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Vorratsdatenspeicherung: Maas will schnell neues Gesetz

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will bis zum SPD-Konvent im Juni ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) macht ernst: er will bereits in den nächsten Monaten ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.

In den letzten Wochen gab es viel Hin und Her. Erste Berichte über Gespräche mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière zum Thema Vorratsdatenspeicherung hatte Maas noch dementiert. In der Folge hatten sich allerdings auch mehrere seiner Parteifreunde, darunter SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel, für eine Wiedereinführung der umstrittenen Überwachungsmaßnahme ausgesprochen. Gabriel bestätigte zudem die Medienberichte über Gespräche zwischen Maas und de Maizière und führte de Maizières Dementi damit ad absurdum. Parteiintern führten die unterschiedlichen Ansichten zum Thema kürzlich zu einem heftigen Streit.

Nun mehren sich die Anzeichen dafür, dass Maas, der der Vorratsdatenspeicherung eigentlich stets skeptisch gegenüber stand, sich der Meinung Gabriels und seiner Befürworter beugt. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel will Maas noch vor dem Partei-Konvent am 20. Juni in Berlin erste Leitlinien für einen Gesetzentwurf vorstellen. Die konkrete Ausarbeitung des Entwurfs soll danach so schnell wie möglich folgen. Diese Pläne sind ambitioniert – immerhin muss Maas nicht nur die Vorgaben des deutschen Bundesverfassungsgerichts, sondern auch die des EU-Gerichtshofs berücksichtigen, um einen grundrechtskonformen Entwurf vorzulegen.

Nach Ansicht des Spiegel ist Maas‘ Einlenken unter anderem der Tatsache zuzuschreiben, dass die SPD „das Feld der inneren Sicherheit nicht ganz der Union […] überlassen“ will. Ein ähnliches Verhalten der SPD führte allerdings während der letzten Großen Koalition zu rekordverdächtig niedrigen Umfragewerten der SPD. Es darf also bezweifelt werden, ob diese Pläne zum gewünschten Erfolg führen. Fest steht wohl, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung, das manche schon ad acta legen wollten, spätestens jetzt wieder aktuell ist.

Bildquelle: Felix Triller unter CC-BY 2.0

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