Hessen: Innenminister Peter Beuth (CDU) und der grüne Koalitionspartner einigten sich auf einen Entwurf zur Reform des Verfassungsschutz-Gesetzes.
Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) präsentierte am Mittwoch (04.10.2017) gemeinsam mit den Innenexperten der schwarz-grünen Koalition die wichtigsten Eckdaten für das neue Verfassungsschutzgesetz sowie für das Verfassungsschutzkontrollgesetz. In diesem Entwurf zur Reform des Verfassungsschutzgesetzes sind neue Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz vorgesehen, wie der Einsatz von Staatstrojanern.
Das Konzept enthält im Wesentlichen 3 Punkte:
- Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung: Instrumente zum Schutz der Bürger,
- V-Leute-Einsatz nach einhaitlichen Standards: Menschliche Quellen unverzichtbar,
- Landtag enthält zusätzliche Kontrollfunktionen
Verfassungsschutz soll Schadsoftware erhalten
So soll das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen im Kampf gegen „Terror und Extremismus“ zum bestmöglichen Schutz der Menschen, die dafür notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, wie die Verwendung des Staatstrojaners. Der hessische Innenminister Peter Beuth hält die Maßnahmen für absolut erforderlich, denn: „Das Internet darf kein rechtsfreier und vor allem kein geschützter Raum für Extremisten sein“.
Folglich werden künftig IT-Geräte, wie Computer oder Mobiltelefone, zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit Schadsoftware infiziert. So will man die Kommunikation direkt an der Quelle anzapfen. Für Online-Durchsuchungen benutzt man den Staatstrojaner für eine komplette Durchsuchung und Überwachung der Geräte. Konkret ist das erst dann erlaubt, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“. Die Maßnahme ist nur dann rechtlich korrekt, wenn dafür eine Richtergenehmigung vorliegt. Ein zweiter richterlicher Beschluss ist erforderlich, um die erhobenen Informationen auch verwerten zu können.
Initiative der Grünen sehr überraschend
Dass an dieser Initiative die grüne Fraktion beteiligt war, ist doch überraschend, denn sie handelt hiermit gegen eine früher gemachte Aussage im Bundestag. Demnanch solle die große Koalition mit dem Gesetz für den Einsatz von Staatstrojanern auch zur alltäglichen Strafverfolgung laut ihrer Aussage den „finalen Angriff auf die Bürgerrechte“ gestartet haben. Polizei und der Verfassungsschutz würden damit „zu Chef-Hackern der Republik gemacht“.
Auf eine Anfrage von netzpolitik.org antwortete Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Hessischen Landtag, warum sie den Gesetzentwurf so gebilligt haben, dass ihnen dabei besonders wichtig ist, dass der doppelte Richtervorbehalt – „einmal zur Genehmigung einer Maßnahme, einmal zur Verwertung der Resultate – den Kernbereich der privaten Lebensführung schützt und die Maßnahmen der Abwehr von dringenden Gefahren durch Terrorismus vorbehalten sind.“
Mehr Personal ist nicht vorgesehen
Eine Aufstockung des Personals ist ebenfalls vorgesehen. So erhält die Behörde bis 2017 „einen historischen Stellenzuwachs von rund 30 Prozent“. Bis 2019 soll es dann 370 Planstellen geben. Der Hessische Verfassungsschutz „wird dann doppelt so groß sein.“ Im Jahr 2000 hatten sie gerade mal 182 Mitarbeiter.
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