Abo-Falle Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Karussell


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Abo-Falle um Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherschützer warnen vor Inkasso-Karussell rund um Naturnah und 2N-Naturprodukte.

Zitat: „Kurze Zeit später sei jedoch Geld von seinem Konto abgebucht worden mit der Begründung, er habe ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.“

Leuchtet mir nicht ein, da muss der Rentner ja seine Kontodaten gegeben haben?! Ist meist auch üblich bei Online-Bestellungen. Aber mal ehrlich: Wenn man mir so was in den Postkasten legt, der viel zu klein dafür wäre, ist es eben nicht angekommen, nicht erhalten. Oder gibt es da ein Einwurfeinschreiben? Und als DHL oder anderes verweigere ich die Annahme, wenn ich mir sicher bin, nichts bestellt zu haben. Nimmt es ein Nachbar an, rechtlich sein Problem, aber selbst dann übersende ich es ungeöffnet zurück! Und Inkasso? Na und? Damit gebe ich mich überhaupt nicht ab und suche sofort meinen Anwalt auf! Dann wird Strafanzeige gestellt und alles andere vor Gericht.

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Die Gesetzgebung bei Fernabsatzverträgen ist doch eindeutig. Deswegen gibt es auch das 14-tägige Widerrufsrecht.
Diese Frist gilt ab dem Moment, wo die Belehrung schriftlich beim Verbraucher eingeht – und sie muss schriftlich eingehen, andernfalls ist die mündlich geschlossene Verein­barung nicht gültig.

Im Falle eines (Rechts-)Streits um die verein­barten Vertrags­inhalte, ist die Beweis­führung kompliziert. Zwar können Gespräche aufgezeichnet werden, dies aber nur mit Einver­ständnis des Angerufenen – und wenn er diese nicht erteilt hat, ist ein solcher unrecht­mäßiger Mitschnitt als Beweis­mittel auch nicht verwendbar! Im Fall eines nicht stattgefundenen Telefonats, hat der „Verkäufer“ das Problem, da er die gesamte Beweislast trägt. Dieser kann es aber nicht, ausser er fälscht diese Daten.

Zitat: „Die 2N-Naturprodukte GmbH sowie das Inkassounternehmen Quatripay erklärten auf Anfrage von MDR Sachsen, dass die Vorwürfe aus ihrer Sicht unbegründet seien“

Man schaue sich einmal diese beiden voneinander unabhängigen Aussagen an, dann begebe man sich auf diese beiden Webseiten, und vielleicht fällt einem da etwas auf, welches ich gestern dem Verbraucherschutz Sachsen zukommen ließ und heute sogar Recht bekam. Es handelt sich dabei nicht „nur“ um den Hoster?!

Sprich zu uns, mach es nicht so spannend.

Siehe Geschäftsführer der beiden Firmen als ein Beispiel.