Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veröffentlichte kürzlich auf ihrer Fraktionsklausur ein neues Programm zur Terrorismusbekämpfung.
Unter dem Motto „Mit Entschlossenheit und Härte gegen den islamistischen Terrorismus“ veröffentlichte nun die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihrer Fraktionsklausur ein „Zwölf-Punkte-Programm zur Inneren Sicherheit“. Über das neue Programm zur Terrorismusbekämpfung berichtete das Blog Netzpolitik.org.
Sie ziehen darin eine Bilanz des bereits Erreichten, wie:
- die Schaffung nehrerer tausend neue Stellen bei der Polizei und den Sicherheitsbehörden des Bundes,
- die Schaffung einer neuen Anti-Terror-Einheit mit 250 Polizeibeamten,
- Bereitstellung von mehr als zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für die Terrorismusbekämpfung,
- Verabschiedung von mehr als einem halben Dutzend Gesetzen im Kernbereich der Inneren Sicherheit in dieser Wahlperiode,
- Unter-Strafe-stellen des Reisens in terroristischer Absicht und Einführung eines Ersatzpersonalausweises für potenzielle terroristische Gewalttäter, um Ausreisen zu verhindern,
- Verlängerung des Gesetz zur Terrorismusbekämpfung,
- Ermöglichung eines besseren Informationsaustausch unter den europäischen Sicherheitsbehörden
Gleichzeitig geben sie die neuen Ziele bekannt, die sie begründen mit folgender Feststellung: „Die Sicherheitslage lässt keine ideologischen Auseinandersetzungen zu, sondern verlangt jetzt weitere konkrete Taten.“
Die Punkte 1-9 fassen nationale Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zusammen. Die Punkte 10 – 12 fallen unter europäische Maßnahmen. Sie werden wie folgt in einer Kurzform hier zusammengefasst:
1. Mehr Personal für die Sicherheitsbehörden
- Von 2015 bis 2020 will man insgesamt 15.000 zusätzliche Stellen bei der Polizei in Bund und Ländern schaffen,
- allein die Bundespolizei soll mit rund 7.000 Polizisten verstärkt werden von 2016 bis 2020 – 3250 mehr als bisher geplant
2. Einsatz der Bundeswehr zur Terrorbekämpfung
- die Zusammenarbeit von Polizei und Streitkräften soll mit gemeinsamen Übungen trainiert werden, wobei eine:
- klarstellende Regelung im Grundgesetz zum Einsatz der Bundeswehr im Innern angestrebt wird
3. Mehr Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden
- „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (wirksame Analyse verschlüsselter Kommunikation) durch Polizei und Verfassungsschutz wird darin genauso gefordert wie:
- Befugnisse für Sicherheitsbehörden zur Online-Durchsuchung von Computern, wobei als besonders wichtig die im vergangenen Jahr eingeführten Speicherfristen für Verbindungsdaten eingeschätzt werden, es sollen ferner:
- Anbieter von E-Mail- und Messenger-Diensten und sozialen Medien zur Speicherung der Nutzerdaten verpflichtet werden
4. Staatsbürgerschaft aberkennen
- Extremisten, die neben ihrer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit dann entzogen werden, wenn sie sich der Scharia verpflichten
5. Druck auf islamistische Extremisten massiv erhöhen
- Einsatz und Nutzung von „entsprechenden Instrumenten“, wie Meldeauflagen, Näherungsverbote, elektronische Fußfesseln oder auch Drohnen sowie eine Schaffung von Grundlagen für deren polizeilichen Einsatz,
- Ausbau eines Einsatzes von Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr, an Bahnhöfen, Flughäfen, stark belebten Plätzen und touristischen Attraktionen mit Symbolcharakter unter Einbeziehung von Software zur Gesichtserkennung,
- Finanzierungsmöglichkeiten der Islamisten über Spenden sind genauso zu stoppen wie eine extremistische Auslegung des Korans
6. Dunkle Flecken des Internets ausleuchten
- Einrichtung einer „Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (ZITiS) mit der Aufgabe:
- Verschlüsselungssysteme zu überwinden in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden,
- Einsatz von mehr spezialisierten verdeckten Ermittlern, um im „Darknet“ gegen illegalen Waffenhandel und die Kommunikation von Terroristen vorzugehen.
