Der schweizer DNS-Resolver Quad9 verlor in erster Instanz gegen Sony Music Entertainment vor dem Landgericht Hamburg.
Der populäre DNS-Resolver Quad9 hat vor dem Landgericht Hamburg eine Schlappe gegen Sony Music Entertainment hinnehmen müssen. Diese hatten gegen Quad9 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Blockiert werden sollte eine Domain, über die urheberrechtlich geschütztes Material von Sony Music Entertainment verbreitet wurde.
Sony Music Entertainment droht Quad9 mit hoher Geldstrafe
Die einstweilige Verfügung von Sony Music Entertainment (SME) gegen Quad9 war mit 250.000 € oder Ordnungshaft bewehrt. Quad9 legte Widerspruch ein. Der Streitwert des Verfahrens setzte das Gericht auf 100.000 €. Problematisch an dem Verfahren ist, dass der DNS-Resolver nicht direkt bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke mitwirkt.
Das Team gibt in der Pressemitteilung zu bedenken:
Quad9 ist an keiner der Urheberrechtsverletzungen auch nur indirekt beteiligt, auch befinden sich keinerlei urheberrechtsverletzende Daten auf Quad9’s Servern und Quad9 hat keinerlei geschäftliche Beziehung zu der betroffenen Website.
Quad9, Pressemitteilung
Nutzer fürchten, dass die Causa Quad9 zur Vorlage für andere einstweilige Verfügungen gegen DNS-Resolver oder andere Infrastrukturanbieter wird. Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. sagte dazu:
Der deutsche Bundestag schaffte die Störerhaftung für Internet-Zugangsprovider bereits vor Jahren ab, um das Betreiben öffentlicher WLAN-Hotspots zu erleichtern. Nun die Betreiber von rekursiven DNS-Resolvern rechtlichen Risiken auszusetzen bedeutet, dass die Absicherungen, die der Gesetzgeber vorsah, zu bröckeln beginnen.
Julia Reda
Möglicher Präzedenzfall für weitere DNS-Sperren
Quad9 kündigte bereits an, infolge eine höhere gerichtliche Instanz zu bemühen. Zwischenzeitlich wolle das Team die DNS-Sperre für die in der Unterlassungserklärung genannte Domain aufrechterhalten. John Todd, General Manager von Quad9, sagte zum Verfahren:
Wir sind enttäuscht, dass diese ersten Anhörungen zu einem Ergebnis geführt haben, das nicht konsistent mit den legislativen Absichten der deutschen Regierung ist. Es gibt eine große Zahl von internetbasierten Diensten, die unserer Meinung nach von diesem Beschluss schwer in Mitleidenschaft gezogen werden und wir werden alles gegen diese einstweilige Verfügung unternehmen.
Wir stellen uns nicht zum Selbstzweck gegen diese Entscheidung, sondern stellvertretend für alle unsere Endverbraucher, Netzwerkbetreiber, Softwareentwickler und Netzwerkdienste, von denen wir ausgehen, dass sie viel mehr von diesem Beschluss betroffen sind.
Als ein Verein, dessen Ziele Privatsphäre, Sicherheit und Rechte für Endverbraucher sind werden wir unseren Rechtsstreit weiterführen gegen Rechtssprechungen, die die Kernfähigkeit des Internets bedrohen, nämlich, dass es ein nützliches und vertrauenswürdiges Werkzeug für alle ist. Unternehmen sollten nicht die Möglichkeit erhalten, Netzwerkinfrastrukturbetreiber dazu zu zwingen, Websites zu zensieren.
John Todd, Quad9