Kim Dotcom
Kim Dotcom in Stein gemeißelt. Foto: Thierry Ehrmann. (CC BY 2.0)

Kim Dotcom: Mitgründer von Megaupload will sein Geld zurück

Kim Dotcom hat den US Supreme Court ersucht, die Beschlagnahme seines Vermögens für rechtswidrig zu erklären. Er will sein Geld zurück.

Der einstige Megaupload-Gründer Kim Dotcom alias Kim Schmitz geht nun juristisch gegen seinen Status als Flüchtiger vor. Er bekämpft die Beschlagnahmung seines Vermögens in den USA und wendet sich deswegen mit einem Antrag an den US Supreme Court. Dies berichtet der P2P-Blog Torrentfreak.

Kim Dotcom will nicht auf sein Vermögen verzichten

In den USA wurden 2014 die Vermögenswerte Kim Dotcoms (geschätzte 67 Millionen Dollar) durch die US-Behörden beschlagnahmt. Die Behörden beschuldigten Schmitz, das Geld durch Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche verdient zu haben. Da sich der Beschuldigte aber nicht in den USA aufhielt, wurde er als „flüchtig“ eingestuft und ein Verfahren gegen die Vermögensmasse eröffnet.

Gegenwärtig versucht Kim Dotcom für sich, seine Familie und seine Mitunternehmer zumindest ein finanziell gesichertes Leben zurückzugewinnen. Nach Jahren des Wartens klagt er nun gegen die Beschlagnahme seiner eigenen Vermögenswerte. Zudem klagte er gegen die Beschlagnahme der Vermögenswerte seiner Familienangehörigen und Geschäftspartner.

Auch die Auslieferung in die USA droht

Zunächst jedoch müsste das Hauptverfahren gegen ihn laufen und positiv enden, denn parallel zu diesem Fall bekämpft Kim Dotcom seine Auslieferung in die USA. Bis zu dieser Entscheidung bleibt nur der von ihm jetzt beschrittene Weg. Er bittet um eine Prüfung der Rechtsmäßigkeit beim Obersten Gerichtshof der USA. Jedoch haben die Betroffenen keinen Rechtsanspruch darauf, überhaupt vom Supreme Court angehört zu werden. Dessen Richter nehmen nur wenige der an sie herangetragenen Fälle an, sie sind völlig frei in der Entscheidung, ob die Bitte angenommen wird.

Da das Einfrieren seiner Vermögenswerte nur deshalb möglich war, weil er als Flüchtiger eingestuft wurde, argumentieren die Anwälte von Kim Dotcom nun, dass er eben kein Flüchtiger war, da er zu diesem Zeitpunkt in Neuseeland lebte und deutscher Staatsbürger ist. Dotcom war noch nie in den USA, konnte also auch nicht von dort flüchten. Ferner melden sich die Angeklagten wöchentlich auf Polizeiwachen in Neuseeland. Auch diese Tatsache ist für Flüchtige völlig untypisch. Außerdem befindet sich das Vermögen nicht in den USA, sondern vorwiegend in Hongkong.

In der Petition an den US Supreme Court vertreten die Anwälte von Kim Dotcom nun generell der Meinung, nicht nur ihr Mandant sei falsch behandelt worden. Man hätte hierbei eine grundsätzlich falsche Entscheidung über das Vermögen von Staatsangehörigen anderer Nationen getroffen. Darauf hätten die US-Behörden gar keinen Zugriff. Die Beschlagnahmungen erfolgten ohne ein vorheriges geregeltes Verfahren. Sie seien damit nicht rechtens.

Tarnkappe.info

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.