Post, Postgesetz
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Bildquelle: AG-Pics

Postgesetz: Postboten müssen verdächtige Pakete Polizei übergeben

Der Bundestag verabschiedet ein neues Postgesetz. Postboten dürfen nun verdächtige Pakete öffnen. Ist das Postgeheimnis damit Geschichte?

Auf eine Initiative des Bundesrats hat der Deutsche Bundestag am Freitag das Postgesetz geändert. Der neue Gesetzentwurf zwingt Postboten künftig dazu, verdächtige Pakete sofort der Polizei zu übergeben. Mit dieser Initiative will man den zunehmend schwunghaften Handel, besonders mit Drogen und Dopingmitteln, aber auch mit Waffen sowie Sprengstoff eindämmen. Darüber berichtete das News-Portal Business Insider.

Corona verlagert Drogenhandel weg von der Straße

Coronabedingt verlegen Drogendealer ihre Aktivitäten vermehrt von dem Straßenverkauf ins Darknet. Verschickt werden die Sendungen allerdings auf dem Postweg. Darauf reagierte man aktuell mit diesem Gesetzesentwurf zum Postgesetz. Damit erhalten die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den illegalen Handel neue Instrumente zur Bekämpfung. Man verspricht sich davon, mehr unerlaubte Sendungen mit „inkriminierten Gütern“, wie Drogen, Waffen, Sprengstoff und Dopingmittel, aufzudecken.

Laut neuem Postgesetz drohen bis zu 500.000 Euro Strafe

Bisher war es den Postzustellern gemäß dem Postgesetz ausschließlich gestattet, Briefe und Pakete zu öffnen, wenn diese beschädigt waren und nachverpackt werden mussten oder „unanbringlich“ waren. Weder Empfänger, noch Absender durften dabei erkennbar sein.

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Befanden sich darunter verdächtige Inhalte, waren diese „Zufallsfunde“ der Polizei vorzulegen, auch falls davon körperliche Gefahren für Personen oder Sachen ausgingen. Nun hingegen bedarf es laut Gesetzesentwurf bezüglich Sendungs-Inhalten „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ als Anzeichen für eine Sendungs-Öffnung durch die Polizei. Dazu zählen auffälliges Riechen oder anderweitig verdächtiges Erscheinen. Solche Pakete sind unverzüglich der Polizei vorzulegen. Bei diesbezüglichem Unterlassen, können Transport-Unternehmen mit Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen, insofern ihre Mitarbeiter diese Informationspflicht ignorieren.

Im Kampf gegen den Darknet-Drogenhandel forderte Hessen bereits im März vergangenen Jahres eine Verschärfung vom Postgesetz. Bayerns Justiziminster Georg Eisenreich (CSU) schloss sich dem Mitte Januar an. Ihm gemäß sollen Postdienstleister zur Meldepflicht verdächtiger Postinhalte bei der Polizei verpflicht werden.

„Im Darknet muss kein persönlicher Kontakt zu den Händlern aufgenommen werden. Doch beim Übergang von der digitalen zur analogen Welt können unsere Ermittler zugreifen“.

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Mit Initiative soll Drogenhandel über den Postweg ausgebremst werden

Daniela Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, heißt den Gesetzesentwurf in ihrer Pressemitteilung willkommen.

„Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen. Die heutige Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Drogenpakete sind nichts für den heimischen Briefkasten, sondern ein Fall für die Polizei. Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt!“

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.