Zu mildes Urteil?: Peniger Drogendealer erhält geringe Geldstrafe

Für einen Peniger Drogendealer wurde eine empfindliche Strafe gefordert. Doch das Gericht zeigte sich in seinem Fall milde.

Im Falle eines 20 jährigen Drogendealers aus Mittelsachsen zeigte sich eine Richterin des Döbelner Amtsgerichts gnädig. Obwohl der Staatsanwalt dem Angeklagten 19 Straftaten nachweisen konnte, erhielt er neben einer Verwarnung nur eine geringe Geldstrafe, berichtet die FreiePresse.

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Foto Gras Grün aka @kiffen, thx! (Lizenz)

Eigentlich hätte der Mann aus Penig mit einer empfindlichen Strafe rechnen müssen. Staatsanwalt Norbert Metzger legte dem Drogendealer im Zeitraum zwischen November 2017 und Januar 2019 gleich eine ganze Reihe von Drogendelikten zur Last, darunter den Bezug von Marihuana. Gelegentlich soll er auch Drogen im Bereich von zwei bis zehn Gramm verkauft haben. Zudem wurde er beschuldigt, zwei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf angepflanzt zu haben. Daneben erwarb er im Darknet ein Gramm Crystal Meth und zehn Gramm MDMA. Die Einzel-Straftaten summierten sich am Ende auf 19 Anklagepunkte.

19 Delikte des Drogendealers sprechen für eine Bewährungsstrafe

Entsprechend hoch sollte auch die Strafe für den 20-Jährigen ausfallen. Staatsanwalt Metzger sah eine Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung für angemessen, zuzüglich einer Überweisung von 2.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein. Ferner sollte der Mann aus dem Landkreis Mittelsachsen dazu verpflichtet werden, regelmäßig eine Drogenberatungsstelle aufsuchen.

Drogendelikte sind kein „Pillepalle“

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Marion Zöllner entschied jedoch am Dienstag in diesem Fall anders. Neben einer Verwarnung muss der Drogendealer aus Penig 2.000 Euro an das Blaue Kreuz Diakoniewerk mGmbH in Mittweida überweisen. Es unterstützt suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige. Zudem ist er angewiesen, pünktlich zu Suchtberatungs-Terminen zu erscheinen sowie die Prozesskosten zu tragen. Die Richterin setzt mit diesem Urteil dennoch ein Zeichen für den Drogendealer. „Wir wollen damit deutlich machen, das ist kein Pillepalle.“, führte sie aus.

Zahlreiche Aspekte wirkten sich positiv auf das Urteil aus

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Richterin Zöllner hat in ihrem milden Urteil positiv berücksichtigt, dass der angeklagte Drogendealer bisher keine Vorstrafen aufwies. Von vornherein räumte der 20-Jährige seine Schuld vollumfänglich ein: „Im Großen und Ganzen stimmt das so“, bekannte er bei seiner Vernehmung. Sein Geständnis ersparte dem Gericht eine zeitraubende Beweisaufnahme. Mit dem Argument, die Drogen seien teilweise von minderer Qualität gewesen, versuchte er sich zu rechtfertigen. Zwar hätte er zu dieser Zeit noch viel gekifft. Aktuell würde er aber nur noch alle paar Wochen Drogen konsumieren, gab er zu Protokoll. Der Mann gab an. „Mit dem Kiffen, das habe ich ziemlich gelassen, höchstens ein, zwei mal im Monat mache ich es.“

Bereits unmittelbar nach seiner Wohnungsdurchsuchung, im Frühjahr 2019, suchte der Peniger die örtliche Drogenberatung auf. Er vermittelte vor Gericht, dass sich danach sein Drogenverbrauch reduziert habe. Sein Ziel wäre es, ganz damit aufzuhören. Auf die Nachfrage der Richterin, warum er es nicht gleich ganz lasse, meint er, das wäre nicht so einfach.

Der Drogenkonsum kam ihm schon teuer zu stehen. Er verlor sowohl seinen Führerschein, als auch seinen Job. Das Gericht wertete gleichfalls positiv, dass er nun eine neue Anstellung vorweisen kann. Er ist in der Logistik tätig.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.