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Share-Online.biz – Hintergründe zu diesem Sharehoster & Razzia

Kurz nach der Razzia von Share-Online.biz erläutert Volker Rieck weitere Hintergründe zu diesem gigantischen Filehoster.Wie funktionierte er?

Weitere Hintergründe zum gebusteten One-Click-Hoster Share-Online.biz. Am vergangenen Mittwoch gegen 14:00 Uhr gingen dort alle Lichter aus. Neben Uploaded war dies der größte auf den deutschsprachigen Markt ausgerichtete Filehoster überhaupt. Der Staatsanwaltschaft lagen gleich mehrere Strafanzeigen vor.

Hintergründe zur Causa Share-Online.biz

Wenn Behörden illegalen Machenschaften das Handwerk legen, so sind verschiedenste Abläufe dabei denkbar. Manchmal geht es – sowohl in der Sache selbst wie auch ihrem Echo – beinahe zu wie im Hollywood-Film: mit kräftigem Getöse.

Rest in Peace !

So geschehen etwa im Jahr 2012, bei der Schließung des Filehosters Megaupload sowie der Inhaftierung des Gründers Kim Schmitz – alias „Dotcom“ – inklusive eines Hubschrauber-Einsatzes und dem Verbarrikadieren des Hauptverdächtigen in einem „Panikraum“.

Derart spektakuläre Fälle stellen die Ausnahme dar. Deutlich ruhiger verlief offenbar eine am 17.10.2019 bekanntgewordene Maßnahme der Cybercrime-Unit der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC) in Sachen des Filehostingdienstes Share-Online, die jetzt per Pressemitteilung der GVU veröffentlicht wurde. Ihre Brisanz jedoch, vor allem für Deutschland, ist keineswegs geringer als bei der Festnahme von Kim Dotcom vor sieben Jahren.

Share-Online.biz: ein Perpetuum mobile der Piraterie

Im Grunde waren die angebotenen Dienstleistungen beider Unternehmen sehr ähnlich: Über ihr Angebot erhielt der Nutzer Speicherplatz im Internet. Dort gespeicherte Daten konnten dann über Links wieder heruntergeladen werden. Ein erheblicher Unterschied zu seriösen Speicherdiensten wie Dropbox oder iCloud bestand dabei jedoch, denn der Kunde musste nichts dafür bezahlen. Im Gegenteil: Wenn ein Link oft geklickt wurde und sich daraus zahlende Kunden generieren ließen, wurde der Nutzer, der diesen Inhalt hochgeladen hatte, mit einer Provision belohnt.

Dropbox sperrt hingegen Links, sobald eine auffällig hohe Nutzung dieser feststellbar wird.

Bei Share-Online wurden zudem über eine Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit oder eine Begrenzung der maximal pro Tag möglichen Downloads an den Daten Interessierte (Downloader) „motiviert“, sich für einen bezahlten Premium-Zugang zu registrieren.

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Screenshot von Share-Online.biz von August 2019: Vergleich kostenloser Zugang mit einem Premium Account.

Dass sich der neueste Kinofilm, ein gerade veröffentlichtes PC-Spiel oder populäre Musik dazu weitaus besser eignen als der eigene Urlaubsfilm, liegt auf der Hand. Niemand wäre zudem so verrückt, dort wichtige Daten wie ein Backup zu sichern. Ein kurzer Blick in die AGBs von Share-Online.biz reichte aus, um zu erkennen, warum das keine gute Idee ist: Für die Verfügbarkeit der Daten hat der Anbieter explizit keine Gewährleistung übernommen.

Eine auf Schwarzkopien spezialisierte Subkultur entwickelte sich…

Der Erfahrung im digitalen Lebensraum entsprechend dauerte es nicht lange, bis sich eine durchaus spezialisierte Subkultur ausbildete, deren Tätigkeit vorwiegend darin bestand, Links zu begehrten Werken durch Foren und Portale zu verbreiten, um dann über die Provisionen daran zu verdienen. Filehostern wie Share-Online muss zu diesen Uploadern – die in den meisten Fällen rechtswidrig handeln – infolge der ausgezahlten finanziellen Anreize, der sog. Incentives, eine vitale Geschäftsbeziehung zu diesen Uploadern attestiert werden.

