Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen beschlossen, Thomas Petri kritisiert diesen als unverhältnismäßig.
Der Ministerrat hat am 21.02.2017 einen Gesetzentwurf zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen beschlossen, aufgrund der islamistischen Anschläge in Deutschland im letzten Jahr. Dieser Gesetzentwurf sieht eine deutliche Ausweitung der Speicherfristen für Überwachungskameras vor, aber u.a. auch Regelungen zur Einführung einer elektronischen „Fußfessel“. Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert das als unverhältnismäßig.
Überwachung in Bayern will man ausbauen
Mit den Worten: „Große Sorge bereitet mir, dass der Gesetzesentwurf eine erhebliche Herabsenkung der Einschreitschwellen bei polizeilichen Standardmaßnahmen wie etwa der Identitätsfeststellung oder der Durchsuchung einer Person vorsieht. Dies birgt die Gefahr, dass das geplante Gesetz, das eigentlich der Bekämpfung des Terrorismus dienen soll, am Ende in erster Linie in die Freiheitsrechte der „Normalbürger“ eingreift und damit über das Ziel hinaus schießt.“, übt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Thomas Petri Kritik an dem Gesetzentwurf zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen.
So erhöht man in dem Gesetzentwurf die Höchstspeicherfristen für Videoüberwachung von drei Wochen auf zwei Monate. Laut Petri wären solche erweiterte Speicherfristen „regelmäßig nicht ansatzweise erforderlich“. Die Polizei hatte in den letzten fünf Jahre nur beim G7-Gipfel von Elmau sowie der Münchner Sicherheitskonferenz Schwierigkeiten die Dreiwochenfrist einzuhalten.
Gesetze absichtlich unklar definiert
Petri weist ebenso darauf hin, dass es überdies Bundesregelungen gäbe und dass eine landesrechtliche Regelung eine länderübergreifende Observation erschweren könnte. Auch würde das Gesetz so genannte „Gefährder“ bekämpfen wollen, aber nicht definieren, wer überhaupt unter diesen Begriff falle. So dürfe die Polizei beispielsweise präventiv Durchsuchungen vornehmen oder eine Person in Gewahrsam nehmen, sobald „das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet“, dass sie eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung begehen wird. Die Schwelle für ein Einschreiten der Polizei würde herabgesetzt, etwa bei der Überprüfung von Personalien oder dem Durchsuchen von Verdächtigen. Eigentlich solle das Gesetz zur Überwachung dazu dienen, den Terrorismus zu bekämpfen, so Thomas Petri. Der Entwurf greife aber auch darüberhinaus in die Freiheitsrechte der Normalbürger ein.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) weist diese Kritik zum Thema Überwachung allerdings vehement zurück: Mit dem kritisierten Entwurf reagiere man rasch und konsequent auf die Anforderungen der aktuellen Sicherheitslage, so Herrmann. „Wir schränken damit die Aktionsmöglichkeiten von Störern und gefährlichen Personen ein. Der ‚Normalbürger‘ ist davon überhaupt nicht betroffen.“, äußerte sich Joachim Herrmann in einer schriftlichen Stellungnahme.
Einwände des Datenschutzbeauftragten wenig von Interesse
Allerdings sollen die Einwände des Datenschutzbeauftragten jetzt „sorgfältig ausgewertet werden“, so Herrmann. Zudem sollen zusätzlich noch Verbände angehört werden. Das Papier muss zwar noch durch die parlamentarische Beratung, im Landtag kann die Opposition die Pläne aber wegen der absoluten Mehrheit der CSU nicht verhindern. Der genannte Gesetzentwurf der Staatsregierung befindet sich seit Kurzem in der Verbändeanhörung. Man wird sehen, ob man die Überwachung in Bayern wirklich ausgebauen wird…
Tarnkappe.info