Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz plädiert dafür, den Einsatzbereich der Bodycams nun auf Wohnungen zu erweitern.
Unter Berufung auf den erfolgreichen Einsatz von Bodycams in Nordrhein-Westfalen, will nun Rheinland-Pfalz nachziehen. Auch dort sollen künftig Bodycams Einzug halten in die intimste Privatsphäre der Menschen. Laut einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (Rheinland Pfalz) ist es angestrebt, den Einsatz in privaten Wohnungen zu erlauben.
Bodycam greift tief in die Privatsphäre eines jeden Bürgers ein
Die GdP argumentiert, dass gerade in Wohnungen der Einsatz von Gewalt gegenüber der Polizei an der Tagesordnung wäre. Zudem könne auch häusliche Gewalt vorherrschen. Somit will die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz den Einsatzbereich der mobilen Kameras (Bodycam) erweitern. Vergleichbare Ansichten vertritt die GdP auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung.
Man verdeutlicht die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme wie folgt: „Zudem sind die Situationen, in denen Gewalt in engen sozialen Beziehungen ausgeübt wird, oft sowieso hoch emotional und im Wohnbereich dadurch gekennzeichnet, dass es wenige Zeugen gibt.“
Innenministerium lehnt Forderung ab
Die Forderungen lehnte das Innenministerium bisher jedoch ab. Innenministeriums-Sprecher Joachim Winkler begründet den Negativentscheid mit dem besonderen Schutz der Wohnungen. „Nach dem rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist der Einsatz der Bodycam innerhalb von Wohnungen nicht erlaubt. Wohnungen sind als elementarer Lebensraum für die Entfaltung der Privatsphäre grundgesetzlich besonders geschützt.“
Da die Bestrebungen keinen Erfolg brachten, legt Landeschefin Sabrina Kunz nach. Dass es gehe, mache Nordrhein-Westfalen vor. „Am Beispiel Nordrhein- Westfalens sieht man, dass sich gute Argumente am Ende durchsetzen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Wir brauchen diese Befugnisnorm in Rheinland-Pfalz ebenfalls“, fordert Kunz am Freitag in Mainz.
„Uns ist dabei durchaus bewusst, dass es immer ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Freiheitsrechten – hier dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung – und dem Sicherheitsbedürfnis geben muss. Wenn es um die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen – und somit um die Gesundheit und das Leben von Menschen – geht, dürfen Kosten und politische Debatten jedoch nicht dazu führen, etwas nicht zu tun.“, verdeutlicht sie.
Die GdP machte zudem auf die guten Erfahrungen mit den Kameras seit deren Einführung 2017 aufmerksam: „Ihre präventive Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Hier kann der Einsatz von Videoaufnahmen deeskalierend und schützend wirken.“
Richterliche Anordnung für jeden Einsatz?
Thomas Petri, bayerischer Datenschutzbeauftragter, übte in einem Interview mit dem Bayrischen Rundfunk Kritik am Einsatz einer Bodycam. Dies gelte insbesondere in Wohnungen.
Er betonte, diese Vorschrift sei „nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.“ Er räumte aber gleichzeitig ein, dass unter Umständen bei häuslicher Gewalt, tragbare Kameras nützlich sein könnten: „Allerdings hätte man dann laut Grundgesetz eine richterliche Anordnung einholen müssen – und das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.“
Bodycam Foto ParentRap, thx!
Tarnkappe.info