Überwachung, Surveillance, Zugriff
Überwachung, Surveillance, Zugriff

Thomas de Maizière fordert Ausweitung der Überwachung

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert Videoüberwachung mit Gesichtserkennung an Bahnhöfen und andernorts und das Mitlesen von WhatsApp-Nachrichten.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will die staatlichen Befugnisse im Kampf gegen den Terrorismus weiter ausweiten. Im „Tagesspiegel am Sonntag“ forderte er für die Sicherheitsbehörden vollen Zugriff auf die Kommunikation in verschlüsselten Messenger-Diensten, wie WhatsApp. Zudem solle eine erweiterte Videoüberwachung zum Einsatz kommen.

Thomas de Maizière fordert mehr Befugnisse für die Polizei

Mehr Überwachungsmöglichkeiten sollen den Sicherheitsbehörden nach den Vorstellungen von Thomas de Maizière sowohl im Kampf gegen den Terrorismus zur Verfügung stehen. Aber auch, um Gefährder und Straftäter zu fassen. Gemeint ist damit:

  • Ermittler sollen Zugriffsmöglichkeiten auf verschlüsselte Messenger-Dienste, wie WhatsApp erhalten.
  • Ausweitung der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung.

Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) kommen zum Einsatz

Galten Messenger, wie WhatsApp, bis vor kurzem noch als relativ sicher, da sie eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten, fordert Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nun in einem Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel„, dass Sicherheitsbehörden auch auf die verschlüsselte Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp zugreifen dürfen: „Wir wollen, dass Messenger-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben, damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist. Trotzdem brauchen Sicherheitsbehörden, wie bei einer SMS auch, unter bestimmten Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten“, gibt er an.

Dazu könnte man die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als wirksame Instrumente nutzen. Bei der Quellen-TKÜ können die Behörden mit einer Software die laufende Kommunikation eines Verdächtigen bereits auf einem Gerät mitlesen, bevor die Verschlüsselung einsetzt.

Einsatzbereich von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung wäre über Bahnhöfe hinaus auszuweiten

Im Kampf gegen den Terror will de Maiziere noch zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten schaffen. So sollten die Sicherheitsbehörden außerdem Software zur Gesichtserkennung nutzen können. Zwar habe man derzeit an Bahnhöfen die Videoüberwachung. Man verfüge aber nicht über die Möglichkeit, das Bild etwa eines flüchtigen Terroristen in die Software einzuspielen, so dass ein Alarm ausgelöst werde, wenn er irgendwo an einem Bahnhof auftauche, nannte de Maizière als Beispiel.

Thomas de Maizière kündigte an, im Sommer werde es am Berliner Bahnhof Südkreuz einen Probebetrieb mit Freiwilligen geben. Der Minister hält es demnach auch für möglich, den Einsatzbereich über Bahnhöfe hinaus auszuweiten. „Wenn die Software wirklich zuverlässig funktioniert, sollte sie bei schweren Verbrechen auch an anderen Stellen zum Einsatz kommen können, an denen öffentliche Videokameras eingesetzt werden“. Die Grundrechtseinschränkung sei dabei gering. Unbeteiligte erfasst man dabei grundsätzlich nicht, argumentiert de Maizière.

Beide Instrumente sollen in den kommenden Sitzungswochen in der Strafprozessordnung geregelt werden. Der Maßstab müsse sein, was die Polizei im analogen Bereich darf, „das muss sie auch im Digitalen rechtlich dürfen und technisch können“, fordert de Maizière. Die Vorschläge von Innenminister Thomas de Maizière dürften auf erhebliche Kritik stoßen. Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin sperrte sich im Januar nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz gegen eine groß angelegte Videoüberwachung.

Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.