Der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer kämpft heute vor dem BGH erneut dafür, dass Internetnutzer anonym surfen können, ohne Spuren im Netz zu hinterlassen.
Der schleswig-holsteinische Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer setzt sich heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut dafür ein, dass Internetnutzer surfen können, ohne Spuren im Netz zu hinterlassen. Damit wehrt er sich gegen das automatische Speichern der IP-Adressen.
Verfahren von Patrick Breyer geht in die nächste Runde
Der Rechtsstreit des Piraten-Politikers Patrick Breyer für mehr Anonymität beim Surfen im Internet ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nun in die nächste Runde gegangen. In dieser Angelegenheit klagt Patrick Breyer seit 2008 gegen den Bund. Weil der Fall EU-Datenschutzregeln berührt, hatte der BGH ihn 2014 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der im vergangenen Oktober urteilte. Nun setzt sich heute erneut der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Thema auseinander. (Az. VI ZR 135/13).
Die Speicherung von Nutzerdaten auf Internetportalen kann nach dem Urteil des EuGH im Oktober 2016 rechtens sein. Das EU-Recht erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten wie der IP-Adresse unter den Vorraussetzungen, wenn dies im „berechtigten Interesse“ jener liegt, die die Daten verarbeiten, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-582/14). Das sei aber abzuwägen gegen das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Internetnutzer.
„In Abs. 60 des Urteils heißt es nur in der Möglichkeitsform, Anbieter von Internetportale “*könnten* … ein berechtigtes Interesse daran haben, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der von ihnen allgemein zugänglich gemachten Websites über ihre konkrete Nutzung hinaus zu gewährleisten.” Ob das tatsächlich der Fall ist und deswegen die Internetnutzung aller Bürger auf Vorrat gespeichert werden darf, werden die deutschen Gerichte entscheiden. Ich werde dafür kämpfen, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, gab Patrick Breyer der Redaktion von Tarnkappe.info bekannt.
Zu viele Daten gespeichert
Der Grund der Klage des Landtagsabgeordneten liegt in einer automatischen Speicherung aller Zugriffe in Protokolldateien der meisten Betreiber von Websites, so auch bei den allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes – wie zum Beispiel des Bundesjustizministeriums. Patrick Breyer führt dazu aus: „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an.“ Er sieht in der Speicherung von IP-Adressen einige mögliche Gefahren: „Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“
Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht
Das Urteil würde sich demnach allerdings nur auf die vom Bund betriebenen Websites beziehen. Es hätte nach Einschätzung Patrick Breyers aber auch Wirkung weit darüber hinaus. „Es wäre dann Aufgabe der Datenschutzbehörden, das auch gegenüber privaten Anbietern durchzusetzen.“
Breyer sagte, er hoffe nach wie vor darauf, dass der BGH die Speicherung der IP-Adressen verbietet. Andernfalls wolle er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Tarnkappe.info
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