Nationale Sicherheit
Papier ist geduldig.
Bildquelle: Markus Winkler, Lizenz

Selbstauskunft bei Geheimdiensten: Frag den Dienst wird eingestellt

Bald ist keine Selbstauskunft für Geheimdienste mehr über dieses Portal möglich. Da der Quellcode öffentlich ist, könnte man es fortsetzen.

Im Sommer 2014 hat der Verein netzwerk recherche eine Webseite erstellt, mit der man problemlos bei zahlreichen Polizeibehörden und Geheimdiensten anfragen kann, ob Daten über einen gespeichert sind. Die Datenauskunft bei Polizei und Geheimdiensten hat man so konzipiert, dass von den Antragsstellern grundsätzlich keine Informationen gespeichert werden. Nun steht das Projekt vor dem Aus. Oder möchte es jemand fortsetzen?

Selbstauskunft bei Geheimdiensten – Wie funktioniert das Ganze?

Eigentlich müsste man nach rund vier Wochen zumindest eine Eingangsbestätigung auf die Anfrage erhalten. Bis die Auskunft tatsächlich erfolgt, können hingegen mehrere Monate vergehen. Nach drei Monaten ab Antragsstellung gibt es die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen. Dafür muss man aber per Fax oder Einschreiben beweisen können, wann der Antrag eingegangen ist. Problematisch ist auch, dass sich die Dienste um die Auskunft drücken können, wenn sie schreiben, ihre Tätigkeit sei dadurch gefährdet. Auch die Polizeibehörden werden keine Auskünfte erteilen, wenn sie damit ihre eigenen Ermittlungen behindern würden.

Selbstauskunft Geheimdienste, Frag den Dienst
Antrag auf Aktenauskunft, Screenshot von Frag den Dienst.

Datenanfrage bei Sicherheitsbehörden kurz vor dem Aus

Das Portal wurde von und eigentlich für Journalisten gegründet. So lange es noch online ist, können es aber grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen. Das Recht auf Auskunft ist natürlich nicht vom gewählten Beruf abhängig.

Bei einigen Testläufen stellte sich heraus, dass die Anschriften der Behörden offenbar noch alle aktuell sind. Momentan kann bei diversen Ämtern eines oder gleich mehrere Empfänger auswählen, um die Anfrage zu erstellen. Die Selbstauskunft bei Geheimdiensten und sonstigen Behörden ist derzeit möglich beim:

  • Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerf)
  • Militärischer Abschirmdienst (MAD)
  • Bundesnachrichtendienst (BND)
  • Bundeskriminalamt (BKA)
  • Bundespolizei (BPol)
  • Landesamt für Verfassungsschutz Berlin
  • Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg
  • Landesamt für Verfassungsschutz Bremen
  • Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg
  • Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen
  • Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
  • Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen
  • Landesamt für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
  • Landesamt für Verfassungsschutz Saarland
  • Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
  • Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt
  • Landesamt für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein
  • Landesamt für Verfassungsschutz Bayern
  • Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen
  • Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Der Bürger im Fokus

Ist ein Antrag auf Selbstauskunft frei von Spätfolgen?

Nach der Auswahl der Empfänger, erstellt die Webseite Frag den Dienst die Anfragen automatisch. Anschließend kann man sie sich als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Eigentlich sollen derartige Anträge auf Aktenauskunft kein Anlass dafür sein, dass man auf dem Radar der betreffenden Behörden erscheint. Doch leider muss man davon ausgehen, dass die Behörden mindestens so viel speichern, wie es ihnen erlaubt ist. Und mal ganz ehrlich: Warum sollten die Mitarbeiter freiwillig auf zusätzliche Daten verzichten? Doch wer davon überzeugt ist, dass sie oder er überwacht wird, dem kann das natürlich egal sein.

Offenbar speicherte der Verfassungsschutz Niedersachsen Daten einer Fachjournalistin rechtswidrig

Das Online-Projekt entstand nach Bekanntwerden, dass der niedersächsische Verfassungsschutz rechtswidrig Daten über die Journalistin Andrea Röpke aufbewahrt hat. Als Röpke mehr wissen wollte, vernichtete die Behörde ihre Akte und behauptete, es würde keine existieren. Erst ein Machtwechsel in Hannover brachte später die Vertuschung zutage.

Frag den Dienst wird eingestellt

Wir haben vor 14 Tagen per E-Mail eine Presseanfrage an Michael Müller geschickt, der als Ersteller der Webseite eingetragen ist. Es kam bis dato keine Antwort zurück. Es war aber von Anfang an auffällig, dass seine ganzen Social-Media Accounts seit einigen Jahren nichts mehr veröffentlicht haben.

Der Betreiber von Frag den Dienst, der Verein Netzwerk Recherche e.V., teilte uns am gestrigen Freitag mit, man könne keine Fragen zur Entstehung beantworten, weil „das Projekt derzeit nicht mehr aktiv betreut wird. Die Seite wird in Kürze abgeschaltet.“ Den Quellcode des Auskunftsgenerators veröffentlichte Müller bei Github unter Anwendung der freien MIT-Lizenz. Vielleicht möchte jemand das Online-Projekt fortsetzen?

Bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen diskutieren CDU/CSU und SPD über die mögliche Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, doch davon wäre dieses Portal nicht betroffen. Ein Antrag auf eine Selbstauskunft bei Polizeibehörden und Geheimdienste basiert auf anderen gesetzlichen Grundlagen. Übrigens, Wer sich für weitere behördliche Anfragen interessiert, sollte sich diesen Beitrag von uns in Ruhe durchlesen.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.