Geldwäsche
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Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU schränkt Zahlungsmöglichkeiten ein

Einem Entwurf für die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie stimmten der Innenausschuss als auch der Wirtschafts- und Finanzausschuss im Europäischen Parlament zu.

Einem Entwurf für die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie stimmten sowohl der Innenausschuss (LIBE) als auch der Wirtschafts- und Finanzausschuss (ECON) im Europäischen Parlament zu. Darüber berichtete heise online.

Folgende Änderungen gibt es im Einzelnen.

  • anonyme Online-Zahlungen innerhalb der Europäischen Union sollen verboten werden,
  • die Grenze bei Transaktionen mit anonymen Prepaid-Karten liegt nunmehr bei 150 Euro,
  • künftig speichern Finanzdienstleister alle Transaktionsdaten für mindestens fünf Jahre lang.

Geldwäsche Richtlinie begrenzt Zahlungsoptionen

Ein Änderungsantrag, der für eine Beibehaltung der urprünglich festgelegten Obergrenze von 250 Euro bei Prepaid-POS plädierte, hat man in den Ausschüssen abgelehnt. Das Parlament wird nun abschließend im Europäischen Rat noch mit den Mitgliedsländern verhandeln.

Kritik kam vom „Netzwerk Datenschutzexpertise“. In einem Gutachten verweisen sie darauf, dass damit gegen das Grundrecht auf Datenschutz, unbeobachtete Kommunikation und Eigentum verstoßen werde, da keine verhältnismäßigen Prüfungen durchgeführt würden. Zudem wären keine rechtlichen oder prozeduralen Vorkehrungen vorgesehen, mit denen sich Nutzer gegen die Identifizierungspflicht sämtlicher elektronischer Zahlungsvorgänge wehren könnten.

Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?

Ute Bernhardt vom „Netzwerk Datenschutzexpertise“ erkennt in der geplanten Geldwäsche Richtlinie eine Vorratsdatenspeicherung für den gesamten elektronischen Geldtransfer, wodurch „präzise Interessen-, Konsum- und Bewegungsprofile der gesamten EU-Bevölkerung“ erstellt werden könnten. Sie gibt ferner zu bedenken, dass es keine Belege dafür gibt, dass Geldwäsche und Terrorismus über die Analyse von Bagatelltransfers aufgeklärt werden kann.

Mehr Transparenz benötigt!

Über die Anti Geldwäsche Richtlinie gab der wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen, Sven Giegold, eine Erklärung ab.

„Der Skandal um die Panama-Papiere hat gezeigt, dass wir dringend mehr Transparenz und strengere Regeln brauchen“. Nun sollen die Finanzdienstleister folglich die bei ihnen gespeicherten Transaktionsdaten bei Bedarf einer Finanzkontrollbehörde bereitstellen. Dabei sollte eine Zuordnung der Zahlungen zu einzelnen Nutzern über ein Register bzw. ein zentrales Datenabrufsystem zu Nutzerkonten erfolgen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.