Passfotos
Foto Casewise, thx! (CC0 1.0 PD)

Bundestag: Online-Zugriff auf Passfotos genehmigt

Künftig werden Personalausweise mit einer Onlinefunktion ausgegeben, zudem wird das Zugriffsrecht der Sicherheitsbehörden auf die Passfotos erweitert

Der Bundestag hat am Donnerstag (18.05.2017) mit der Mehrheit der großen Koalition gegen die Stimmen von Linken und Grünen eine Änderung des Personalausweisgesetzes beschlossen. Datenschützer sind beunruhigt. Geheimdienste bekommen Vollzugriff auf alle gespeicherten Passfotos.

Bundestag genehmigt Online-Zugriff auf Passfotos

So sollen künftig Personalausweise standardmäßig mit einer einsatzbereiten Onlinefunktion (eID) ausgegeben werden. Zudem erweitert man mit dem Gesetz auch das Zugriffsrecht der Sicherheitsbehörden auf die Ausweisbilder (Passfotos). Automatisierten Zugriff rund um die Uhr auf die biometrischen Lichtbilder aus Personalausweis und Pass bei den Meldeämtern haben demnach Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden.

Bisher war der Online-Zugriff in Eigenregie auf Passfotos den Geheimdiensten gar nicht gestattet, den Ermittlungs- und Ordnungsbehörden sowie Steuer- und Zollfahndern nur unter engen Einschränkungen, nämlich wenn die Ausweis- beziehungsweise Passbehörde nicht erreichbar war oder bei Gefahr im Verzug, also wenn Abwarten den Ermittlungszweck gefährdet hätte. Diese Schranken fallen nun. Der Kreis der Abrufberechtigten wurde um die Verfassungsschutzämter, den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie den Militärischen Abschirmdienst erweitert.

Demnächst keine Ausweise mehr ohne Onlinefunktion

Bereits in dem seit November 2010 eingeführten Personalausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis integriert. Damit lassen sich beispielsweise Behördengänge online erledigen. Allerdings haben nach den Angaben vom Bundesinnenministerium von insgesamt 45 Millionen Bürgern, an die die Ausgabe des Ausweises erfolgte, nur schätzungsweise ein Drittel der Ausweisinhaber die Onlinefunktion tatsächlich aktiviert und nur 15 Prozent davon, also etwa 2,5 Millionen Bürger, haben die Funktion überhaupt schon einmal genutzt. Die Regierung will das jedoch ändern und sie nun verpflichtend aktivieren.

Die große Koalition begründet diese Änderung des Personalausweisgesetzes damit, dass eine Identitätsüberprüfung von Personen durch die Sicherheitsbehörden auf Lichtbilderbasis „zeitkritisch und zugleich auch aus Gründen der Gefahrenabwehr rund um die Uhr“ nötig sei. Ziel wäre es dabei, die Zahl der ins Vertrauen zu ziehenden Personen „auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken“. Auch reduziere sich für die Meldeämter der Verwaltungsaufwand. Dem Datenschutz trage man angeblich Rechnung.

Kritik von der Opposition

Kritik kommt vom Grünen-Abgeordneten Konstantin von Notz: „Die bürgerrechtliche Krone im zynischen Sinne setzt die Große Koalition dem ganzen aber nun erst auf: Es ist die im Gesetz sorgfältig auf den hinteren Seiten versteckte Einführung des – nach dem Änderungsantrag völlig – voraussetzungslosen Pass- bzw. Personalausweisfotoabgleichs durch alle bundesdeutschen Geheimdienstes im automatisierten Verfahren. Das ist nichts anderes als der offene Einstieg in eine bundesweite biometrische Bilddatenbank aller Bundesbürger. Und dies vor dem Hintergrund der Tatsache, dass man derzeit am Bahnhof Südkreuz in Berlin die intelligente Videoüberwachung mit Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen testen.“

Die Bundes-Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) sagt: „Der nahezu voraussetzungslosen Abruf des Lichtbildes (Passfotos) wird aus datenschutzrechtlicher Sicht abgelehnt.

Gesetz eine „datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit“

Ihr Vorgänger, Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert das Vorhaben ebenso. Er ist der Meinung, in dem Gesetz stecke eine „datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit“. Vorgesehen ist darin auch, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Zukunft die biometrischen Passfotos im Ausweis „zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren“ abrufen dürfen. Schaar befürchtet eine Massenüberwachung. Er sprach von einem „Big-Brother-Gesetz“. Die bisherigen Auflagen habe der Gesetzgeber eingeführt, um eine „Massenüberwachung“ anhand der Gesichtsfotos zu verhindern. Jetzt sei damit zu rechnen, „dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der ‚intelligenten Videoüberwachung‘ alle Menschen zu identifizieren“, die sich im öffentlichen Raum aufhielten.

Biometrische Datenbank aller Bürger im Aufbau

Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki äußert seine Bedenken beim Zugriff auf die Passfotos. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland sagte er. „Da das automatisierte Verfahren standardmäßig erfolgen soll, wird hier faktisch eine biometrische Datenbank aller Bürger geschaffen. Zusammen mit der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung sind wir dann gefährlich nah am Überwachungsstaat“.

Constanze Kurz, Sprecherin des CCC, nannte in einer Stellungnahme den elektronischen Personalausweis ein „totes Pferd“, das nun wiederbelebt werden soll: eID werde deshalb nicht genutzt, weil die Bürger kein Interesse an dem System hätten oder ihm nicht vertrauten. Und nicht, weil sie nicht wüssten, wie sie die Funktion aktivieren können. „Dieses fehlende Vertrauen lässt sich auch durch eine zwangsweise Aktivierung nicht zurückgewinnen.“

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.