Fingerabdruck-Speicherung im Personalausweis
Fingerabdruck-Speicherung im Personalausweis
Bildquelle: Rost9

Personalausweis: Fingerabdruck-Speicherung ist nun Pflicht

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab sofort seine Fingerabdrücke speichern lassen. Das BMI setzt damit eine EU-Verordnung um.

War bislang eine Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis noch freiwillig, so ist sie seit Montag, den 2. August, verbindlich vorgeschrieben. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ will die Bundesregierung für zusätzliche Sicherheit sorgen. Datenschützer warnen jedoch vor Missbrauch.

Mit der neuen Regelung setzt der Bundestag eine Verordnung der Europäischen Union um. Entschieden darüber, ob Fingerabdrücke nicht nur im Reisepass, sondern auch im Personalausweis und für Aufenthaltspapiere verpflichtend eingeführt werden sollen, haben die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten in Straßburg bereits am 13. Februar 2019.

Für mehr Sicherheit sollen neben dem biometrischen Bild noch zwei Fingerabdrücke des Ausweisbesitzers auf dem Dokument integrieren werden. In einer Begründung hieß es, dass immer mehr gefälschte Personalausweise in Umlauf wären. Eine Erhöhung der Fälschungssicherheit würde zum Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus beitragen.

EU-Personalausweis: Erzielen einer Vereinheitlichung

Demgemäß sind ab heute alle Bürger*innen bei der Personalausweis-Beantragung dazu verpflichtet, zwei Fingerabdrücke abzugeben, die auf einem intergrierten RFID-Chip gespeichert werden. Mit einem speziellen Fingerabdruck-Scanner nimmt man direkt nach Antragstellung in der Meldebehörde die Fingerabdrücke, gewöhnlich die Abdrücke der beiden Zeigefinger, ab.

Die biometrischen Daten sollen einer sicheren Identitäts-Feststellung bei einer hoheitlichen Kontrolle dienen. Dies soll jegliche Zweifel an der Identität vermeiden, sollte es nach einem Lichtbildabgleich noch Zweifel an der Identität geben. Ein vorher ausgestellter Personalausweis ohne Fingerabdrücke bleibt weiterhin gültig. Auch wird niemand dazu gezwungen, für den alten Ausweis nachträglich Fingerabdrücke einscannen zu lassen. Jedoch schlägt der neue Ausweis mit 37 Euro ein wenig mehr zu Buche. Bislang kostete er 28,80 Euro. Gemäß einer Tagesschau-Recherche erfolgte die Gebührenerhöhung allerdings schon zum 1. Januar 2021.

Verweigerung der Fingerabdruck-Speicherung auf neuem Personalausweis kann teuer werden

Wer seine Fingerabdrücke nicht scannen lassen will, bekommt auch keinen neuen Ausweis. Damit verstößt derjenige gegen das Personalausweisgesetz. Gemäß diesem müssen Personen in Deutschland, mit über 16 Jahren, einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 3.000 Euro.

Alle Chip-Informationen wären durch international anerkannte, etablierte Verschlüsselungsverfahren geschützt. Das Bundesinnenministerium versichert zudem, dass man die gespeicherten Abdrücke nur auf dem Personalausweis selbst verwenden würde.

„Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke − wie bisher auch − sowohl beim Hersteller, als auch in der Behörde gelöscht. Eine Speicherung der Fingerabdrücke in zentralen Datenbanken findet nicht statt. Ein Abgleich der im Personalausweis gespeicherten Fingerabdrücke mit zentralen Polizeidatensätzen ist nicht vorgesehen.“

Kritiker weisen auf Missbrauchspotenzial hin

Kritiker:innen bezweifeln, dass ein Auslesen der Personalausweis-Daten nur von Behörden und anderen berechtigten Stellen möglich wäre und damit ein Potenzial für Missbrauch gegeben sei. Falls Kriminelle an diese Daten gelangten, könnten diese beispielsweise falsche Spuren an Tatorten hinterlegen.

Konstantin Macher von Digitalcourage, die sich bereits gegen den Fingerabdruck im Personalausweis gewendet haben, weist auf ein solches Szenario hin:

„Ein Identitätsdiebstahl könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass man eine Person, die nie kriminell war, mit einem Verbrechen in Verbindung bringt.”

Menschen unter Generalverdacht

Auch Friedemann Ebelt vom Verein Digitalcourage misstraut einer Fingerabdruck-Speicherung:

„Fingerabdrücke werden bereits heute als Schlüssel für Smartphones, Büros und Fahrzeuge genutzt. Aber anders als Passwörter können wir sie nicht ändern, wenn sie gehackt und gestohlen werden. Langfristig gesehen werden die Fingerabdrücke in Datenbanken von nicht vertrauenswürdigen Behörden, Geheimdiensten oder Kriminellen gelangen. Das ist ein Sicherheitsproblem für Smartphones, Büros und Fahrzeuge. Was heute sicher ist, kann in fünf oder zehn Jahren unsicher sein.

Mit dem Zwang zur Speicherung von Fingerabdrücken werden rechtstreue Bürgerinnen und Bürger beinahe so behandelt wie Verdächtige. Es gibt keinen legitimen und zwingenden Grund, pauschal die ganze Bevölkerung zur Abgabe von zwei Fingerabdrücken zu zwingen. Das sollten sich Bürgerinnen und Bürger nicht gefallen lassen.

Die Zeitachse ist unkontrollierbar. Wir müssen davon ausgehen, so eine Reglung gilt dann 10, 20, 30, 40 Jahre – und was jetzt vielleicht noch sicher gespeichert ist, ist dann aber in 30 Jahren nicht mehr sicher gespeichert.“

Fingerabdrücke

Die Initiative schlug deshalb vor, dass „alle Menschen, die einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke wollten, bis zum Beginn der Speicherpflicht einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke beantragen sollten“. Digitalcourage kündigte an, dass sie den Klageweg beschreiben wollen, um die Fingerabdruck-Speicherpflicht doch noch zu kippen.

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, führte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) an:

„Diese Entwicklung ist bürgerrechtsfeindlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich”.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Stephan Thomae, befürchtet:

„Wenn Unberechtigte auf die Daten zugreifen, könnten sie sich Zugang etwa zu Handys, Finanzportalen und ähnlichem verschaffen, die durch Fingerabdruck gesichert sind”.

Tarnkappe.info

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.