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Bildquelle: postmodernstudio, Lizenz

Palantir-Testbetrieb des bayerischen LKA ist rechtswidrig

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hat den Palantir-Testbetrieb überprüft und als eindeutig rechtswidrig eingestuft.

Die bayerische Polizei setzt auf die kontroverse Software Palantir, um schwere Straftaten effektiver zu bekämpfen. Doch der Palantir-Testbetrieb gerät nun ins Visier des Datenschutzbeauftragten und löst eine Debatte über die Rechtmäßigkeit aus.

Datenschutzbeauftragter schreitet ein: Palantir-Testbetrieb als rechtswidrig eingestuft

Die Palantir-Software mit dem Namen VeRa ist seit März letzten Jahres im Testbetrieb beim Bayerischen Landeskriminalamt (LKA). Brisant dabei: Für die automatisierte Auswertung werden echte Personendaten verwendet. Nach Recherchen des BR hat der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri den Testbetrieb überprüft und als rechtswidrig eingestuft. Für das Vorgehen des LKA gebe es keine Rechtsgrundlage im bayerischen Datenschutzgesetz.

Digitale Spione - die Palantir-Software bei der Arbeit
Die Palantir-Software bei der Arbeit

Das bayerische Innenministerium weist diesen Vorwurf zurück und betont, dass der Probebetrieb der Palantir-Software ausschließlich der technischen Erprobung diene. Eine gesonderte Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeiaufgabengesetz sei nicht erforderlich. Der Datenschutzbeauftragte und ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages widersprechen dieser Einschätzung. Dies berichtet BR24 in einem aktuellen Artikel.

Experten zweifeln: Testbetrieb mit Echtdaten verfassungswidrig

Mark Zöller von der LMU München hält den Testbetrieb von Palantir ohne spezielle gesetzliche Grundlage für „verfassungs- und damit rechtswidrig„. Ein unveröffentlichtes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bestätigt diese Bedenken. Der Bundestag muss nun klare gesetzliche Grundlagen für den Echtbetrieb schaffen.

Politiker, darunter der SPD-Bundestagsabgeordnete Horst Arnold und Florian Siekmann von den Grünen, fordern ein Ende des Palantir-Testbetriebes. Sie betonen den Schutz der Grundrechte und werfen dem LKA vor, das Datenschutzrecht zu bagatellisieren. Die Diskussion könnte weiter eskalieren, wenn das Landeskriminalamt der Aufforderung des Datenschutzbeauftragten nicht nachkommt.

Bayern plant Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Aber auch in Hessen und Hamburg wurde die Software bereits als verfassungswidrig eingestuft. Zu diesem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht schon im Februar 2023.

Bayern plant nun eine Gesetzesänderung, um den realen Einsatz der Palantir-Software zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hat der automatisierten Datenanalyse in der Polizeiarbeit jedoch klare Grenzen gesetzt. Offen bleibt, ob und wann Bayern die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen kann, ohne grundlegende Datenschutzprinzipien zu verletzen.

Sunny

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Sunny schreibt seit 2019 für die Tarnkappe. Er verfasst die wöchentlichen Lesetipps und berichtet am liebsten über Themen wie Datenschutz, Hacking und Netzpolitik. Aber auch in unserer monatlichen Glosse, in Interviews und in „Unter dem Radar“ - dem Podcast von Tarnkappe.info - ist er regelmäßig zu hören.