Corona-Gästelisten
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Bayerische Polizei benutzt Corona-Gästelisten häufig bei Kleinkriminalität

Die Polizei in Bayern setzt regelmäßig Corona-Gästelisten zu Ermittlungszwecken zur Aufklärung von Fällen der Kleinkriminalität ein.

Die Polizei in Bayern setzt laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung regelmäßig Corona-Gästelisten zu Ermittlungszwecken zur Aufklärung von Fällen der Kleinkriminalität ein. Anfangs hieß es, man wolle auf diese Mittel nur bei schweren Straftaten und Notfällen zurückgreifen. Davon ist die dortige Polizei aber schon weit entfernt. Bleibt abzuwarten wie lange es dauert, bis die Behörden in den anderen Bundesländern es ihnen nachmachen werden. Wir hatten ja bereits über einen flächendeckenden Missbrauch der Daten berichtet.

Corona-Gästelisten: Die Polizei nutzt offenbar alles, worauf sie zugreifen kann

Seit Ende des Corona-Lockdowns sind die Betreiber von Restaurants, Kneipen, Sportvereine etc. dazu verpflichtet, Corona-Gästelisten zu führen, die sie mindestens für vier Wochen aufbewahren müssen. In Hamburg setzte die dortige Polizei die Corona-Gästeliste in der ersten Juliwoche ein, wir haben darüber berichtet. Spätestens Mitte Juli zog die Polizei in Bayern nach. Dort griff man in mindestens zehn Fällen auf die Daten zurück, die eigentlich alleine zur Aufklärung von Infektionsketten gedacht waren. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) versuchte die Handhabe anfangs damit zu verteidigen, die Bürger würden von ihm erwarten, dass die Polizei alles zum Schutz der Bürger unternehmen würde. Die Polizisten könnten nicht aufgrund „eines falsch verstandenen Datenschutzes ihre Hände in den Schoß legen“. Herrmann sprach aber nur vom Zugriff auf die Daten bei schweren Delikten oder bei Notfällen. Bis Ende Juli summierte sich alleine in Bayern die Anzahl der Datenzugriffe auf 34 Fälle.

Mit den missbräuchlich erlangten Daten löste man nicht einen einzigen Fall

Laut der Antwort der Landesregierung in München auf eine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Martin Hagen, ging es vielfach beim Zugriff auf die Corona-Gästelisten um Straftaten wie eine Beleidigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Diebstahl. Drei Fälle betrafen die Suche nach vermissten Personen. Manches Mal hat die Polizei sogar präventiv (vorbeugend) auf die Daten zugegriffen. Bei den schweren Straftaten handelte es sich um den Verdacht auf bandenmäßigen Drogenhandel, Mord, Totschlag, schwerem Raub und gefährliche Körperverletzung. Aus der Antwort geht auch hervor, dass aufgrund der Auswertung der Informationen kein einziges Strafverfahren eingeleitet wurde.

Innenminister beharrt auf Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Vorgehens

Trotz der Daten-Auswertung bei Kleinkriminalität betont das bayerische Innenministerium, man habe angeblich den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt. Man sah sich hingegen nicht einmal dazu verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger nachträglich darüber aufzuklären, dass man ihre Angaben fremdverwertet hat, um es noch harmlos auszudrücken. Der FDP-Abgeordnete Hagen spricht beim BR von einer „hochproblematischen Zweckentfremdung“, die das Vertrauen der Bürger in ihre Polizei zerstören würde. Derartige Maßnahmen gefährden laut Hagen zudem die Akzeptanz für die Corona-Regeln.

Die Folgen sind leicht absehbar. Seit Bekanntgabe des Missbrauchs der Corona-Gästelisten tragen sich immer mehr Bürger mit einem Fantasienamen oder mit gefälschten Daten ein, um sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Zugriff der Behörden zu wehren.

Vorgehen der bayerischen Polizei bei den Corona-Gästelisten ist einfach „ungeheuerlich“

Wir baten den Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft, Kritische Polizisten, Thomas Wüppesahl, um ein Statement zum vorliegenden Fall. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Kriminalbeamte Wüppesahl schrieb uns.

„Die Ausdehnung der polizeilichen Nutzung der Corona-Gästelisten auf Kleinkriminalität ist einfach ungeheuerlich. Statt wie vom Gesetzgeber gefordert, dem Datenschutz nachzukommen, betreiben manche Kollegen hier einen regelrechten Machtmissbrauch. Der Fall zeigt mal wieder eindeutig: die besten Daten sind keine. Bei der Verfügungsgewalt unserer heutigen Polizei kann man leider gar nicht mißtrauisch genug sein“.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.