7. Strafrahmen erweitern, Prävention stärken, geistigen Nährboden austrocken
- Aufforderung an die Betreiber von sozialen Netzwerken, Plattformen und Internetseiten
zur sowohl selbständigen – und erst recht nach Aufforderung – Entfernung von gewaltverherrlichenden Inhalten und islamistischer Propaganda, - es ergeht eine Verpflichtung zur Herausgabe von Benutzerdaten, Hasskriminalität soll stärker bestraft werden,
- das künftige Mindeststrafmaß für die Vorbereitung terroristischer Anschläge wird auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben,
- Identitätstäuschungen auch im Asylverfahren sollen künftig konsequent geahndet werden
8. Wirksamer Schutz der Binnengrenze
- Kontrollen sollen einen wichtigen Beitrag zu mehr Innerer Sicherheit liefern,
- erkennungsdienstliche Maßnahmen sollen zwangsweise durchgesetzt werden,
- ein leichteres Auslesen von Mobiltelefonen zur Feststellung der Identität muss künftig möglich sein,
- durch den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen soll ein Abgleich von Fahndungsausschreibungen im fließenden Verkehr für die Bundespolizei künftig möglich sein
9. Abschiebung erleichtern, Zahl der Rückführungen erhöhen
- Zahl der Rückführungen sollen stark steigen,
- Verschärfung des Ausweisungsrechts für bestimmte Straftaten
10. Schutz der europäischen Außengrenzen stärken
- Einsatz einer „richtigen Europäische Grenzschutzpolizei„: alle EU-Staaten müssen wissen, wer in die EU einreist und wer sich in der EU aufhält,
- Schaffung eines Europäischen Ein- und Ausreiseregisters „Intelligente Grenzen“, auf das unsere Sicherheitsbehörden Zugriff haben muss,
- Speicherung von Fluggastdaten, um Reisebewegungen von islamistischen Extremisten besser nachvollziehen zu können.
11. Besserer Informationsaustausch
- Schaffung einer Vernetzung der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Datenbanken aller EU-Staaten. Dies ermöglicht dann einen systematischen Abgleich einzelner Daten,
- Gewährleistung eines Zugriffs für die Sicherheitsbehörden der EU-Staaten auf das Europäische Fingerabdruckidentifizierungssystem EURODAC und auf das noch zu schaffende Europäische Ein- und Ausreiseregister,
- Ermöglichung eines automatisierten Zugriffes auf DNA-, Fingerabdruck- und Kraftfahrzeug-Registerdaten,
- Europäischer Kriminalaktennachweis von Polizei- und Sicherheitsbehörden soll europaweite Abfragen ermöglichen, ob über eine Person polizeiliche Akten vorliegen und ob es Hinweise auf ihre Gefährlichkeit gibt
12. Europäisches Waffenrecht braucht deutsche Standards
- In der Europäischen Union steht der Abschluss der Beratungen zur Feuerwaffenrichtlinie bevor, die hohen deutschen Standards müssen künftig überall in Europa Anwendung finden, wobei:
- Besitzer von legalen Waffen wie Schützen und Jäger nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden dürfen
Fazit der geplanten Terrorismusbekämpfung
Mit diesem Zwölf-Punkte-Programm möchte sich die Union zum Bundestagswahlkampf 2017 profilieren als „die Parteien der Inneren Sicherheit“. Im Programm ziehen sie das Resümee: „Auf die sich wandelnde Sicherheitslage haben wir bereits früh mit einem Dreiklang geantwortet: Wir als Union haben für mehr Polizei, bessere Ausstattung und schärfere Gesetze gesorgt.“ Wer darin allerdings einen Schutz von Grund- und Freiheitsrechten sucht, der sucht vergebens.
Tarnkappe.info