Recht völlig einseitig durchsetzen und zudem weit übers Ziel hinausschießen. Streamripping sei in vielen Fällen vollkommen rechtmäßig. Über YouTube seien tausende Videos mit Tonspuren verfügbar, die unter freien Lizenzen wie Creative Commons stünden oder gar nicht urheberrechtlich geschützt seien. Auch dürften spezielle Nutzerrechte nicht ignoriert werden. Sie erlauben es, ein selbstproduziertes Video in eine MP3-Datei umzuwandeln. Damit kann man die MP3-DAtei in einen eigenen Podcast einbauen. So schreibt auch Cory Doktorow: „Ich habe YouTube-MP3 benutzt, um ein Video von meiner Lektüre, meiner eigenen Geschichte, zu rippen und kann es so in mein Podcast-Feed einbinden.“
Plattformen wie 4Shared befinden sich laut der EFF ebenfalls zu Unrecht auf der Liste, da sie, ähnlich wie YouTube, automatische Systeme zur Suche und Blockade nach illegal hochgeladenen Inhalten eingerichtet hätten.
Die ebenfalls enthaltenen Online-Bibliotheken Bookfi und Library Genesis sehen die Bürgerrechtler als Kämpfer für „Guerilla Open Access“, die vor allem wissenschaftliche, großteils mit Steuergeldern finanzierte Werke der Öffentlichkeit zugänglich machten. Sie gehörten „zu den Früchten der Gier einiger der weltweit größten akademischen Verlage“. Auch Registrierungsstellen für Webadressen wie Domainers Choice hätten in dem Bericht nichts zu suchen, da sie selbst keine Inhalte bereitstellten.
Bildquelle: BEP, thx! (CC0 Public Domain)
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