Bargeld-Limit
Bargeld-Limit
Bildquelle: OlafSpeier

EU-Kommission: Mit Bargeld-Limit gegen Geldwäsche

Die EU-Kommission plant, noch aktiver gegen Geldwäsche vorzugehen. Sie will dies mit einem Bargeld-Limit in Höhe von 10.000 Euro erreichen.

Ein niedrigeres Bargeld-Limit als Heilmittel gegen Geldwäsche? Als Teil eines Maßnahme-Pakets will die EU-Kommission im Juli eine Vorschrift gegen Geldwäsche vorstellen. Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness eröffnete in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung das Vorhaben der EU-Kommission, Barzahlungen von über 10.000 Euro zu verbieten. Sie bezeichnete dabei das Paket als „Big Bang“ für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Neues Bargeld-Limit wird unser aller Freiheit einschränken

Mit Geldwäsche soll die Herkunft von illegal erworbenem Geld verschleiert und dieses in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Die illegalen Einnahmen stammen dabei meistens aus Quellen, wie Drogenhandel, Korruption, Bestechung, Raub, Erpressung, ungenehmigtem Waffenhandel oder Steuerhinterziehung. Die Gesetzgeber der europäischen Länder orientieren sich bei der Ausgestaltung ihrer Geldwäschegesetze an der EU-Geldwäscherichtlinie. Die jüngste verabschiedete man im Juni 2015. Den Mitgliedsstaaten blieben danach noch zwei Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Demgemäß wurde das deutsche Geldwäschegesetz im Juni 2017 beschlossen.

Zwar haben 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten Barzahlungs-Obergrenzen, allerdings in völlig unterschiedlicher Höhe. Die übrigen neun Länder, darunter auch Deutschland, gestatten derzeit noch Bargeldzahlungen in nahezu unbegrenzter Höhe.

EU-Kommission strebt Schaffung einer eigenen Behörde an

Zu den geplanten Änderungen gab McGuinness konkret gegenüber der Süddeutschen Zeitung an:

„Wir reden über eine Obergrenze von 10.000 Euro. So viel Geld in den Taschen herumzutragen ist ganz schön schwer. Die meisten Menschen machen das nicht“

Demgemäß solle die geplante Änderung vom Bargeld-Limit kaum Einfluss auf die Endverbraucher haben. So weit zumindest die Theorie.

EU-Kommission

Des Weiteren rege McGuinness diesbezüglich den Aufbau einer EU-Behörde an. Dabei zählt sie auf die Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten. Mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, soll die Behörde dann die Anti-Geldwäsche-Maßnahmen großer Kreditinstitute direkt überwachen. Sowohl soll sie illegalen Finanzierungsströmen auf die Spur kommen, als auch zeitnahe Ermittlungen aufnehmen.

Wann jedoch das Bargeld-Limit konkret in Kraft tritt, ist bisher noch ungewiss.

Bereits zu einer Konsultation im Jahr 2017 war das Thema auf EU-Ebene schon spruchreif. Man warnte vor Bargeld, da sich Geschäfte damit gewöhnlich Kontrollen entziehen.

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„Ein wesentliches Merkmal von Bargeld ist, dass es anonyme Transaktionen ermöglicht. Diese Anonymität kann missbraucht werden. Die Möglichkeit, hohe Barzahlungen vorzunehmen, erleichtert insbesondere die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung, da sich Bargeschäfte nur schwer kontrollieren lassen.

Beschränkungen für Barzahlungen wären ein Mittel zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten, die hohe Bargeldtransaktionen krimineller Organisationen mit sich bringen. Neben der Anmeldung von Barmitteln und anderen Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche würde die Begrenzung hoher Barzahlungen die Tätigkeiten terroristischer Netze und andere kriminelle Handlungen erschweren und somit eine präventive Wirkung entfalten.

Ferner würden damit weitere Ermittlungen erleichtert, die der Nachverfolgung von Finanztransaktionen im Rahmen terroristischer Aktivitäten dienen.“

Der derzeitige Vorstoß wäre dann schon der „sechste Anlauf zur Verschärfung des Kampfes gegen Geldwäsche“.

Wie der Standard berichtet, lehnte Österreichs Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) das geplante Bargeld-Limit in einer Aussendung ab:

„Wir werden keine schleichende Abschaffung des Bargeldes akzeptieren. Für viele Menschen sei Bargeld „immer noch das wichtigste und bevorzugte Zahlungsmittel, vor allem in Österreich“.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.