EES: Die EU hat die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung biometrischer Daten aller Nicht-EU-Bürger von bis zu vier Jahren beschlossen.
Die EU hat vergangenen Mittwoch die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Passdaten, Fingerabdrücken und einem Gesichtsscan aller Nicht-EU-Bürger von bis zu vier Jahren beschlossen. Es gibt bereits Gerüchte, dass man dieses Verfahren auf alle Reisenden ausweiten möchte. Zudem plant man das System EES zur Überwachung der Grenzen.
Hintergrund
Das Einreise-/Ausreisesystem (Exit-Entry-System: EES) der EU ist ein Großrechnerprojekt zur automatischen Überwachung der Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums. Das Projekt ist Bestandteil der „Smart Borders„-Agenda der EU-Kommission.
Vergangenen Mittwoch hat das Europaparlament beschlossen, dass von jedem Drittstaatsangehörigen künftig anlasslos und verdachtsunabhängig bei jeder Ein- und Ausreise diverse biometrische Daten auf Vorrat gespeichert werden müssen. Die neue Vorratsdatenspeicherung der EU umfasst die Passdaten, Fingerabdrücke und jeweils einen Gesichtsscan.
Die Daten sollen bis zu vier Jahre gespeichert und auch Polizeien und Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden, wie Netzpolitik.org berichtet. Aus Sicht der EU-Kommission sei die Datenbank für mehr Kontrolle und Sicherheit dringend erforderlich. Wer innerhalb Europas nicht zu nationalen Schlagbäumen zurück will, müsse die äußeren Grenzen unter Kontrolle haben. So hieß es von Seiten der EU-Kommission. CSU-Abgeordnete Monika Hohlmeier begründet die neue Datensammel-Leidenschaft der EU damit, sie würde verhindern, dass kilometerlange Staus bei Kontrollen an den Innengrenzen stattfinden.
EU will wissen, wer das Land verlässt oder einreist
Der zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte der Tagesschau, man habe schließlich das Recht zu erfahren, wer rein- und wer rauswolle. Mit dem neuen EES will Avramopoulos das Management der Außengrenzen verbessern und jegliche unerlaubte Migration verhindern. Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht geht hingegen davon aus, dass dieses neue System langfristig vor dem EuGH landen wird, um dann mit den gleichen Argumenten für rechtswidrig erklärt zu werden, wie schon die Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie oder das Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada. Laut Albrecht sei eine Veränderung des bestehenden Schengener Informationssystems nicht nötig, weil dabei schon große Datenmengen erhoben werden. Allerdings speichert man dabei nicht anlasslos nach dem Gießkannenprinzip, sondern nur bei einem Verdachts- oder Risikoanlass.
EES: Ausweitung auf alle EU-Bürger?
Anfangs war die Erhebung der biometrischen Daten nur für solche Personen geplant, die sich als Overstayer länger als erlaubt innerhalb der EU aufhalten und somit ihre Visa überzogen haben. Damit sich der technische und finanzielle Aufwand lohnt, hat man im Jahr 2013 beschlossen, dass die Polizeien Zugriff auf die Daten erhalten sollen. Offenbar kursieren vergleichbare Überlegungen, auch das neue System auszuweiten. Dann wären von der Erhebung und Speicherung alle Reisenden betroffen und nicht nur Staatsbürger von außerhalb der Europäischen Union.
Bis zum Jahr 2020 soll das neue Ein- und Ausreisesystem EES nach dem Willen der EU-Kommission eingeführt sein. Gesetzgeberisch hat man vergangenen Mittwoch alle bestehenden Hürden genommen. Man wird sehen, ob sich auf juristischer Ebene Widerstand regen wird. Einem von der Grünen-Europafraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge verstößt die Gesetzgebung genauso wie die reguläre Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht.
Tarnkappe.info