Das Bundesjustizministerium legte am Freitag einen Referentenentwurf für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor.
Bereits am vergangenen Freitag legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung vor. Dieser könnte nun sehr zügig – womöglich schon in zwei Wochen – vom Kabinett verabschiedet werden.
Das Blog „netzpolitik.org“ berichtete nicht nur als erstes über die bevorstehende Weitergabe des Gesetzesentwurfs ans Bundeskabinett, sondern veröffentlichte mittlerweile auch den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf.
Von „Vorratsdatenspeicherung“ ist nicht mehr die Rede
Der Gesetzesentwurf bedient sich der bereits seit Jahren von den Unionsparteien bekannten euphemistischen Rhetorik. Statt von Vorratsdatenspeicherung ist von der „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ die Rede. So sollen wohl positivere Assoziationen geweckt und eine allzu deutliche Anlehnung an das mit massivem öffentlichem Widerstand begrüßte und letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Gesetz von 2007 vermieden werden.
SPD-Fraktion wird morgen diskutieren
Die SPD-Fraktion des Bundestages will am morgigen Dienstag über den Gesetzesentwurf diskutieren. Datenschützer haben bereits Proteste im Umfeld der für 18 Uhr angesetzten Debatte angekündigt. Die Vorratsdatenspeicherung sorgt bereits seit Monaten für heftige Kontroversen innerhalb der SPD.
Verabschiedung soll schnell gehen
Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung könnte nun äußerst schnell verabschiedet werden. Informationen von netzpolitik.org zufolge „soll die Bundesregierung das Gesetz bereits auf ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch, 27. Mai, auf den Weg bringen. Das bestätigten uns gleich drei Quellen unabhängig voneinander. Bis Ende Juni soll das Gesetz dann durch den Bundestag, damit es noch vor der Sommerpause am 3. Juli beschlossen werden kann – wie angekündigt.“ Das dem Referentenentwurf beiliegende Schreiben enthielt nach Angaben des Blogs die Ankündigung: „Wegen der großen Eilbedürftigkeit soll die Kabinettsbefassung in Kürze erfolgen.“
Massive Kritik am Gesetzesentwurf
In der öffentlichen Diskussion wird massive Kritik am Gesetzesentwurf laut. In einer Presseerklärung spricht sich unter anderem der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco entschieden gegen den Entwurf aus. Er befürchtet vor allem eine massive Rechtsunsicherheit durch das Gesetz sowie negative wirtschaftliche Folgen der geplanten Vorratsdatenspeicherung insbesondere für Telekommunikations-Provider.
„Mit der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drohen erneut Investitions- und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen sowie ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will. Eine dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte wird so im Keim erstickt. Der Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf und dokumentiert, dass sich die Bundesregierung im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst ist,“ kritisiert eco-Vorstand Politik & Recht Oliver Süme.
Süme zieht sogar in Zweifel, dass es überhaupt möglich ist, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verfassungskonform umzusetzen. Er vermutet, dass auch das neue Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird und die zum Aufbau einer Speicher-Infrasktruktur verpflichteten Unternehmen auf den Kosten sitzen bleiben werden.
Tarnkappe.info