25 EU-Mitgliedsstaaten haben kürzlich die Jütland-Erklärung zum Schutz Minderjähriger im Internet unterzeichnet. Was steht drin?
Am 9. und 10. Oktober 2025 haben 25 EU-Länder im Rahmen eines informellen Ministerrats in Horsens (Jütland, Dänemark) die sogenannte Jütland-Erklärung unterzeichnet. Dazu kommen noch Island und Norwegen. Durch die zwangsweise Einführung von Alterskontrollen will man Kinder und Jugendliche im Netz besser schützen, was für viel Kritik sorgt.
Die Jütland-Erklärung – Was steht drin?
Sie betont, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besonderen Risiken ausgesetzt seien – so beispielsweise süchtigmachende Plattformmechanismen, schädliche Inhalte, ungewollte Kontakte etc. Die Erklärung fordert verlässliche Systeme zur Altersüberprüfung sowie datenschutzfreundliche Identitätsnachweise. Außerdem schlägt Dänemarks Premierministerin vor, ein digitales Mindestalter von 15 Jahren für soziale Medien zu prüfen.
Datenschutz mit Identifikation der Nutzer nicht vereinbar
Das Problem an diesem Punkt der Jütland-Erklärung ist, dass man den Datenschutz mit einer Abfrage der Identifikation der Nutzer nicht in Einklang bringen kann. Sobald die Nutzerdaten vorliegen, die bei der Nutzung der Geräte abgefragt werden sollen, besteht auch die Gefahr, dass Dritte diese kopieren könnten. Dies zeigt beispielsweise der Hack des Kundendienstes von Discord. Dabei gelang es Cyberkriminellen, die offiziellen Dokumente wie Führerscheine und Pässe unzähliger Nutzer zu erlangen. Damit können sie jede Menge Schindluder treiben, Waren auf den Namen der Betroffenen bestellen, Identitätsdiebstahl, Phishing und vieles mehr.
Eltern sollen entlastet werden
Zudem will die Jütland-Erklärung die Verantwortung nicht alleine auf die Eltern und Erziehungsberechtigte übertragen. Man empfiehlt, dass Smartphones und andere Geräte standardmäßig mit kostenlosen, vorinstallierten Elternkontrollen ausgestattet werden können. Die Erklärung sieht ebenfalls eine Unterstützung für digitale Bildung, mehr Medienkompetenz und Sensibilisierungsmaßnahmen vor.
Die Alterskontrolle soll grenzüberschreitend funktionieren, zumal die meisten Anbieter für Soziale Netzwerke und Videoplattformen allesamt im Ausland ihren Hauptsitz haben. Angeblich sollen Minderjährige auch in die Gestaltung und Bewertung der Schutzmaßnahmen einbezogen werden.
Software soll Identität vor der Nutzung eines Geräts abfragen
Was man aus der Jütland-Erklärung konkret ablesen kann, ist, dass eine in Geräten oder im Betriebssystem vorinstallierte Software enthalten sein soll, die vor der Benutzung der Hardware zuverlässig die Identität und das Alter des Benutzers abfragt. Wie der Identitätsnachweis tatsächlich datenschutzfreundlich gestaltet werden soll, darauf geht die Erklärung nicht konkret ein.
Viel Kritik und viele gute Vorsätze: die Jütland-Erklärung
Viele haben mit den Aussagen der Erklärung ein Problem. Deutschlands Familienministerin hatte sich erst im Vormonat auf die Bildung einer Expertenkommission geeinigt, um genau dieses Problem zu behandeln. Diese übergeht man jetzt mit der Zustimmung zur EU-Lösung.
Da man in der Jütland-Erklärung die illegalen Inhalte im Internet bemängelt, stellt sich die Frage, weswegen man nicht längst etwas dagegen unternommen hat, statt das Alter zwingend abfragen zu wollen. Wäre es nicht besser, die bestehenden Gesetze zum Schutz Minderjähriger durchzusetzen statt neue zu erschaffen? Natürlich wäre die Erkennung und Meldung ungeeigneter Inhalte innerhalb der Plattformen sehr viel zeitaufwändiger, statt das nächste Gesetz zu erlassen, was man sowieso wieder technisch umgehen kann. Wer hat schon Lust sich von einer Software gängeln zu lassen. Andererseits wäre das dann vielleicht ein Grund mehr, von Windows auf eine Linux-Distribution zu wechseln.
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