Falschgeld-Handel: Zentralstelle Cybercrime Bayern klagt an
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Falschgeld-Handel: Zentralstelle Cybercrime Bayern klagt an

Die ZCB klagt einen Mann aus Ludwigshafen des Falschgeld-Handels an Er soll sich in fünf Fällen der gewerbsmäßigen Geldfälschung verantworten

Einem Fall von Falschgeld-Beschaffung im Darknet und anschließendem Handel mit den gefälschten Scheinen kam im vergangenen Jahr die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) auf die Spur. Wegen regem Vertrieb von gefälschten Euro-Banknoten erfolgte nun für einen 24-jährigen Mann aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) eine Anklage zum Amtsgericht Starnberg. Darüber informiert die ZCB in einer Pressemitteilung.

Der 24-Jährige wird mit Vorwürfen konfrontiert, die auf eine gewerbsmäßige Geldfälschung in fünf Fällen hindeuten. In der Anklageschrift heißt es, er hätte „zwischen Juli und November 2019 in mehreren Fällen gefälschte Geldscheine auf einschlägigen Darknet-Marktplätzen und über Facebook bestellt und diese dann zumindest teilweise an andere Personen weiterveräußert“. Seinen Kundenkontakt hielt der Beschuldigte sowohl über Facebook, als auch über den Messenger-Dienst Telegram.

Verdeckter Ermittler auf 24-Jährigen angesetzt

Einmal auf den Mann aufmerksam geworden, hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern einen verdeckten Ermittler auf den Verdächtigen angesetzt. Als dieser dann das Falschgeld in einem Nennwert von über 1.000 Euro an den Beamten übergeben wollte, schnappte schließlich nicht nur die Falle zu. Es klickten zudem Ende November 2019 für ihn auch die Handschellen. Daraufhin befand er sich für einige Wochen in Untersuchungshaft. Bei einer sich anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellten die Polizisten weiteres Falschgeld sicher, fanden aber ebenso Betäubungsmittel.

Falschgeld-Handel sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln ziehen hohe Strafen nach sich

Falschgeld

Angelastet werden dem Mann nun insgesamt fünf Fälle der gewerbsmäßigen Geldfälschung und zudem ein Fall der versuchten gewerbsmäßigen Geldfälschung. Der Gesetzgeber sieht für die vollendeten Fälle jeweils eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vor.

Allerdings zählten zum Repertoire des Angeklagten auch Betäubungsmittel. In der Anklageschrift legte man ihm hier außerdem offensichtlich drei Fälle des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zur Last. Der Strafrahmen hierfür reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Der Angeschuldigte räumte die Tatvorwürfe zum Teil ein. Über die Zulassung der Anklage wird dabei nun das Amtsgericht Starnberg entscheiden. Zur Tatzeit wohnte der Angeklagte im dortigen Zuständigkeitsbereich.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.