Share-Online.biz: Ermittlungen dauern noch länger an

Kommentare zu folgendem Beitrag: Share-Online.biz: Ermittlungen dauern noch länger an

Bin gespannt ob Sie die Vorwürfe bestätigen können. Wenn nicht wären ja alle 3 wieder sauber und könnten den Betrieb wieder aufnehmen.

Das glaube ich nicht. Die hätten die Durchsuchung und Beschlagnahmungen nicht ohne handfeste Beweise gemacht. Wer dahinter steckt, wusste ja sogar ich, das war ein offenes Geheimnis. Der Grieche war sich seiner Sache einfach zu sicher. Aber das könnte noch länger dauern, bis wir mehr dazu hören.

Im Grunde sind wir genauso weit wie vor einem Jahr… nicht viel passiert bisher. Die werden auch ordentlich zu tun damit haben…

Erstmal das, aber selbst wenn die schon viel weiter wären mit der Verwertung der Daten, würden sie aus ermittlungstaktischen Gründen absolut keine Infos nach draußen geben, die irgendwelche zukünftige Handlungen (z.B. weitere Ermittlungen gegen Uploader / Downloader, anstehende Durchsuchungen und Festnahmen oder Überwachungen o.ä.) gefährden würden!!
Irgendwo hört bei einer solchen Behörde nun mal auch die Transparenz auf! Ich glaube, dass wir von dort nichts mehr anderes hören werden, als den Termin für die ersten Anklagen, wenn es dann soweit ist!! :wink:

Bin gespannt, ob es diesmal wirklich auch Downloader trifft. Für wie wahrscheinlich haltet ihr das?
Uploader und Top Uploader macht aufjedenfall Sinn, aber Downloader?

Sorry, aber bitte hier jetzt nicht schon wieder!! Über die Eventualitäten und Wahrscheinlichkeiten im Fall der Downloader, wurde in der Vergangenheit in den anderen Share-Online Threads schon genügend diskutiert! Kannst du dir ja erstmal zu Gemüte führen…
Und weiterhin sehe ich in solchen Diskussionen auch keinerlei Nutzen für die Downloader! Außer Panikmache und Fehlinformationen, kommt bei einer Diskussion zu den Vermutungen nichts weiter dabei raus!! :wink:

Eben! Das war alles schon Mal da… Würde auch jetzt kein anderes Ergebnis liefern…

gibt es für die Downloader eigentlich eine Verjährungsfrist?
(z.B. wenn bis 3 Jahre nach Abschaltung keine Anklage erhoben wurde, dann ist eine Klage nicht mehr zulässig? Ich meine mich zu errinnern, irgendwas bei LuL mal gelesen zu haben, dass da eine Art „Verlängerungsantrag“ von Seiten der Behörden gestellt werden kann, um diesen Fall zu verhindern)

Im Anbetracht der schieren Menge an Daten glaube ich ehrlich gesagt nicht an eine Verfolgung der Downloader. Das wäre auch Premiere. Die haben schon alle Hände mit der Beweissicherung für die Anklage der Hauptverdächtigen zu tun. Top-Uploader, die viel Geld damit verdient haben, ja. Uploader vielleicht. Aber Downloader? Nun, wir müssen es abwarten.

Von nur drei Jahren Frist weiß ich nichts. Das kann bei Bedarf auch auf Antrag verlängert werden. Aber wie gesagt, alles andere ist momentan leider reine Spekulation.

Ich denke, mit den 3 Jahren Frist, hast du wohl dieses hier gemeint?!?

Verjährungsfrist bei Filesharing

Es gibt im deutschen BGB eine so genannte „Regelverjährung“. Die Regelverjährung beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Wichtig bei der Verjährung ist auch immer die Frage: Wann geht es los?

Die Verjährung beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem:

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Die Unterlassungsansprüche aus Filesharing Abmahnungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Das bedeutet übersetzt, wenn Sie im Jahr 2020 abgemahnt wurden beginnt die Verjährung Ende 2020 zu laufen, egal ob die Abmahnung im Januar oder im November kam.

Ob man diese Gesetze als Grundlage für juristische Klagen gegen die Share-Oline Downloader anwenden kann, entzieht sich meiner Kenntnis!
Wenn ja, dann hätten die Behörden ja noch schlappe 26 Monate Zeit für ihre Arbeiten und event. Anklagen…die Verjährung dort würde erst NACH dem 31.12.2022 einsetzen !!

