Neben der Einführung einer Bargeldobergrenze bei 10.000€, will die EU auch Krypto-Transaktionen sowie den Gold- und Schmuck-Handel beobachten
Zusätzlich zu einer beschlossenen Obergrenze für Bargeldzahlungen bei 10.000 Euro haben sich die Mitgliedsstaaten der EU darauf geeinigt, Krypto-Transaktionen mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro genauer zu überprüfen. Das Hauptargument für die Entscheidungen ist ein alter Bekannter: Der Kampf gegen Geldwäsche.
Länder einigen sich auf Bargeldobergrenze bei 10.000 Euro
Die Europäische Union hat kürzlich nicht nur bekannt gegeben, eine Obergrenze für Bargeldzahlungen in Höhe von 10.000 Euro festlegen zu wollen. Auch Krypto-Transaktionen, bei denen mehr als 1.000 Euro an Wert den Besitzer wechseln, will die EU in Zukunft genauer unter die Lupe nehmen.
Wie aus der Pressemitteilung vom Rat der Europäischen Union hervorgeht, haben sich die Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, Bargeldzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro innerhalb der EU zu verbieten. Im eigenen Ermessen sei es den Ländern außerdem gestattet, die Grenze noch weiter zu senken.
Spanien ging mit einer bereits in Kraft getretenen Bargeldobergrenze von 1.000 Euro voran. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte diese Maßnahme laut einem Bericht von Bitcoin.com noch im Jahr 2018 als „unverhältnismäßig“ eingestuft. Sie befürchtete damals, dass dies die Verwendung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel einschränken könne.
EU will Krypto-Transaktionen sowie Handel mit Gold und Schmuck beobachten
Neben Bargeldzahlungen nahm die EU jedoch auch andere Sektoren ins Visier. Darunter die Schmuck- und Goldschmiedebranche sowie Krypto-Transaktionen. Diese möchte die Organisation in Zukunft stärker kontrollieren. Als Vorwand für die Entscheidungen führen die Beteiligten den Kampf gegen Geldwäsche an.
Wie Zbynek Stanjur, der Finanzminister der Tschechischen Republik, erklärte, habe sich die Europäische Union darauf geeinigt, Krypto-Transaktionen mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Durchzuführen sei diese durch die Anbieter virtueller Vermögenswerte (VASP), die den Transfer der digitalen Assets überhaupt erst ermöglichen.
„Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro werden unmöglich sein. Es wird sehr viel schwieriger sein, beim Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen anonym zu bleiben. Es wird nicht mehr möglich sein, sich hinter mehreren Schichten von Unternehmenseigentum zu verstecken. Es wird noch schwieriger werden, schmutziges Geld mit Schmuck oder Goldschmiedearbeiten zu waschen.“
Zbynek Stanjur
Weiterhin sollen sich die VASPs denselben Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterziehen müssen wie die regulären Finanzinstitute. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Überprüfung von grenzüberschreitenden Krypto-Transaktionen.