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CNIL: Facebook bekommt Höchststrafe wegen User-Tracking

Wegen unrechtmäßigen Webtrackings und illegaler Profilbildung fordert die französische Datenschutzbehörde CNIL die Höchststrafe für Facebook - 150.000 Euro.

Die Pariser Datenschutzbehörde CNIL hat gegen Facebook wegen unrechtmäßigen Webtrackings und illegaler Profilbildung eine Strafe in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Der Vorwurf gegen das US-Unternehmen lautet, dass dem Nutzer keine Möglichlkeit eingeräumt wird, der „massiven Kombination“ ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen.

Datenschutzbehörde CNIL verhängte hohe Strafe gegen Facebook

Der Umgang Facebooks mit Userdaten ist in vielen Fällen nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren. Den Umstand hat nun auch die Französische Datenschutzbehörde CNIL dem Unternehmen vorgeworfen. Als abzustellende Mängel wurden von der Datenschutzbehörde aufgeführt:

  • dass Facebook auch Daten von unbeteiligten Bürgern sammelt und nutzt, die keine User des sozialen Netzwerks sind,
  • dass Facebook seine aktiven Nutzer nicht ausreichend über die Verwendung persönlicher Angaben wie ihrer religiösen, politischen und sexuellen Orientierung informiert,
  • in den Nutzereinstellungen fehlen Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Verwendung der dort hinterlegten persönlichen Daten.

CNIL kritisiert nicht nur das alleinige Sammeln von Daten. Sondern in erster Linie deren umfangreiche Kombination, um immer genauere Zielgruppenangaben für Werbeschaltungen zu erhalten. Die Anwender hätten hier letztlich weder eine Übersicht oder gar Kontrolle darüber, welche Informationen über sie gespeichert werden, noch könnten sie sich auch nur im Ansatz gegen das Tracking wehren.

Auch Daten von Nicht-Nutzern gesammelt und ausgewertet

CNIL kritisiert ferner, dass das Sammeln von Daten keineswegs nur auf Facebooknutzer beschränkt bleibt. Die haben sich ja letztlich bewusst bei dem Social Network angemeldet und damit die Arbeitsweise des Unternehmens mehr oder weniger akzeptiert. Die Vorgehensweise von Facebook bleibt dennoch kritikwürdig. So bezieht man die Daten völlig unbeteiligter Nutzer in die umfangreiche Datensammlung gleich mit ein. Nämlich immer dann, wenn auf externen Seiten Like-Buttons direkt eingebunden sind und Facebook somit tracken kann, wie sich auch unangemeldete User durchs Web bewegen.

CNIL hatte Facebook Anfang 2016 öffentlich aufgefordert, die in dem Land geltende Datenschutzbestimmungen umzusetzen. Facebook sollte alle Details zu gesammelten Daten und ihrer Verknüpfung offenzulegen. Das Unternehmen habe aber keine zufriedenstellenden Antworten gegeben. Die Strafe resultiert hauptsächlich daraus, dass das soziale Netzwerk nach ersten Ergebnissen der Untersuchung keine Anstrengungen unternahm. Sie haben die bemängelten Probleme nicht behoben. Was nun für Facebook bei einem weltweiten Umsatz von mehr als 25 Milliarden Dollar und 10 Milliarden Dollar Gewinn im Jahr 2016 eher nicht als empfindliche Sanktion wahrgenommen wird, bedeutet jedoch für CNIL, ihre Möglichkeiten hier bereits bis zum Maximum ausgeschöpft zu haben. 150.000 Euro ist die höchstmögliche Strafe, die die Behörde derzeit überhaupt verhängen kann.

Das Unternehmen hat nun vier Monate Zeit, beim Staatsrat, dem obersten französischen Verwaltungsgericht, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. Parallel laufen auch in verschiedenen anderen europäischen Ländern entsprechende Verfahren.

Falsche Angaben bei der Übernahme von WhatsApp

Gleichfalls aktuell wurde bekannt, dass die EU-Kommission in ihrem Verfahren gegen Facebook zu dem Schluss kam, dass der Konzern bei der Übernahme von WhatsApp 2014 falsche Angaben gemacht hat. Die damalige Behauptung, es sei nicht möglich, einen automatischen Abgleich zwischen den Benutzerkonten und den gespeicherten Nutzerdaten beider Unternehmen einzurichten, habe sich zwei Jahre später als falsch erwiesen.

Die EU-Kartellkommissarin Margrethe Vestager teilte mit, dass ihre Behörde für deren Arbeit bei Fusionen akkurate Angaben von Firmen benötigt: „Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor.“

110 Millionen Euro Strafe

Daher wurde Facebook für seine falschen Angaben bezüglich der späteren Datenweitergabe nun hart bestraft. Facebook spricht zwar von einem unbeabsichtigten Fehler, muss aber 110 Millionen Euro Strafe zahlen, berichtet The Guardian. Die Höhe der Zahlung soll eine Signalwirkung für künftige kartellrechtlich relevante Firmenfusionen haben. Die 2014 erteilte Genehmigung zur Fusion der beiden US-Internetunternehmen wird dennoch beibehalten. Facebook scheint die Strafe auch zu akzeptieren. „Die heutige Ankündigung bringt die Sache (bezüglich CNIL) zum Abschluss“, lässt sich ein Sprecher zitieren.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.