Nahrungsergänzungsmittel und Mahnungen: Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Falle. (Symbolbild)
Nahrungsergänzungsmittel und Mahnungen: Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Falle. (Symbolbild)
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Abo-Falle Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Karussell

Abo-Falle um Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Karussell rund um Vitamin-Pillen und 2N-Naturprodukte.

Unbestellte Vitaminkapseln, darauffolgende Inkasso-Post und Forderungen über mehrere hundert Euro: In Ostsachsen sorgt derzeit eine Abo-Falle um Nahrungsergänzungsmittel für Ärger. Verbraucherschützer sprechen von einem „Inkasso-Karussell“, das Betroffene mit immer neuen Mahnungen unter Druck setzen soll.

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor einer Abo-Falle rund um Nahrungsergänzungsmittel. Laut den Beratungsstellen erhalten Verbraucher überraschend Pakete mit Vitaminkapseln. Kurz darauf folgen Rechnungen für angebliche Jahresabos sowie Inkassoforderungen über mehrere hundert Euro. Besonders häufig betroffen sind nach Angaben der Verbraucherschützer ältere Menschen.

Hinter den Forderungen stehen den Angaben zufolge die Unternehmen Naturnah und 2N-Naturprodukte GmbH. Deren Vorgehen erinnert an ein regelrechtes Inkasso-Karussell, bei dem Betroffene mit Mahnungen und zusätzlichen Gebühren unter Druck gesetzt werden.

Inkassoforderungen nach unbestellten Vitaminkapseln

Die Masche beginnt zunächst mit einem unscheinbaren Paket im Briefkasten. Darin befinden sich Nahrungsergänzungsmittel, etwa Vitaminkapseln. Eine Bestellung soll angeblich erfolgt sein. Die Betroffenen erklären jedoch übereinstimmend, nie etwas bestellt zu haben. Kurz darauf folgt eine Rechnung für ein angebliches Jahresabo der Produkte. Wird diese nicht bezahlt oder widersprechen Verbraucher der Forderung, landet der Fall daraufhin bei einem Inkassounternehmen.

Unbestellte Vitaminkapseln in einem Paket: Betroffene berichten von Rechnungen für angebliche Abos. (Symbolbild)
Unbestellte Vitaminkapseln in einem Paket: Betroffene berichten von Rechnungen für angebliche Abos. (Symbolbild)

So berichtet eine 83-jährige Frau aus Görlitz, dass sie zunächst ein Paket mit Vitaminkapseln erhielt. Wenige Tage später wurden laut MDR Sachsen 39,95 Euro von ihrem Konto abgebucht, bevor schließlich eine Inkassoforderung über mehrere hundert Euro folgte. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen treten solche Szenarien derzeit gehäuft auf. Besonders in Ostsachsen meldeten sich mehrere Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen.

80-Jähriger berichtet von Anruf und Inkassoforderung

Auch ein 80-jähriger Mann aus dem Zittauer Gebirge schildert MDR Sachsen ein ähnliches Vorgehen. Er habe einen Anruf von einem Mitarbeiter des Unternehmens Naturnah erhalten. Am Telefon sei ihm angeboten worden, Vitaminkapseln „ganz unverbindlich“ zu testen.

Kurze Zeit später sei jedoch Geld von seinem Konto abgebucht worden mit der Begründung, er habe ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Wenig später folgten Inkassoforderungen. Der Betroffene berichtet:

„Ich habe nie ein Abo bei diesem Unternehmen abgeschlossen. Aber dann ging es auch schon los mit den Inkassoforderungen. 690 Euro sollte ich zahlen“.

Der Mann und die Frau aus Görlitz haben nach eigenen Angaben Anzeige bei der Polizei erstattet und sich an die Verbraucherzentrale in Görlitz gewandt. Die Verbraucherschützer legten in ihrem Namen Widerspruch gegen die Inkassoforderungen ein und forderten Nachweise für den angeblichen Vertragsabschluss an.

Dass sich Gegenwehr auszahlen kann, zeigt der aktuelle Fall des 80-Jährigen Lausitzers aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale. Nachdem dieser sich dort Unterstützung geholt hatte, zog eines der beteiligten Inkassounternehmen, Media Finanz, seine Forderung zurück. Verbraucherschützer raten daher, zweifelhafte Rechnungen nicht vorschnell zu bezahlen, sondern zunächst prüfen zu lassen.