Ein solches Geschäftsmodell mit klar verteilten Rollen darf guten Gewissens als parasitär bezeichnet werden. Für Downloader ist es das vermeintliche Himmelreich, denn der Traum der „Kulturflatrate“, den die Piratenpartei früher, die Grünen hierzulande heute noch träumen, ist bei diesem Geschäftsmodell schon Wirklichkeit geworden – nur mit dem Unterschied, dass die Rechteinhaber dabei vollständig leer ausgehen.

Selbst Nicht-Kunden wurden monetarisiert. Wer beispielsweise einfach nur einen Blick auf den Link werfen wollte, wurde bei Share-Online.biz mit Bannerwerbung bedacht.

Screenshot von SO.biz mit Werbeeinblendungen des Browsergames „Railnation“, Löwen-Play-Casino.de & der Software „Mac Cleaner“.

Aachen – Reading – Belmopan

Um einer möglichen zivil- und strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, organisierte sich Share-Online in einer außergewöhnlichen Konstellation. Im Jahre 2007 wurde die Domain share-online.biz durch Manuel C. aus Aachen bei ebay erworben. Im Jahre 2009 wechselte der eingetragene Inhaber auf die Xlice Corp. aus Belmopan, Belize. Das Land Belize in Zentralamerika gilt als Offshore- und Steuerspar-Paradies; der Name Xlice wurde von Manuel C. schon vorher benutzt, allerdings für einen sogenannten Spreading-Service. Kennzeichnend für einen solchen Service ist, dass eine Datei mit einem Upload auf mehrere Dienste verteilt werden kann.

Dass als Besitzer der Domain zunächst eine Xlice AG (Aktiengesellschaft!!!) eingetragen war, mag in diesem Zusammenhang wie eine Randnotiz wirken. Hieraus ergibt sich jedoch ein entscheidender Hinweis. Irgendwann muss jemand bemerkt haben, dass es die Unternehmensform einer Aktiengesellschaft in Belize gar nicht gibt. Wohl unfreiwilligerweise hat man hiermit den Wink gegeben, dass Akteure aus Deutschland hinter Xlice stehen könnten.

Dass es sich bei der Xlice Corp. allerdings nicht um ein real existierendes Unternehmen handelt , war auch eine der Erkenntnisse der ZEIT-Redakteurin Kerstin Kohlenberg im Jahre 2013, als sie sich im Zuge eines Artikels über die Piraterie des Films „Cloud Atlas“ tatsächlich nach Belmopan begab, dort aber nur auf die Verwaltung einer Briefkastenfirma traf. Mögliche Schreiben zu Rechtsansprüchen Geschädigter landeten also maximal in einem Postfach in Mittelamerika, wo ihnen naturgemäß wenig Aussicht auf Erfolg beschieden war. Frau Kohlenberg war bereits damals auf der richtigen Spur, als sie mit dem Unternehmen Online Media 24 Ltd. in Aachen in Kontakt trat. Dieses war zuvor als Empfänger von Zahlungen an Share-Online aufgetaucht – Geschäftsführer (Director) der britischen Ltd. ist ebenfalls Manuel C. aus Aachen, der 2007 die Domain Share-Online.biz erwarb. Auf telefonische Anfrage gab man ihr seinerzeit zu verstehen, dass man lediglich die Buchhaltung für ein Unternehmen aus Belize erledige.

Online Media 24 Ltd. mit Niederlassung in Aachen

Die Firma Online Media 24 Ltd. hat man 2007 mit Sitz in Reading, Berkshire, Vereinigtes Königreich gegründet. Eine Niederlassung befindet sich in Aachen. Für ein Unternehmen, das lediglich die Buchhaltung für ein anderes Unternehmen macht, weist es gemäß seiner Bilanz für das Geschäftsjahr 2017 beträchtliche Barbestände von fast einer Million Britischen Pfund aus. Noch wichtiger ist: Für ein Unternehmen, das angeblich nur treuhänderisch tätig ist, dürften Fremdgelder eigentlich gar nicht in einer Bilanz auftauchen.

