Die vor ein paar Jahren ausgedehnten Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts
Neue Befugnisse für den Verfassungsschutz: Die Quellen-TKÜ kommt, die umstrittene Online-Durchsuchung ist jedoch vom Tisch.
Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz ein. Das BVerfSchG sei teilweise verfassungswidrig.
Der Einsatz von Staatstrojanern soll massiv ausgeweitet werden. Das BKA kann keinen einzigen erfolgreichen Einsatz in drei Jahren vorweisen.
Deutsche Geheimdienste sollen künftig auch Messenger überwachen dürfen. Die finnische IT-Sicherheitsfirma F-Secure will das verhindern.
Neben dem Verfassungsschutz soll auch dem BND und MAD ein Staatstrojaner-Einsatz gestattet sein zum Hacken von Smartphones und Computern.
Ein Gesetzentwurf bringt für den Verfassungsschutz die Erlaubnis, verschlüsselte Messengerdienste, wie WhatsApp, überwachen zu dürfen.
Verfassungsschutzgesetz soll das abhören verschlüsselter Kommunikation erlauben können. Zugriff auf jede laufende Kommunikation gefordert.
H. Seehofer drängt darauf, die Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) auf Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ zu erweitern.
Das BKA hat fast sechs Millionen Euro ausgegeben, um ihre umstrittene Schadsoftware für eine Online-Durchsuchung entwickeln zu lassen.
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan gegen Terroristen vorgelegt: Die Ermittlungsbehörden sollen verstärkt zusammenarbeiten und besser geschult werden.
Hessen: Innenminister Peter Beuth (CDU) und der grüne Koalitionspartner einigten sich auf einen Entwurf zur Reform des Verfassungsschutz-Gesetzes.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will bundesweit die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz abschaffen.
Im Innenministerium wird eine neue Entschlüsselungsinstitution geplant: Die Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, kurz ZITiS.
Am 1. August tritt ein neues Verfassungsschutzgesetz in Kraft. Dann sind nicht mal mehr die Daten der Vorratsdatenspeicherung geschützt.
In Bayern wurde das Verfassungsschutzgesetz geändert. Der Verfassungsschutz darf zur Terrorabwehr auf die Vorratsdatenspeicherung zugreifen.