Abo-Falle Nahrungsergänzungsmittel: Geschäftsmodell Inkasso-Karussell

Laut Verbraucherzentrale folgt die Masche meist demselben Schema. Zunächst erhalten Verbraucher unbestellte Nahrungsergänzungsmittel. Kurz danach folgt eine Rechnung für ein angebliches Abo. Wird die Zahlung nicht geleistet, landet die Forderung beim Inkassounternehmen Quatripay GmbH.

Selbst wenn Betroffene der Forderung widersprechen, gehen die Mahnungen weiter. Teilweise werden sogar Ratenzahlungen angeboten. Wird weiterhin nicht gezahlt, wird die Forderung anschließend an ein weiteres Inkassounternehmen, Media Finanz, weitergegeben, das zusätzliche Gebühren verlangt.

Nachweise über einen tatsächlichen Vertrag, eine Vollmacht oder eine rechtmäßige Abtretung der Forderung werden laut Verbraucherzentrale jedoch häufig trotz Widerspruchs der Betroffenen nicht vorgelegt. Mit jedem Schritt steigen jedoch die Gebühren und damit auch der Druck auf die Betroffenen.

Die Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Görlitz, Kamila Kempfert, spricht deshalb von einem typischen Inkasso-Karussell, das darauf abzielt, Zahlungen zu erzwingen, selbst wenn die rechtlichen Grundlagen unklar sind:

„Ein typisches Inkasso-Karussell. Hier soll vor allem Druck aufgebaut werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen fehlen“

Vorsicht bei Ratenzahlungsangeboten

Besonders tückisch sind laut Verbraucherzentrale Angebote zur Ratenzahlung. Was Betroffene zunächst als Entlastung willkommen heißen mögen, birgt zugleich ein juristisches Risiko. Wer eine solche Vereinbarung akzeptiert, könnte damit ein Schuldanerkenntnis abgeben. Dadurch kann es erheblich schwieriger werden, die Forderung später anzufechten.

Forderungen können rechtlich angreifbar sein

Aus Sicht der Verbraucherschützer gibt es mehrere Gründe, warum viele der Forderungen grundsätzlich zu beanstanden sind:

  • Ein zentraler Punkt ist der fehlende Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Viele Betroffene erklären jedoch, niemals ein Abo abgeschlossen zu haben.
  • Hinzu kommt häufig eine fehlende Widerrufsbelehrung. Ohne eine ordnungsgemäße Belehrung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist in vielen Fällen gar nicht erst.
  • Auch ein Zahlungsverzug ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale oft nicht gegeben. Inkassokosten dürfen nur verlangt werden, wenn eine fällige Forderung besteht und zuvor ordnungsgemäß gemahnt wurde.
  • Fehlt eine wirksame Hauptforderung, entstehen auch keine rechtmäßigen Inkassogebühren.

Problematisch kann zudem die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen Inkassounternehmen sein, wenn eine Forderung bereits bestritten wurde.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, keine vorschnellen Zahlungen zu leisten, solange die Forderung nicht eindeutig nachgewiesen ist. Stattdessen sollten Verbraucher der Forderung schriftlich widersprechen und gegebenenfalls Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale oder einer Rechtsberatung suchen.

Schon der bereits erwähnte, aktuelle Fall wies einen Erfolg nach Einschalten der Verbraucherzentrale Sachsen auf. Daraufhin stellte eines der beteiligten Inkassounternehmen seine Forderung ein.

Unternehmen weisen Vorwürfe zurück

Kritik weisen die betroffenen Unternehmen offenbar zurück. Die 2N-Naturprodukte GmbH sowie das Inkassounternehmen Quatripay erklärten auf Anfrage von MDR Sachsen, dass die Vorwürfe aus ihrer Sicht unbegründet seien. Man liefere keine unbestellten Waren und nehme auch keine unautorisierten Abbuchungen vor.

Nach Angaben der Unternehmen kämen Verträge ausschließlich auf rechtmäßige Weise zustande. Verbraucher würden zudem ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert.

Vorsicht vor Abo-Fallen und Inkasso-Druck

Der Fall zeigt erneut, wie schnell Verbraucher in eine Abo-Falle und Inkasso-Druck, hier um Nahrungsergänzungsmittel, geraten können. Unbestellte Lieferungen, Rechnungen für angebliche Abos und immer neue Mahnungen sind typische Elemente solcher Modelle.

Ob hinter den aktuellen Fällen tatsächlich ein systematisches Geschäftsmodell steckt, müssen Ermittlungen und Gerichte klären. Wer jedoch Inkassopost für nie bestellte Produkte erhält, sollte die Forderung genau prüfen und keinesfalls vorschnell zahlen.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.