Euro-Bargeld (Avij, gemeinfrei via Wikimedia Commons)
Euro-Bargeld (Avij, gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Datenschützer schreiben offenen Brief für die Beibehaltung von Bargeld

Diverse Datenschützer fordern in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Beibehaltung des Bargelds.

Angesichts der aktuellen Politik der Bundesregierung fürchten viele Datenschützer die schrittweise Abschaffung des Bargelds. Aktivisten des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben daher nun einen offenen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geschrieben, in dem sie fordern, dass Bargeld auch zukünftig nutzbar bleibt.

Schrittweise Abschaffung des Bargelds?

In Deutschland wird derzeit ein Verbot von Bargeld-Transaktionen über 5.000 Euro diskutiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) prüft außerdem eine Abschaffung der 500-Euro-Scheine.

Diese Diskussionen sehen viele Datenschützer als erste Schritte auf einem Weg, der letztendlich zur Abschaffung des Bargelds führen soll. Könnte dann nur noch auf anderem, heutzutage meist elektronischem Wege gezahlt werden, ließen sich Finanz-Transaktionen deutlich leichter überwachen, so die Befürchtung der Aktivisten. Die Bundesregierung glaubt, so ließen sich Verbrechen besser verhindern oder aufklären. Für die Datenschützer aber ist es vor allem ein Eingriff in die Privatsphäre völlig unschuldiger Menschen, die aus den verschiedensten Gründen lieber bar zahlen wollen.

Offener Brief an den Finanzminister

Aktivisten des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzen sich daher mittlerweile, neben anderen Datenschutz-Projekten, auch für die Beibehaltung des Bargelds ein. Sie haben nun einen offenen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geschrieben, in dem sie die Beibehaltung des Bargelds fordern.

Datenschützer bei der Übergabe des offenen Briefs
Datenschützer bei der Übergabe des offenen Briefs

„Mit Einschränkungen des Bargeldverkehrs verlieren die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands schrittweise wichtige Persönlichkeits- und Freiheitsrechte.
Darum fordern wir Sie auf, von einem Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro abzusehen“, schreiben die Datenschützer.

So sei Bargeld das einzige Zahlungsmittel, das niemand ablehnen könne, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Auch für Veranstaltungen wie Flohmärkte und kleinere Kulturveranstaltungen sei es wichtig, dass es weiterhin Bargeld gebe. Zudem sei das Bargeld im „Sparstrumpf“ vor dem wankelmütigen Schicksal des Finanzmarktes geschützt und daher vielen Deutschen lieb und teuer. Zudem gelte: „Elektronische Zahlungsmittel schließen bestimmte Personenkreise aus und sind wegen Transaktionslimits oder technischer Probleme nicht immer einsetzbar.“

Daneben sehen die Datenschützer es als wichtigen Teil der persönlichen Freiheit, selbst entscheiden zu können, ob man bar oder elektronisch bezahlt. Die Barzahlung ermöglicht dabei in ihren Augen ein gewisses Ausmaß an Privatsphäre, das für viele Menschen aus den verschiedensten Gründen wichtig ist.

Zahlreiche Unterzeichner für Bargeld

Neben dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e.V., die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., die Datenschützer Rhein-Main, Digitalcourage e.V., das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. sowie quintessenz – Verein zu Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter den offenen Brief unterzeichnet.

Tarnkappe.info