Corona-Kontaktliste, Fleimax, Polizei
Corona-Kontaktliste, Fleimax, Polizei
Bildquelle: Fleimax

Mehrere Bundesländer nutzen Corona-Kontaktlisten zur Strafverfolgung

Auf dpa-Anfrage gaben mehrere Landespolizeibehörden bekannt, dass sie die Corona-Kontaktlisten schon zur Aufklärung von Straftaten einsetzen.

Auf Anfrage der dpa gaben mehrere Landespolizeibehörden bekannt, dass sie die Corona-Kontaktlisten bereits zur Aufklärung von Straftaten einsetzen würden. Derweil wächst zumindest bei einer Polizeigewerkschaft der Unmut über den völlig fachfremden Einsatz der Daten. Die NGO Kritische Polizisten spricht vonstaatlichen Rechtsbrüchen“, die die Einsatzkräfte damit zunehmend verüben würden.

Corona-Kontaktlisten zweckentfremdet

Die Corona-Kontaktlisten, in die man sich als Gast in Restaurants und Cafés eintragen muss, dienen eigentlich den Gesundheitsämtern, um den Verlauf der Infektion mit dem Corona-Virus aufzudecken. Auf Anfrage der dpa gaben die Landespolizeibehörden von Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz zu, diese zur Aufklärung von Straftaten einzusetzen. In anderen Bundesländern sei dies nicht bekannt. Oder aber man gab zur Antwort, die Nutzung derartiger Daten sei dort grundsätzlich nicht zulässig. Gegenüber der Rheinischen Post bestätigte das NRW-Innenministerium die Möglichkeit zur Auswertung der Gästekontakte durch deren Strafverfolgungsbehörden. Die Corona-Verordnungen sind auf Landesebene geregelt. Jedes Bundesland handhabt das idividuell.
Kritische Polizisten
Erstmals wurde der Einsatz einer Corona-Kontaktliste in einem Hamburger Restaurant bekannt. In der ersten Juliwoche nutzte die Hamburger Davidwache diese Liste zur Aufklärung einer Straftat. Rheinland-Pfalz erklärte, man habe derartige Listen im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen in rund einem Dutzend Fällen genutzt. Die Vorgehensweise habe primär der Aufdeckung von Gewalt- und Sexualdelikten gedient. In Bayern ist man in mindestens zehn Fällen ähnlich vorgegangen. Die Hamburger Behörde gab fünf derartige Fälle bekannt.

Illegale Vorgehensweise, die deutlich die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage überschreitet

Der Bundessprecher der Polizeigewerkschaft Kritische Polizisten, Thomas Wüppesahl, lässt in seiner Stellungnahme kein gutes Haar an der Vorgehensweise. Wüppesahl spricht von „staatlichen Rechtsbrüchen“ und dass die Polizei „immer an und über die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage“ gehen würde. Die Corona-Kontaktlisten lege man aufgrund des Infektionsschutzgesetzes aus. Sofern man Datensammlungen zweckentfremdet nutzen würde, müsse man vorher die erforderliche Zustimmung der betroffenen Personen einholen. Der Sprecher im O.Ton: „Vor dem Hintergrund, dass sich weder Besucher noch Betreiber gegen diesen Datenhunger und vorprogrammierten Missbrauch wehren können, verwundert es kaum, dass die Bürger, die ein Bewusstsein für Datenschutz entwickelt haben, seltener in Restaurants gehen, als sie es anderenfalls tun würden. Die ohnehin schon starken Folgen für die Gastronomie werden dadurch verschärft.“ Wüppesahl bezeichnet dies als Instrumentalisierung, gegen die man sich nicht wehren könne. Weder die Gäste, noch die Restaurantbetreiber hätten die Mittel dazu. Außerdem sei strafrechtlich gesehen, kein Betroffener dazu verpflichtet, „an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.“

Einwilligung der Betroffnen notwendig bei Nutzung der Corona-Kontaktliste

Der Datensatz beim Restaurantbesuch entspreche am ehesten dem, was in der StPO zum Thema der Handyortung geregelt ist. „Dort ist die Positionsbestimmung ohne Einwilligung des Betroffenen ist -ähnlich wie bei der TKÜ -nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig (§ 100 i StPO). Also darf man die Position des Verdächtigen erst orten, wenn der Verdacht auf eine Straftet durch den Betroffenen besteht.“ Bei den Corona-Kontaktlisten liegen die Daten aber schon unabhängig von einem Verdacht vor. Einerseits verpflichtet man die Besucher ihre Daten vollständig und korrekt anzugeben. Andererseits nutzt die Polizei diese Angaben in verschiedenen Bundesländern komplett unabhängig davon, ob schon ein Verdacht besteht.

Kritik am Vorgehen der Polizei

Kritik gab es aber auch von anderen Seiten, wie man Twitter entnehmen kann.
Der Gaststättenverband Dehoga verlangt für den Umgang mit den „hochgradig sensiblen“ Daten einen bundesweit einheitlichen Umgang. Diesbezüglich müsse dringend für Klarheit gesorgt werden, sagte Dehoga-Sprecherin Ingrid Hartges RP Online. Politiker mehrerer Parteien haben sich ebenfalls kritisch geäußert. Tarnkappe.info
Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.