istreams.to verurteilung pay-tv
istreams.to verurteilung pay-tv

iStreams.to: Betreiber des illegalen Pay-TV-Anbieters verurteilt

Vier Angeklagte boten bei iStreams.to Pay-TV für wenig Geld an und verursachten erheblichen Schaden. Sie erhielten Bewährungsstrafen.

iStreams.to: Am 05.02. urteilte die 4. große Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg im Fall von vier Pay-TV Anbietern im Alter zwischen 22 und 26 Jahren wegen bandenmäßigem Computerbetrug. Für drei der Angeklagten wurden Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren ausgesprochen. Ein Angeklagter wurde verwarnt. Zudem müssen die Beschuldigten an Sky eine Schadensersatzsumme in Höhe von 150.000 Euro leisten.

Den vier Angeklagten wurde vorgeworfen, das Signal von Sky auf ihrer illegalen Internetplattform iStreams.to zwischen Oktober 2011 und Februar 2016 unverschlüsselt zum Schnäppchenpreis von 4,99 Euro angeboten zu haben. Die Verhaftung fand durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamts statt.

Der Zuspruch war enorm: Rund 7.400 Internetuser nutzten das Angebot. Diese buchten über 20.000 Streaming-Pakete. An Einnahmen wurden von der Staatsanwaltschaft rund 250.000 Euro veranschlagt, allerdings ging die Jugendkammer dann von einem niedrigeren Betrag aus. Der verwarnte 23-Jährige hätte bloß eine Summe von 100 Euro erhalten. Hauptsächlich wollte er nur selbst Fußball live gratis schauen. Sky, als betroffener Sender, taxierte den Schaden durch entgangene Abonnements auf 3,1 Millionen Euro.

Richter: iStreams.to kein Kinderstreich mehr!

Die Täter gaben sich geständig und räumten die Vorwürfe zu einem großen Teil ein. Hinsichtlich eines Täter-Opfer-Ausgleichs wurden zwischen den Tätern und Sky Schadenersatzzahlungen in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt, wobei die zwei Hauptangeklagten schon mit jeweils 70.000 Euro beteiligt sind.

Der Vorsitzende Richter Axel Knaack hob in seiner Urteilsbegründung hervor, dass das milde Urteil der Bewährungsstrafen allein aufgrund des relativ jungen Alters der Straftäter, ein Angeklagter war zur Tatzeit gerade mal 15 Jahre alt, und den Geständnissen der Angeklagten geschuldet war. Die Tat an sich hätte jedoch: „nichts mehr mit Kinderstreichen zu tun. Das ist eine ganz erhebliche Straftat.“, so führte der Richter weiter aus.

Was droht den Nutzern?

Auch die ehemaligen Nutzer von iStreams.to sind leicht zu identifizieren, sofern sie das illegale Online-Angebot per Bankeinzug, Kreditkarte oder PayPal bezahlt haben. Sky könnte von ihnen einen Lizenzschadensersatz fordern, der jeweils davon abhängt, wie lange das illegale Angebot genutzt wurde. Rein theoretisch könnten den früheren Abonnenten aufgrund der Urheberrechtsverletzungen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Bildquelle: TPHeinz, thx! (Pixabay Lizenz)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.