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Staatstrojaner: BKA hört bei verschlüsselten Smartphone-Messengern mit

Das BKA nutzt einen neuen Staatstrojaner. Damit können auch verschlüsselte Nachrichten bei WhatsApp, Telegram und Co überwacht werden.

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) kommt, Berichten von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zufolge, bereits in laufenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz. Demnach überwacht das BKA mit dem neuen Staatstrojaner Mitteilungen per Messenger-Dienste, wie WhatsApp, Telegram oder Signal von verdächtigen Personen .

Staatstrojaner – Einsatz erlaubt bei schweren Straftaten

Gemäß einer im Juni 2017 von der großen Koaliton beschlossenen Gesetzesänderung, dürfen Ermittlungsbehörden bei “schweren Straftaten” die Telekommunikation Verdächtiger überwachen (Paragraf 100a Strafprozessordnung). Allerdings nutzen Dienste, wie WhatsApp, Signal, Telegram und Threema standardmäßig Verschlüsselungen, an denen das BKA bisher gescheitert ist. Um die Verschlüsselung zu umgehen, wird bei der nun eingesetzten Quellen-TKÜ auf dem Handy oder Tablet vom Nutzer unbemerkt ein Programm, der Staatstrojaner, aufs Handy gespielt, das Bildschirmfotos („Screenshots“) von geschriebenen Nachrichten anfertigt und direkt an die Ermittler schickt.

Für die Ermittler ist der aktuelle Einsatz des Staatstrojaners ein Ausweg aus einer Misere, beklagen sie doch schon seit Jahren, dass effektive Überwachung kaum mehr möglich wäre, weil die Verdächtigten zunehmend auf verschlüsselte Dienste ausweichen würden, wie WhatsApp, Telegram und Co. Die Verschlüsselung hat sich als zuverlässig und einbruchssicher erwiesen, lässt aber auch die Ermittler draußen. Das führte dazu, dass laut Angaben der Generalbundesanwaltschaft, nur noch 15 Prozent der überwachten Kommunikation erfasst werden konnte. Auch BKA-Vizepräsident Peter Henzler kritisierte, dass es „zu teils erheblichen Überwachungslücken“ gekommen wäre. Nun setzen also die Beamten ihre Hoffnungen darauf, mittels Quellen-TKÜ an die erforderlichen Daten zu kommen, bevor sie verschlüsselt werden. Bereits aus einem geheimen Bericht des Innenministeriums ging hervor, dass das BKA den Staatstrojaner so schnell wie möglich nutzen wollte.

Überwachung verfassungswidrig

Sowohl Juristen, als auch Bürgerrechtler und IT-Sicherheitsexperten kritisieren den Einsatz von Staatstrojanern. Sie halten das Gesetz in diesem Umfang für verfassungswidrig. Zudem würden Behörden durch den Einsatz des Staatstrojaners Sicherheitslücken eines Betriebssystems ausnutzen, die der Öffentlichkeit unbekannt sind und die ebenso von Kriminellen zum Ausspionieren von Daten missbraucht werden könnten, denn eine Sicherheitslücke in einem Smartphone betrifft alle Geräte, nicht ausschließlich die krimineller Verdächtiger. IT-Sicherheitsexperten fordern deshalb, entdeckte Lücken zu schließen.

Auf Anfrage wollte das BKA keine Auskünfte über die Häufigkeit der Anwendung des Überwachungsprogramms geben. Man bestritt jedoch nicht die Existenz des neuen Trojaners.

Bildquelle: HeikoAL, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.