Die Fragen, die sich hier daher stellen, sind:

War die Briefkastenfirma aus Belize lediglich vorgeschoben und wurden sämtliche Geschäfte möglicherweise ausschließlich über die deutsche Niederlassung der englischen Ltd. abgewickelt?

Oder: War Manuel C. evtl. auch der Hintermann der Offshore-Firma aus Belize? War er letztlich verantwortlich für Share-Online.biz?

Im bevorstehenden Verfahren könnten die Antworten hierauf von erheblichem Interesse sein, insbesondere weil im Netz noch deutliche Indizien auffindbar sind, die darauf hindeuten, dass Manuel C. schon in der Zeit vor Xlice Corp. als Betreiber von Share-Online tätig – weil dort eingetragen – war:

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Adressinformation von Share-Online.biz aus 2009.

Die Nummer 1 im deutschsprachigem Raum!

Um die Bedeutung von Share-Online besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf deren Marktanteil in Sachen Piraterie. Dieser Anteil verzeichnete eine erhebliche Steigerung, seit der langjährige Platzhirsch im Bereich derartiger Dateispeicherdienste, das Schweizer Unternehmen „Uploaded.net“, infolge von Rechtsstreitigkeiten anfing, diejenigen Konten von Uploadern zu sperren, für deren Inhalte zu viele Löschanfragen von Rechteinhabern eingegangen waren. Die Ausweichbewegung der professionellen Uploader folgte prompt: Sie luden die Werke vermehrt zu Share-Online hoch.

In der Szene galt deren Provision zwar als weniger attraktiv. Sie fielen geringer aus, aber die eigenen Konten und somit Auszahlungen waren, was deren Schließung anging, nicht gefährdet. Zwar löscht Share-Online von Rechteinhabern gemeldete Links zu Werken, die Accounts der Nutzer, die diese hochgeladen haben, bleiben aber unberührt. Das Generieren neuer Links und das automatisierte Ersetzen von gelöschten Inhalten ist und war per Software durch die Uploader problemlos möglich. Dies ist besonders für professionelle Uploader sehr wichtig, denn es bedeutet stetige Einnahmen. Der Dienst Similarweb, der die Relevanz von Webseiten misst, ermittelte für Share-Online im Juli 2019 monatlich 9.4 Millionen Besucher und somit über 34 Millionen Seitenaufrufe. Das bedeutet Platz 310 in Deutschland! Eine Größenordnung, in der auch Seiten wie Sky.de oder Payback.de liegen.

Abbildung: Screenshot des Online-Analysetools Similarweb aus dem Juli 2019 für Share-Online.biz.

Bedeutung dieses Anbieters

Anhand der Blockbuster-Serie Games of Thrones, Staffel 8, lässt sich die Bedeutung von Share-Online besser veranschaulichen. Nach einer Analyse des Unternehmens FDS kommt Share-Online Inhalte diese Serie betreffend auf einen Anteil von 66 % bei rund 180.000 festgestellten Rechtsverletzungen, gerechnet unter Berücksichtigung der Top 100 der für Deutschland relevanten Foren und Portale. Der Vorsprung vor Platz 2, dem Dienst Rapidgator aus Zypern mit nur 11% Anteil, ist immens.

Die Uploader dankten Share-Online die laxe Haltung zu Verstößen gegen Bestimmungen des Urheberrechts. Die Firmenkonstruktion mit einem Briefkasten in Belize begünstigten diese zusätzlich.

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Abbildung „Marktanteil“ der Rechteverletzungen für die TV-Serie „Games of Thrones“ – Staffel 8.

Eine weitere Unbekannte, die sich im nun anstehenden Verfahren klären könnte, ist die Beziehung zu den Uploadern selbst. Da Share-Online bzw. Online Media 24 Geschäftsbeziehungen zu diesen Rechteverletzern unterhielten und diesen offenbar Provisionen auszahlten, könnte sich die Staatsanwaltschaft besonders auch für diese Uploader interessieren.

Über den harten Kern dieser Szene und vor allem dessen Größe ist in der Vergangenheit viel spekuliert worden, in jedem Fall dürften die Erkenntnisse aus dem Verfahren für etliche der beteiligten Uploader Konsequenzen haben.

