Am 1. August tritt ein neues Verfassungsschutzgesetz in Kraft. Dann sind nicht mal mehr die Daten der Vorratsdatenspeicherung geschützt.
Die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag verabschiedetete gegen den Protest der Opposition ein neues Verfassungsschutzgesetz, das am 1. August in Kraft treten wird. Die bayerische Behörde darf als einziger Verfassungsschutz in Deutschland auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Rechtsgrundlage ist das ebenfalls neue Gesetz, mit dem der Bundestag Anfang November die Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt hatte.
Verfassungsschutzgesetz in Bayern verabschiedet
Als erste und bisher noch einzige deutsche Verfassungsschutzbehörde bekommt das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern nun den Zugriff auf Telefonverbindungs- und Internetdaten. Die Verfassungsschützer könnten demnach bei Beginn einer sogenannten Telekommunikationsüberwachung auch abfragen, mit wem die Betreffenden in den vorangegangenen zehn Wochen in Kontakt waren. Bundesweit ist dies bislang nur Polizei und Strafverfolgungsbehörden erlaubt. Hier wandte Innenminister Joachim Herrmann allerdings einen rechtlichen Trick an: Er definierte den Verfassungsschutz einfach als „Gefahrenabwehrbehörde“.
Damit missachte er das in der Verfassung verankerte Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz, sagte Katharina Schulze von den Grünen. Anders als die SPD halten die Grünen das Gesetz für verfassungswidrig. Sie prüfen noch, ob sie deshalb vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Selbst Herrmann betonte, dass die CSU mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz „in der Tat bis an die Grenzen dessen geht, was vom Rechtsstaat erlaubt ist.“
Parteien vertreten sehr unterschiedliche Meinungen
Im Landtag gibt es zur Reform des Bayerischen Verfassungsschutz grundsätzlich geteilte Meinungen. Die Opposition im Bayerischen Landtag protestiert heftig und sieht Grundrechte in Gefahr. So äußern sich die Fraktionsmitglieder Hans Reichart, CSU „Der Bayerische Verfassungsschutz ist die Speerspitze zur Verteidigung der Demokratie!“ und Katharina Schulze, Grüne, „Der NSU musste sich selbst enttarnen. Die Sicherheitsbehörden haben versagt!“ mit ihren Aussagen höchst gegensätzlich dazu.
Auch Franz Schindler, SPD, Mitglied der bayerischen G10-Kommission und des parlamentarischen Kontrollgremiums äußerte sich kritisch gegenüber netzpolitik.org: „Diese Befugnis gibt es nur in Bayern, weder im Bund, noch in den anderen Bundesländern. Die Staatsregierung schießt wieder einmal über das Ziel hinaus.“
Verfahrenabwehrbehörde oder Verfassungsschutz!??
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte das neue Verfassungsschutzgesetz als notwendig für den Kampf gegen Terrorismus und Extremismus. „Angesichts der unverändert hohen Bedrohungslage ist es mir wichtig, die Handlungsfähigkeit des bayerischen Verfassungsschutzes zu erhalten“, sagte Herrmann.
Insgesamt sollen die Aktivitäten des Verfassungsschutzes einer strengen Kontrolle sowohl vom Innenministerium unterliegen, als auch dem parlamentarischem Kontrollgremium aus sieben Landtagsabgeordneten, der G10-Kommission aus drei Mitgliedern des Landtages, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof. Darüber hinaus sind die Maßnahmen des Verfassungsschutzes einer richterlichen Überprüfung ausgesetzt. Das Landesamt für Verfassungsschutz agiere im übrigen nicht im rechtsfreien Raum, sagt dazu Herrmann. Es werde von der Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums sowie dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags überprüft. Die G10-Kommission aus drei Abgeordneten müssen Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zustimmen.
Man will auch Daten von Kindern speichern
Wichtige Punkte des neuen Verfassungsschutzgesetzes sind:
- Telefon, Internet: Der Bundestag hatte die Vorratsdatenspeicherung erst Anfang November 2015 nach jahrelangem Streit wieder erlaubt. Das nutzt die CSU nun aus: Neben der Polizei soll auch der Verfassungsschutz nachträglich herausfinden können, mit wem ein überwachter Extremist in Kontakt war. Jede Abfrage bei Telefongesellschaften, die die Verbindungsdaten für zweieinhalb Monate speichern müssen, muss allerdings zuvor von einer Kommission des Landtags genehmigt werden.
- Altersgrenze: Künftig darf der bayerische Verfassungsschutz auch Daten von Kindern speichern. Die bisher geltende Altersgrenze von 14 Jahren wird aufgehoben.
- Verdeckte Ermittler: Ausdrücklich erlaubt wird der Einsatz krimineller V-Leute. Lediglich Mörder und andere Schwerstverbrecher dürfen nicht als Spitzel angeheuert werden. Zudem sollen verdeckte Ermittler und V-Leute eingesetzt werden können, auch wenn diese bestimmte Straftaten begehen – etwa den Hitler-Gruß zeigen, um bei rechtsextremistischen Umtrieben nicht aufzufallen.
Bayern stockt parallel die Zahl der Stellen im Verfassungsschutz auf: 97 kommen 2016 hinzu, 20 waren es bereits 2015.
Fazit
Das neue bayerische Verfassungsschutzgesetz enthält nun mehr Erweiterungen von Geheimdienstbefugnissen. So dürfen ab jetzt Informationen über Personen unabhängig von ihrem Alter gespeichert werden. Konkret heißt das: In Bayern dürfen sogar Kinder vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gesetz erlaubt zudem die Anwerbung krimineller V-Leute und schränkt die parlamentarische Kontrolle ein.
Die Frage, was wichtiger ist: Das Recht der Bürger auf Privatsphäre oder ihr Anspruch, vom Staat geschützt zu werde. Dies hat das Gesetz eindeutig zugunsten des Staatsschutzes beantwortet. Das sei aber zum Schutz der Demokratie dringend notwendig, wie es heißt. Die Sicherheit der Menschen im Land müsse wichtiger sein als die Sicherheit virtueller Daten, so äußerte sich dazu Innenminister Joachim Herrmann. „Wir stehen dazu“, sagte er und rief den Bund und die anderen Länder auf, sich dem bayerischen Vorbild anzuschließen.
Falls das Gesetz nun bald auch länderübergreifend zur Anwendung kommen sollte, werden wir wohl schon in absehbarer Zeit das am besten geschützte Volk sein, natürlich ohne Anspruch auf jegliche Privatsphäre.
Tarnkappe.info