Julian Assange, Wikileaks
Julian Assange, Wikileaks

Julian Assange: Haftbefehl bleibt bestehen

Der Haftbefehl gegen WikiLeaks-Chefredakteur Julian Assange bleibt bestehen. Das entschied das schwedische Höchste Gericht.

Der Haftbefehl der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen WikiLeaks-Chefredakteur Julian Assange wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe bleibt bestehen. Das hat Schwedens höchstes Gericht am heutigen Montag entschieden. Dies berichtete The Guardian.

Berufung abgelehnt

Assanges Anwaltsteam, das mittlerweile aus einer ganzen Reihe international bekannter Juristen besteht, hatte gegen den Haftbefehl Berufung eingelegt. Der Fall wird bereits seit 11 Monaten verhandelt und ging bis zum höchsten schwedischen Gericht. Dieses stimmte nun jedoch mit 4-1 Stimmen dafür, den Haftbefehl gegen Assange aufrecht zu erhalten.

Assange-Anwälte optimistisch

Die Entscheidung der Richter bedeutet, dass Assange seine Hoffnungen, die ecuadorianische Botschaft in London verlassen zu können, vorerst begraben muss. Der gebürtige Australier hält sich dort schon seit rund drei Jahren auf, um einer Verhaftung durch die Schweden – und, wie er sagt, einer anschließenden Auslieferung an die USA – zu entgehen.

Assanges Anwälte sind dennoch vorsichtig optimistisch und werten die Gegenstimme als positives Zeichen. Die Tatsache, dass es keine einstimmige Entscheidung der Richter gegeben habe, deute darauf hin, dass sich die Meinung des Gerichts in Zukunft ändern könne, so eine Juristin.

Öffentliches Interesse

In ihrer Urteilsbegründung erklärten Schwedens höchste Richter heute: „Das öffentliche Interesse an einer Aufklärung hat nach wie vor große Bedeutung. Angesichts dieser Tatsache, und des Risikos, dass Assange sich einer Anklage entziehen könnte, wenn der Haftbefehl aufgehoben wird, sehen wir eine andauernde Inhaftierung derzeit als vereinbar mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an.“

Richter Svante Johansson sah das allerdings anders. Er stimmte gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls und erklärte, seiner Meinung nach sei der Haftbefehl unverhältnismäßig. Die Gründe dafür, Julian Assange seine Freiheit zu entziehen, seien nicht gewichtig genug, um „die Einmischung und Unannehmlichkeiten“, die das für Assange bedeute, zu rechtfertigen.

Wie geht es weiter?

Assanges Anwälte erklärten heute, sie seien noch dabei, ihre nächsten Schritte zu planen. Im Vorfeld hatten sie andeutet, den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Auch dabei wollen sie sich wahrscheinlich vor allem auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berufen, den sie durch das Handeln der schwedischen Behörden verletzt sehen.

Tarnkappe.info