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Bargeld-Limit: Kritik von Verbraucherschützern an Faeser

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert den Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser für eine allgemeine Bargeld-Obergrenze.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzte sich aktuell sich für ein Bargeld-Limit von 10.000 Euro ein. Damit wolle man, mit Hinblick auf eine Bekämpfung der Organisierte Kriminalität, Geldwäsche aus kriminellen Geschäften erschweren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte die Forderung. Darüber berichtete das Handelsblatt.

Mit ihrem Vorstoß hat Faeser eine regelrechte Debatte ausgelöst. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wandte sich gegen die Initiative Faesers. Demgemäß beanstandete die Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, Dorothea Mohn, gegenüber dem Handelsblatt:

„Der Staat muss wirksame Maßnahmen gegen Geldwäsche betreiben, das steht außer Frage. Es ist aber nicht gut, Bargeldnutzer unter Generalverdacht zu stellen und in ihrem Handeln zu beschränken.“

Mohn hebt in dem Zusammenhang hervor, dass Bargeld nahezu allen Verbrauchern als Zahlungsmittel „sehr wichtig“ sei. Entscheidend wäre vielmehr, dass die Bundesregierung dafür sorgt, Bargeld „vorausschauend und langfristig zu sichern“. Gerade hierfür wären allerdings keinerlei Maßnahmen sichtbar. Sowohl in Bezug auf die Absicherung der Bargeldannahme im Handel, als auch hinsichtlich eines leichten und kostengünstigen Zugangs zum Bargeld zeige sich entsprechender Handlungsbedarf. Mohn wies infolge darauf hin: „Stattdessen erzeugt der Vorschlag der Bargeldobergrenze Verunsicherung“.

Diskussionen über Bargeld-Limit auch auf EU-Ebene

Als Teil eines Maßnahme-Paketes stellte die EU-Kommission bereits im Juli letzten Jahres eine Vorschrift gegen Geldwäsche vor. Einmal auf den Weg gebracht, schreitet die Umsetzung nun unaufhaltsam fort. Im Ausschuss der ständigen Vertreter in Brüssel will man die allgemeine Ausrichtung der neuen europäischen Geldwäscherichtlinie zum Jahresende noch beschließen. In 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es allerdings inzwischen schon Barzahlungs-Obergrenzen, jedoch jeweils in völlig unterschiedlicher Höhe.

Gemäß Tagesspiegel will auch Faeser, das Projekt vorantreiben. Zur am Mittwoch beginnenden Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden, beabsichtigt sie weitere konkrete Konzepte gegen die organisierte Kriminalität vorzustellen. Zuspruch hierfür erhält sie von den Sicherheitsbehörden. Kritik kommt dabei nicht nur von der Union.

„Bargeldobergrenze ist Freiheitsentzug“

Frank Schäffler, FDP-Bundestagsabgeordneter, twitterte am Montagmorgen: „Eine Bargeldobergrenze ist Freiheitsentzug“. Er stieß damit auf eine große Resonanz.

Zudem hält Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) Faesers Vorhaben für unverhältnismäßig und für nur wenig geeignet, Kriminalität zu bekämpfen.

Sebastian Fiedler, Geldwäsche-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, verteidigte hingegen die Forderung der Innenministerin. „Fachlich gibt es nicht den geringsten Zweifel daran, dass die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze ein sehr wirksames Instrument zur Erschwerung von Geldwäsche ist“, bekundete er gegenüber dem Handelsblatt. Er bezog sich in seiner Aussage auf eine Analyse der EU-Polizeibehörde Europol. Diese hätte verdeutlicht, „wie bedeutend Bargeld für schwere Kriminalitätsformen und damit auch für die Geldwäsche ist“.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.