Rundum-Sorglos-Paket für Uploader

Neben dem reinen Aufbewahren von Daten und der Verprovisionierung der Downloads durch seinen Dienst Share-Online bot die Xlice Corp. noch eine weitere wertvolle Dienstleistung an. Das Schützen von Links über sogenannte Linkcrypter. Der Dienst nennt sich Share-Links.biz. Hierbei handelt es sich um Programme, die es automatisierten Suchmechanismen – sog. Crawlern – schwer bis unmöglich machen, nach Rechteverletzungen zu suchen und diese zu identifizieren. Wer einem geschützten Link zu einem Werk folgt, muss zunächst ein Captcha Code lösen.

Maschinen scheitern hieran gewöhnlich und sie sollen es auch. Das Funktionsprinzip: Jeder Konsument, der einem solchen Link folgt und das Captcha (Bilderrätsel) sieht, duscht gleichzeitig in einer zusätzlichen Werbedusche. An den Werbeeinnahmen beteiligt Xlice den Uploader, der seine Links über Share-Links.biz verschlüsselt, erneut mit einer Provision.

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Abbildung: Share-Links mit Captcha-Code und Werbungen im August 2019, in diesem Fall wäre C13 anzuklicken.

Offenbar allerdings wurde im Impressum von Share-Links der Lapsus der AG als Rechtsform anders als bei Share-Online in Belize nie korrigiert.

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Abbildung: Impressum von Share-Links.biz aus August 2019.

Steuerliche Aspekte

Für den deutschen Fiskus könnte der Fall ebenfalls interessant sein. Seit Anfang 2015 gilt in der EU (und somit auch für die Online Media 24 Ltd.), bei elektronischen Dienstleistungen eine geänderte Umsatzsteuer-Regelung. Gemäß dieser ist das Zielland des Kunden und nicht des Leistungserbringers ausschlaggebend. Man kann dieses Land jedoch nur ermitteln, wenn sich der Kunde vollständig mit allen Daten registriert. Diese Bürde wollte man bei Share-Online den Downloadern wiederum, sprich den Kunden, offenbar nicht zumuten. Eine simple Mailadresse reichte zur Registrierung aus. Diese gibt aber keinerlei Hinweis auf das Zielland.

Mehrfache schriftliche Anfragen bei Online Media 24 Ltd. nach ordentlichen Rechnungen für dort getätigte Käufe waren belegbar nicht erfolgreich. Was auch immer die Buchhaltung von Share-Online seitdem beim Finanzamt angegeben hat. Die tatsächlich angefallenen Umsatzsteuern, die eigentlich den jeweiligen Ländern der EU zustehen, können es nicht gewesen sein. Wie auch – bei anonymen Kunden?

Fazit zum Thema Share-Online.biz

Die Maßnahme dürfte neben Share-Online.biz selbst die deutsche Uploader-Szene gewaltig aufrütteln und kann möglicherweise noch ganz andere Zusammenhänge verdeutlichen. Dass ein Offshore-Unternehmen dabei 10 Jahre trotz jahrelanger intensiver Ermittlungsbemühungen seinen dubiosen Geschäften aus Deutschland heraus nachgehen konnte und dabei Rechteinhaber massiv schädigte, ist in einem Rechtsstaat zwar kaum vorstellbar. Im Zeitalter des Internets ist dies jedoch nachweislich zum Bestandteil einer Realität geworden. Das zeigt einmal mehr den schwierigen Antagonismus zwischen den beiden Polen. Es steht allerdings zu befürchten, dass es nur wenig Zeit nach dem Abschalten braucht, bis Mitbewerber die entstanden Lücke ausfüllen.

Tarnkappe.info

Über

Volker Rieck ist Geschäftsführer des Content Protection Dienstleisters FDS File Defense Service, der für zahlreiche Rechteinhaber tätig ist. Das Unternehmen erstellt zudem Studien zum Thema Piraterie und unterstützt Strafverfolgungsbehörden mittels seiner erhobenen Daten. Volker Rieck bloggt regelmäßig auf Webschauder und unregelmäßig auf dem US-Blog The Trichordist zu verschiedenen Aspekten der unregulierten Inhalte-Distribution. Seine Artikel erscheinen auch in unregelmäßigen Abständen hier bei Tarnkappe.info.