Da wir wie gesagt keine neuen Infos haben, ist auch längst nicht klar, welche Daten und vor Allem OB sie überhaupt irgendwelche Daten und Logs haben… Da sind nach wie vor soviele unbekannte Variablen, dass man da nicht annähernd etwas zu sagen kann… Und wenn sie Logs haben, für welchen Zeitraum. Und und und… Alles unbeantwortete Fragen die alle schon durchgekaut wurden …

Ich habe noch folgende E-Mail bekommen:

Lieber Herr Sobiraj,

die Ermittlungen dauern an. Gegenwärtig erfolgt die Datenaufbereitung, woran sich dann die inhaltliche Auswertung anschließen soll. Währenddessen wird der auf den Servern befindliche Inhalt (Filme, Musik etc) jetzt von diversen Gesellschaften der Rechteinhaber bzw. Verwertungsgesellschaften gesichtet und überprüft. Die jeweiligen Inhalte sind der verletzten Firma zuzuordnen. Die Ermittlungen werden sicherlich noch einige Monate in Anspruch nehmen. Inwieweit auch Nutzer oder Uploader mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, kann ich derzeit noch nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Hebbecker

Staatsanwalt

Uff… Da haben sie sicher noch einiges zu tun… Sehr weit scheinen sie ja noch nicht zu sein…

Die Mühlen der Behörden mahlen langsam aber gründlich. Ja, das dürfte noch was dauern…

Ich denke auch, dass die Behörden über die letzten Jahre viel dazugelernt haben und sich nun auch die Zeit für ihre Ermittlungen lassen, die ihnen das Gesetz vorgibt, um keine „Schnellschüsse“ zu produzieren, die am Schluss nicht wasserdicht sind!
Hinzu kommt natürlich auch die schiere Masse an Daten, die für eine vollständige Klärung durchgearbeitet werden müssen - das ist in ein paar Monaten schlichtweg auch nicht möglich! Der 31.12.2022 als Stichtag für Verjährung, wird wohl auch einer der Maßstäbe sein, welche dort angelegt sind… :wink:

Ich lese da aber auch noch gar nicht raus, was mit den Betreibern ist. Wegen Prozessbeginn und was überhaupt vorzuwerfen ist. Müssen die vorher echt alle Daten auswerten? Tausende Archive die Passwortgesichert sind und teilweise keinen Klarnamen besitzen? Und wenn, was kann man dann dem Betreiber vorwerfen? Der kann ja behaupten, dass er keine Ahnung hatte, was der User da hochgeladen hat…

Wie soll das denn jetzt schon gehen? Da man den Betreiber vermutlich wegen Beihilfe und Förderung von X Urheberrechtsverstößen anklagen wird, ähnlich wie beim Cyberbunker, muss ja erstmal die Anzahl und die Schwere der Verstöße bekannt sein! Da ja auch legale Daten dazwischen liegen könnten, muss man natürlich erstmal schauen, welche Daten klagerelevant sind und welche nicht!
Was nun eigentlich mit der genannten Datenaufbereitung gemeint ist, weiß ich allerdings auch nicht…aber um eine anschließende Sichtung der Dateien durch die Urheber zu bewerkstelligen, müssen die Dateien dann ja in Klartext vorliegen? Wie sollten diese das sonst sichten können!? Das lässt natürlich Spekulationen zu in Richtung des Entschlüsselns…
So oder so sind alle aktuellen Ermittlungsarbeiten erstmal nur für eine Klageerhebung gegen den Betreiber relevant. Welche Erkenntnisse man damit zu irgendwelchen Uploadern und Downloadern bekommt, sei mal dahingestellt…das kommt ja dann auch ganz auf die Art und Weise der Aufbereitung an! :wink:

Ich finde diese Methoden der Privatisierung von eigentlich dem Staat vorbehaltener Ermittlungsarbeit mehr als rechtlich fragwürdig.

Mit welchem Recht bekommen GVU&Co. bitte Datenträger in die Hand, auf denen möglicherweise sensible PII-Daten sind? Was hat das bitte noch mit einer gerichtsfesten Beweismittelkette zu tun? Wer garantiert, dass die „Rechteinhaber“ sauber arbeiten oder nicht einfach selbst ihre Werke auf die Datenträger laden, um dann einen „Verstoß“ verfolgen zu können?

Das selbe Spiel bei der angeblichen „Beweissicherung“ in Tauschbörsen. Die „Rechteinhaber“ können im Prinzip eine beliebige IP auswürfeln und ein Richter unterschreibt dann, dass der ISP die Meldedaten rausrücken muss. Kann doch nicht legal sein?

Weiß jemand, ob schonmal ein Betroffener versucht hat dagegen zu klagen?

Die GVU untersucht keine Beweismittel. Die gibt es nicht mehr. Und die haben in der Vergangenheit wenn überhaupt nur bei der Hausdurchsuchung assistiert, mehr nicht. Und ja, sie haben die Strafanzeige gestellt, das ist aber auch erlaubt.