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Facebook: Einführung von Gesichtserkennung, die Zweite…

Die Gesichtserkennung war in Facebook bisher in Europa nicht aktiviert. Das soll sich jedoch ändern: Die Nutzer können nun selbst entscheiden.

Bereits im Juni 2011 führte Facebook die Funktion der Gesichtserkennung in Deutschland ein. Diese Maßnahme stieß jedoch auf zahlreiche Kritik und wurde nach einer Klage des deutschen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wieder zurückgenommen. Das Online-Netzwerk erklärte sich damals bereit, bis zum 15. Oktober 2012 alle dafür schon erstellten Nutzerprofile zu löschen.

Gesichtserkennung von Facebook kreiert riesige Datenbank

Ursprünglich sollte die automatische Gesichtserkennung gemäß Angaben von Facebook dazu genutzt werden, um den Usern zu helfen, ihre Freunde in Fotos zu finden und zu markieren. Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar kritisierte, dass eine Datenbank mit dem „Gesichtsabdruck“ von Millionen Mitgliedern ein immenses Risiko- und Missbrauchspotenzial habe. Die Funktion hatte Facebook standardmäßig eingeschaltet. Man musste sie in den Einstellungen abwählen.

Caspar forderte, Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmal zu speichern und zu verarbeiten und von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, solle sie nachträglich noch eingeholt werden.

Damals äußerte Facebook-Europachef Richard Allan im Gespräch mit der dpa: „Wir glauben weiter, dass man Gesichtserkennung in Europa legal anbieten kann“. Er nannte allerdings keinen Zeitrahmen, wann die Funktion wieder eingeführt werden könnte, jedoch ist es nun offenbar erneut soweit. Facebook hat das System angepasst und geht nun mit der Funktion der Gesichtserkennung in Runde zwei.

Vorgehen soll DSGV-konform sein

Künftig soll die Gesichtserkennungsaktivierung für jeden Nutzer freiwillig sein, das teilte Facebook in einem Blogeintrag mit.  Facebook schlägt sie einem lediglich vor. Allein der Nutzer entscheidet darüber, ob er sie auch für sich auswählt. Wer den Vorschlag ignoriert oder ablehnt, kann demnach sicher sein, dass sein Gesicht nicht in Facebooks Datenbank gespeichert wird. Facebook hält sich mit dieser Vorgehensweise an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai dieses Jahres in Kraft tritt, und die festlegt, dass sich Internetkonzerne die Zustimmung zur Datennutzung ausdrücklich einholen müssen.

User sollen Gesichtserkennungsalgorithmus trainieren

Wer sich für das „Opt-in“ entscheidet, erhält eine Nachricht, wenn ein anderer User das Foto des Betroffenen als sein Profilfoto hochlädt. Damit will man verhindern, dass Menschen sich als andere auf der Plattform ausgeben. Zudem erfolgt eine Benachrichtigung, wenn User auf einem Foto auftauchen, auch wenn sie darauf nicht markiert sind.

„Sie können wählen, ob Sie sich selbst taggen, sich selbst unmarkiert lassen oder sich an die Person wenden, die das Foto gepostet hat, wenn Sie Bedenken haben“. Dies gab Facebook dazu bekannt. Besonders sollen Menschen mit einer Sehbehinderung von der Gesichtserkennung profitieren. Diese können dann auch ohne Markierungen erkennen, wer auf den Fotos abgebildet ist.

Was Facebook allerdings nicht verrät. Mit jedem markiertem „Ja, das bin ich“ oder „Nein, das bin ich nicht“ trainieren die User den Gesichtserkennungsalgorithmus weiter. Sie machen so die Gesichtserkennung immer perfekter. All das sind wertvolle Trainingsdaten für den Konzern, die er auf diesem Weg kostenlos erhält.

Bildquelle: StockSnap, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.