Blackboxen
Blackboxen

Blackbox für PKWs: EU will Einbau gesetzlich erzwingen

Das EU-Parlament hat beschlossen, Blackboxen mit dem Ziel, Verkehrsunfälle zu senken, in Fahrzeugen ab dem Jahr 2024 einzuführen.

Kürzlich hat das EU-Parlament mit breiter Mehrheit beschlossen, eine Blackbox als Teil eines Gesamtpaketes, in Fahrzeugen verpflichtend einzuführen. Mit dem Ziel, Verkehrsunfälle zu senken, sollen diese ab dem Jahr 2024 zur Fahrzeuggrundausstattung dazu gehören. In Flugzeugen ist eine Blackbox bereits Standard und zeichnet während des Fluges Daten und Funksprüche auf. Datenschützer geben aufgrund dieser Anordnung Alarm und warnen vor einem „gläsernen Autofahrer“.

Blackbox garantiert eine lückenlose, mobile Überwachung

Sind bis Mai 2022 für Neuwagen Assistenzsysteme für Spurhaltung, Notbremsung und Geschwindigkeitskontrolle und bis 2024 für bereits vorhandene Modelle verpflichtend einzuführen. So umfasst das Gesetzespaket ab 2024 zudem auch den Einbau einer Blackbox in jeden Neuwagen. Zur technischen Umsetzung werden Überwachungs-Sensoren und Kameras in die Autos integriert. Wobei die Blackbox diverse Messwerte, wie Geschwindigkeit und Bremseinsatz, aufnimmt. Im Falle eines Unfalls, etwa beim Auslösen eines Airbags, speichert das Gerät die Daten. Damit vermeidet man, dass Daten verloren gehen können.

Pflicht zur Nutzung der Unfalldatenschreiber unverhältnismäßig

Zwar versichert die EU im Gesetzesentwurf, nur anonymisierte Daten zu sammeln, ginge es doch nicht um Einzelfälle, sondern um eine erhöhte Verkehrssicherheit, kritisieren Datenschützer dennoch das neue Gesetz. Sie meinen, schon wenn eine Person regelmäßig ein Auto fährt, wäre die Blackbox eindeutig genau diesem Fahrer zuzuordnen. Auch bei Gerichtsverfahren könne sie dann gegen den Chauffeur genutzt werden. Zudem wären die Daten für Unfallversicherungen interessant. Mögliche höhere Beiträge erwarten dann die Fahrer, die vielleicht einmal zu viel Gas gegeben haben. In einer Stellungnahme signalisiert der Verbraucherverband VZBV.

„Ein Unfalldatenspeicher (event data recorder – EDR) trägt nicht aktiv zur Unfallverhütung bei und ist wegen des massiven Eingriffs in das Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unverhältnismäßig. […] Der VZBV lehnt den verpflichtenden Einbau und die Benutzung von Unfalldatenschreibern daher als unverhältnismäßig ab.“

Die Verordnung hat man noch nicht auf EU-Ebene umgesetzt. Sie bedarf nun noch einer formellen Zustimmung vom Rat der Mitgliedstaaten.

Beitragsbild Skitterphoto, thx! (Pixabay Lizenz)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.