Quad9 verliert vor Gericht gegen Sony

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Völlig lächerlich das ganze mal wieder. Soweit ich mich recht entsinne ist das Gericht in Hamburg sowieso ein „spezielles“ wenn es um Urheberrechtsfragen geht. Somit kann man dieses Urteil getrost in die Tonne kloppen bzw. ignorieren. Ich gehe davon aus, dass das in höhere Instanz kein Bestand haben wird.

Das LG Hamburg, da steht das Urteil schon vor Prozessauftakt fest. Wer deren Urteile ernst nimmt, ist nicht mehr zu helfen.

Das Landgericht ließ Sony durchgehen, dass es allenfalls zaghaft versucht hatte, die eigentlichen Urheberrechtsräuber beziehungsweise deren Vertragspartner zu belangen. Außerdem sahen die Richter es dem Konzern auch nach, dass seine Anwälte offenbar gerade mal zwei E-Mails an support@quad9.org für ausreichend hielten, um Quad9 von seinem Anspruch in Kenntnis zu setzen. Das von der Kanzlei Rasch nach eigenen Angaben versandte Abmahnschreiben aus Hamburg hat das Büro von Quad9, das in der Schweiz beim dortigen Wissenschaftsnetzbetreiber Switch logiert, nie erreicht. Das versicherten die zuständigen Switch-Mitarbeiter an Eides statt. (Quelle: Heise)

Dieser Artikel " Wie ein Musik­gigant das freie Internet bedroht" hier bei republik.ch fasst das Ganze nochmals schön zusammen.

Sony hat in der Zwischenzeit beim Landgericht Leipzig parallel Klage eingereicht für ein Hauptsache­verfahren. Dazu kommt natürlich das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, was noch nicht endgültig entschieden ist.

Interessant auch, dass man die großen Anbieter Cloudflare, Google & Co. gar nicht erst versucht hat juristisch haftbar zu machen. Die haben sich lieber an eine vergleichsweise winzige Stiftung gewendet, die aufgrund der Rechtslage in der Schweiz wahrscheinlich zur Mitarbeit gezwungen werden kann.