Gegen geschäftsschädigende Angaben bei Google Maps wehrt sich aktuell laut Medienberichten ein Gastwirt. Der Tegernseeer Braustübel-Wirt Peter Hubert staunte nicht schlecht, als er im Oktober 2017 durch Gäste darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Internetdienstanbieter Google die Info verbreitete, sein Gasthaus sei trotz freier Plätze „stark besucht“ und dass infolgedessen mit Wartezeiten von von bis zu einer Stunde zu rechnen wären, völlig unabhängig von Tageszeit, Wochentag oder Saison.
Korrektur-Bemühungen waren vergebens
Bereits seit nunmehr zwei Jahren versuchte der Wirt, auch mithilfe seines Anwalts, allerdings vergeblich, sowohl telefonisch, als auch schriftlich, diese fehlerhaften Suchergebnisse zu berichtigen. Er fragte ferner an, wie sich die Wartezeiten definieren und worauf man denn bei ihm so lange warten müsse. Etwa auf Einlass, einen Tisch, das Essen oder die Rechnung. Er lieferte Beweise und belegte, dass seine Gäste selbst in Spitzenzeiten stets zügig bedient werden, indem er Screenshots der Google-Angaben machte und zugleich Fotos mit freien Tischen dazu lieferte. Selbst seine Gäste schrieben online von einer „schnellen Bedienung“. Jedoch waren alle Bemühungen vergebens. Da Google darauf keinerlei Reaktionen zeigte, reicht es dem Wirt nun endgültig. Er reichte Klage gegen Google ein und sorgte damit für zahlreiche Schlagzeilen.
Google gibt bekannt: Schuld hat der Algorithmus
Wie der Wirt „BR24“ mitteilte, sei er von einem Google-Sprecher darüber informiert worden, dass die irrtümlich verbreiteten Angaben auf einem Algorithmus beruhen würden, der weltweit gleich zum Einsatz käme und somit unveränderbar sei. Peter Hubert kontert: „Ich lasse mir doch nicht von einem Algorithmus mein Geschäft beschädigen“.
Google reagierte auf öffentliches Bekanntwerden
Die öffentliche Berichterstattung über den Fall des „Bräustüberl“ verfehlte ihre Wirkung nicht. Google hat darauf reagiert und entfernte vergangenen Freitag zumindest die Falschmeldung. Dennoch bleibt Hubert auch weiterhin am Ball, denn: „Das kann ja übermorgen wieder drin sein.“ Zudem gab der Konzern bekannt:
„Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben, ähnlich wie bei den Funktionen „Stoßzeiten“ und „Besuchsdauer“. Wir werden den Fall außerdem untersuchen, um Google Maps weiter zu verbessern.“
„Bräustüberl“ –Vorkommnis kein Einzelfall
Allerdings haben sich die Betroffenen bisher nicht dagegen zur Wehr gesetzt. Sollte das Gericht entscheiden, dass eine Zustellung der Klageschrift in Deutschland gestattet ist, wäre das ein Präzedenzfall. Dies würde den Weg freiräumen für andere Mittelständler, gleichgültig, ob aus Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk. Sie könnten es Wirt Peter Hubert gleichtun und sich ebenso wie er gegen geschäftsschädigende Falschmeldungen von Internetdiensten zur Wehr setzen. Für Hubert steht indessen fest, er gehe: „Wenn nötig, bis zur Konzernzentrale in den USA.“
Bildquelle: whoalice-moore, thx! (Pixabay Lizenz)
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