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Urteil im Fall Infinus: Gefängnis für fünf ehemalige Manager

Infinus hat 22.000 Anleger um 312 Millionen Euro geprellt. Fünf Manager wurden wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs verurteilt.

In einem heutigen Urteil (Az.: 5 KLs 100 Js 7387/12) verkündete das Landgericht Dresden zum Fall des Finanzdienstleisters Infinus, wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs in besonders schwerem Fall, die Haftstrafen. Der Gründer des Mutterkonzerns Future Business und vier angeklagte Ex-Manager müssen zwischen acht Jahre sowie fünf Jahre und vier Monate in das Gefängnis. Ein weiterer Mitarbeiter wurde wegen Beihilfe verurteilt, gemäß Medienberichten.

Infinus erleichterte 22.000 Anleger um 312 Millionen Euro

Der Dresdner Finanzdienstleister Infinus spekulierte seit der Gründung ihrer Finanzholding im Jahr 2000 mit Lebensversicherungen, Gold und Immobilien. Allerdings konnten die hohe Renditeversprechen von Schuldverschreibungen und Genussscheinen nur mit dem Geld anderer Anleger gedeckt werden. Also war deren Finanzkonzept ein Schneeballsystem. Bei einem Schaden von 312 Millionen Euro wurden so mindestens 22.000 Anleger um ihr Geld gebracht. Ihre langjährigen Anleger hielen sie in dem Glauben, ihr Geld gewinnbringend angelegt zu haben. Seit 2002 hatte Infinius mehr als 800 Millionen Euro von Privatinvestoren bezogen.

Dank eines Hinweises der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin kam durch darauffolgende Untersuchungen bei Infinus Mitte 2012 der Betrug ans Tageslicht. Gut ein Jahr später klickten dann die Handschellen. Gleich mehrere Führungskräfte des Finanzunternehmens hat man seinerzeit festgenommen. Bei einer Großrazzia am 5. November 2013 durchsuchten Ermittler Büros und Wohnungen der nun Verurteilten in mehreren Städten in Deutschland und Österreich. Die Polizei beschlagnahmte Villen, Luxuswagen und andere Vermögenswerte. Seit Herbst 2016 sind die Beschuldigten gegen Kaution oder unter Auflagen wieder auf freiem Fuß.

Lange Haftstrafen für ehemalige Manager der Betrugsfälle

Die Bilanz von 165 Verhandlungstagen und 238 Zeugen im Infinus-Prozess brachte eine Verurteilung für den 56-jährigen Gründer und Kopf der Betrüger von acht Jahren Haft; vier weitere Manager müssen zwischen fünf Jahre und vier Monate und sechs Jahre und zehn Monate in das Gefängnis, zum Teil noch über das geforderte Maß der Staatsanwaltschaft hinaus. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zudem hat das Gericht die Einziehung des Vermögens der Angeklagten in einer Höhe von rund 50 Millionen beantragt.

Für die kommenden Wochen ist geplant, dass die Anleger erstmals Geld aus der Insolvenzmasse erhalten. Einer der Verwalter kündigte eine Abschlagszahlung von fünf bis sechs Prozent an. Somit wären mit etwa 20 Prozent an Rückzahlungen zu rechnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Die Beschuldigten legten kein Geständnis ab, sie bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe bis zuletzt. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Hauptverdächtiger weigerte sich auszusagen

Der Richter stellte fest, dass es sich bei Infinus um ein wirtschaftlich eng verwobenes Geflecht von Firmen handelte. Dieses sei von außen kaum durchschaubar. Täglich hätten die Unternehmen untereinander neu gesteuerte Geschäfte gemacht. Eine reale Vermögenserzielung sei nicht zu erkennen gewesen. Abschließend, in der Urteilsverkündung, wendete sich der Richter an den Hauptangeklagten Biehl mit den Worten. „Ihre Fähigkeiten sind durchaus sehr eindrucksvoll, Sie sind ein Selfmade-Mann par excellence“. Zwar habe er mit viel Fach- und Sachkenntnis einen Finanzvertrieb aufgebaut. Jedoch habe ihn sein ungezügeltes wirtschaftliches Expansionsstreben „nun leider auch hierher gebracht“. Im Falle einer Mitarbeit oder eines Geständnisses von seiner Seite aus, wäre auch ein deutlich geringeres Strafmaß möglich gewesen.

Foto geralt, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.