In Bayern wurde das Verfassungsschutzgesetz geändert. Der Verfassungsschutz darf zur Terrorabwehr auf die Vorratsdatenspeicherung zugreifen.
In Bayern wurde eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Terrorabwehr künftig auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen. Die CSU glaubt, damit eine „wehrhafte Demokratie“ zu stärken.
Ziel der Novelle ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann glaubt, dass insbesondere die terroristischen Anschläge und Anschlagsversuche der letzten Monate die Notwendigkeit einer wehrhaften Demokratie nur allzu deutlich gemacht hätten. In der Pressemitteilung heißt es: „Dem Verfassungsschutz muss ein effizientes und zugleich rechtssicheres Instrumentarium zur Verfügung stehen. Mit der Novelle des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes stellen wir hierfür die richtigen Weichen“, sagte Herrmann.
Wichtigste Neuerung des Gesetzentwurfs: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf künftig auf die Daten zugreifen, die die Internet-Anbieter im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung vorhalten müssen.. „Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger erfahren dürfen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Bayern ist das erste Bundesland, das die Vorratsdatenspeicherung für den Verfassungsschutz einführt“, schließt Herrmann seine Argumentation ab.
Man wird sehen, ob beziehungsweise wann die anderen Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen werden. Vielen Beobachtern war von Anfang klar, dass bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bei verschiedenen Stellen gewisse Begehrlichkeiten entstehen würden.
Tarnkappe.info