Gemäß Medienberichten richtet die US-Justiz neue Vorwürfe gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange. Das Justizministerium in Washington teilte aktuell mit, Assange werde neu vorgeworfen, Menschen zum Hacken von Netzwerken angeworben zu haben, damit Wikileaks Nutzen daraus ziehen konnte. Allerdings kommen zu den bislang 18 Anklagepunkten keine weiteren hinzu.
Neuer Vorwurf besteht in Hacker-Rekrutierung
Der 48-jährige Assange wird nun schon seit ca. einem Jahr im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Osten Londons festgehalten. Zuvor lebte der gebürtige Australier seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London, seinem selbstgewählten Exil. Durch den Botschaftsaufenthalt wollte er einer Festnahme und der von ihm befürchteten Auslieferung an die USA entgehen.
Den Vorwurf bezüglich der Vergewaltigung mehrerer Frauen in Schweden hat die dortige Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt. Vor seiner Festnahme entzog die Regierung Ecuadors Assange das diplomatische Asyl, mit der Begründung, er habe gegen Regeln verstoßen. Britische Polizeieinheiten drangen daraufhin in die ecuadorianische Botschaft ein, um den Wikileaks-Mitgründer zu verhaften. Assange sitzt in Haft, weil er sich durch seine Flucht in die Londoner Botschaft der Haftstrafe wegen Verletzung der Kautionsauflagen entzogen hat. Er wurde zu einem knappen Jahr Gefängnis verurteilt.
Britische Justiz entscheidet nun über Assanges Auslieferung
Julian Assange dementiert die Vorwürfe. Durch die Wikileaks-Enthüllungen wurden auch Kriegsverbrechen durch amerikanische Soldaten aufgedeckt. Nun obliegt es der britischen Justiz, über Assanges Auslieferung an die USA zu entscheiden. Sein Anwalt Barry Pollack führt dazu aus. „Die unerbittliche Verfolgung von Julian Assange durch die Regierung ist eine große Bedrohung für Journalisten überall und für das öffentliche Recht auf Wissen“.
Für den anstehenden Auslieferungsprozess sind zwei Anhörungstermine angesetzt. Einer davon fand im Februar 2020 statt. Ein weiterer Verhandlungstermin sollte im Mai sein. Der Termin wurde jedoch coronabedingt auf September verschoben. Nach erfolgtem Urteil steht Assange der Weg frei, zunächst Berufung bei der nächstgelegenen Instanz, dem High Court, einzulegen. Weitere Instanzen führen über das Oberste Gericht und den Supreme Court. Am Ende der juristischen Auseinandersetzung steht schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
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