Die neuen Updates von WhatsApp sollen die Privatsphäre besser schützen und den Datenschutz verbessern: Wir werfen einen Blick darauf.
Kleiner Rückblick zum Thema WhatsApp
2014 wurde Whatsapp von Facebook gekauft. Im Jahr 2018 gab es einen Skandal aufgrund der Vernachlässigung des Datenschutzes beim Datenanlayse-Unternehmen Cambridge Analytica. Zwischenzeitlich gründete Facebook den Mutterkonzern Mega Platforms, Inc., unter dem sich auch Whatsapp wiederfindet.
Seit dem Skandal gab es immer wieder Kritik am Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer. Deshalb hat der Konzern neue Updates in genau diese Richtung angekündigt. Das neueste Update enthält drei Funktionen, welche die Privatsphäre schützen sollen:
1. „Online Presence“ : Online Anwesenheit : Zweck Privatsphäre
Man kann einstellen, wer sehen kann, ob man online ist. Dies ist einstellbar für einige oder wahlweise für alle Kontakte. Natürlich ist dies eine wünschenswerte Funktion. Denn nur weil man WhatsApp gerade nutzt oder einfach seinen Status nicht ändert, heißt das nicht zwingend, dass man erreichbar ist. Müssen wirklich alle Kontakte wissen, ob das eigene Smartphone eingeschaltet ist und man die App nutzt? Demnach ist dies eine sinnvolle Funktion für den Datenschutz.
2. „Screenshot Blocking for View Once“ : Screenshot Sperre für einmalige Sicht
Wenn man das einmalige Senden nutzt, um Videos oder Fotos zu verschicken, können Andere keinen Screenshot davon erstellen. Das ist eine ganz nette Funktion, die bestimmt beruhigend für einige WhatsApp-User ist. Aber man sollte auch beachten, dass es immer Wege um Sperren herum gibt. Von daher sollte man sich im von vornherein überlegen, wem man was schickt. Diese Funktion unterstreicht den Datenschutz ohne die generelle Funktion des Sendens von Medien zu behindern.
Allerdings sagt das noch nichts über das Sammeln von persönlichen Daten aus. Die mittels WhatsApp verschickten Nachrichten lassen sich schließlich noch kopieren. Falls ein Konzern oder eine Person vor hätte, Daten zu sammeln, wäre diese nicht zwangsläufig an den Bildern oder Videos selbst interessiert, sondern mehr an den ausgetauschten Informationen.
3. „Leave Groups Silently“ : leises verlassen der Gruppen : Zweck Privatsphäre
Man kann eine Gruppe „leise“ verlassen, ohne dass dieses in der ganzen Gruppe gepostet wird. Der Admin der Gruppe wird natürlich noch darüber benachrichtigt. Diese Funktion ist schon diesen Monat nutzbar. Das ist auch eine durchaus sinnvolle Funktion für alle Nutzerinnen und Nutzer, da dies den Bestandteil der informationellen Selbstbestimmung unterstützt.
Nutzung von WhatsApp innerhalb von Unternehmen verboten
All diese Updates sind hilfreich, um die Privatsphäre zu wahren. Allerdings wird ein schlechtes Image nicht mit ein paar Updates verschwinden. Bis dies geschieht, müsste WhatsApp vermutlich noch einige Zeit und weitere Maßnahmen einführen. Erst dann dürften Konzerne darüber nachdenken, die App für die Kommunikation innerhalb ihrer Unternehmen zu empfehlen. Noch im Jahr 2020 warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte vor jeglicher beruflicher Nutzung. Hierzulande dürfen Unternehmen die App aus Datenschutzgründen bis heute nicht zur dienstlichen Kommunikation nutzen.
Zudem ist WhatsApp ein Bestandteil von Meta, wozu Facebook gehört, was die Bedenken in Hinblick auf weitere Datenschutzverletzungen nicht unbedingt schmälert. Bis man WhatsApp in Deutschland kommerziell nutzen kann, ist für die Betreibergesellschaft noch mit einem weiten Weg verbunden. Weg. Viel werden die angekündigten Features für den Datenschutz nicht bringen. Das Vorhaben erinnert eher an Augenwischerei und ändert nichts daran, wie man die Metadaten der User nutzen kann.