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Share-Online.biz: Ermittlungen dauern noch länger an

Share-Online.biz: Laut Staatsanwaltschaft Köln dauern die Ermittlungen an. Vor Ende 2020 könne man mit keinen neuen Erkenntnissen rechnen.

Vor fast einem Jahr haben mehrere Behörden einen der größten Sharehoster der deutschsprachigen Szene, Share-Online.biz, abgeschaltet. Wie uns die Staatsanwaltschaft Köln gestern mitteilte, dauern die Ermittlungen weiterhin an. Vor Jahresende sei nicht mit neuen Erkenntnissen zu rechnen, teilte uns der zuständige Oberstaatsanwalt mit. Grund sind wahrscheinlich die vielen Daten, die man noch auswerten muss.


Hintergründe zu Share-Online.biz

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Am 16. Oktober 2019 wurde das ZAC NRW in Verbindung mit dem Polizeipräsidium Aachen und der Staatsanwaltschaft Köln aktiv. Nach rund zwölf Jahren setzte man dem Treiben von Share-Online.biz ein Ende. In ganz Deutschland hat man Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, Konten eingefroren, Computer und Wertgegenstände beschlagnahmt. Weitere Einsätze fanden bei den Webhostern in Frankreich und den Niederlanden statt, um die Daten des Anbieters zu sichern. Die Sichtung der gigantischen Datenmenge dürfte noch einige Monate in Anspruch nehmen. Betroffen von der behördlichen Maßnahme war auch der hauseigene Linkcrypter Share-Links.biz.

Seit einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft nur gegen die drei Beschuldigten, die sich nun im Alter von 41, 49 und 54 Jahren befinden dürften. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Vielzahl von Fällen. Die drei Hauptverdächtigen befinden sich auf freiem Fuß. Da man im Zuge der Beschlagnahmung all ihre illegal erlangten Mittel eingezogen hat, sind sie quasi mittellos. Somit besteht für die Behörden keine unmittelbare Fluchtgefahr, die eine Untersuchungshaft begründet hätte.

Wer wird alles verfolgt? Nur die Betreiber? Oder auch Uploader, Top-Uploader oder gar die zahlenden Downloader?

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Mögliche strafrechtliche Konsequenzen gegen Uploader, Top-Uploader oder gar zahlende Kunden des Sharehosters Share-Online.biz will man ebenfalls prüfen. Den Schwerpunkt der Ermittlungen will man wohl auf die aktivsten Top-Uploaded legen, die mit diesem unerlaubten „Geschäftsmodell“ am meisten Umsatz generiert haben. Doch auch ein erstmaliges Vorgehen gegen die Premium-User sei möglich, hieß es damals aus Ermittlerkreisen. Das Dumme daran ist, dass die Fälle der drei Hauptverdächtigen zunächst so gut wie abgeschlossen sein müssen, bevor man weitere Ermittlungen angehen kann. Und davon ist man bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft noch einige Monate entfernt.

Wiedervorlage für Anfang Januar 2021

Auf Anfrage teilte uns Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer gestern mit, dass sich die Akten bei der Polizei zur Fortführung der Ermittlungen befinden würden. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, vermag Herr Bremer derzeit nicht zu sagen. Er schlägt eine Wiedervorlage für unsere Anfrage für Ende des Jahres vor. Das heißt, dass sich bis Ende Dezember wahrscheinlich in Sachen Share-Online.biz nichts Neues ereignen wird.

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Wir hätten von ihm gerne gewusst, ob er schon einen Termin für die Anklage der drei Verdächtigen mitteilen kann. Doch noch wichtiger wäre zu wissen, ob die ehemaligen Premium-Kunden oder Uploader von Share-Online.biz weiterhin damit rechnen müssen, strafrechtlich belangt zu werden. Wenn ja, könnten auch die entsprechenden Rechteinhaber, deren Werke betroffen waren, nach Abschluss des Strafverfahrens Schadenersatzansprüche an die Verurteilten stellen.

Da so gut wie niemand mit einem Bust gerechnet hat, dürfte die Polizei über die Namen und echten Bankverbindungen fast aller Personen verfügen, die eine Verfolgung betreffen würde. Bis zum Bust galt Share-Online.biz als eine Art sicherer Hafen für Online-Piraten. Das erklärt auch die Empörung, als wir am 16.10.2019 noch vor allen anderen Medien ankündigten, dass die Downtime das endgültige Aus dieses Anbieters bedeuten würde. In fast 400 Kommentaren ergoss sich der gesammelte Hass der Szene über uns. Das wechselte sich dann mit der bangen Frage ab, ob auch die Down- oder Uploader von den strafrechtlichen Maßnahmen des ZAC NRW betroffen sein würden.

Share-Online.biz: Keine zivilrechtlichen Konsequenzen vor Abschluss der Strafverfolgung möglich

Ähnlich wie beim Bezahl-Portal LUL.to oder dem Webhoster Cyberbunker stehen die Polizisten vor dem Problem, dass sie mit einer schieren Unmenge an Daten konfrontiert werden, die sie für den Abschluss der Ermittlungen auswerten müssen. Beim Cyberbunker ist man wohl schon einen Schritt weiter, weil der Prozess bereits am 19. Oktober vor dem Landgericht Trier eröffnet wird.

Wir haken spätestens Anfang Januar nach und informieren euch dann zeitnah über den Stand der Ermittlungen.

Tarnkappe.info

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Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.