Bald nimmt die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) die Arbeit auf. Alle illegalen Seiten müssen mit zeitnahen DNS-Sperren rechnen.
Kürzlich einigte man sich auf die Schaffung der „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII). Download- und Streaming-Portale mit illegalen Inhalten können künftig innerhalb von zwei Monaten gesperrt werden. Deutsche ISPs und Rechteinhaber haben damit nach zweijährigen Verhandlungen einen gemeinsamen Verhaltenskodex geschaffen.
Internetanbieter & Rechteinhaber einigen sich auf Clearingstelle Urheberrecht im Internet
Die FAZ stellt mit ihrem gestrigen Beitrag die Frage, ob man mit der Clearingstelle Urheberrecht das Ende der illegalen Anbieter eingeläutet hat. Zumindest wäre diese Institution dazu in der Lage, die Situation aller illegalen Seiten in Zukunft erheblich zu erschweren. Die Clearingstelle soll für systematische Netzsperren von strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten sorgen. Aber nur von solchen Portalen, die ungefragt und ohne Kompensation Inhalte Dritter anbieten.
Nach Angaben der FAZ-Redakteure Corinna Burdas und Helmut Bünder besteht die Clearingstelle dann aus einer Allianz von Abgesandten von Internetanbietern und der betroffenen Unternehmen und Verbänden aus der Musik-, Film-, Sport- und Verlagsbranche. Mit illegal übertragenen Sport-Streams, TV-Serien, Kinofilmen u.v.m. soll dann irgendwann im Idealfall Schluss sein. Aber auch mit illegalen Downloads von Musik, Software, Pornos, E-Books, Videospielen u.v.m. Betroffen sind also auch P2P-Indexer, Usenet-Provider, Download-Blogs u.v.m. . D.h. man öffnet gerade die Büchse der Pandora, um das Internet mittelfristig wieder unter Kontrolle zu bekommen.
Wie arbeitet die Clearingstelle?
Im ersten Schritt prüft ein unabhängiges dreiköpfiges Gremium unter Leitung eines früheren BGH-Richters den Fall bzw. die beim Portal angebotenen Inhalte. Wenn dieses Gremium eine Sperrung der Seite befürwortet, muss die Sperre noch von der Bundesnetzagentur abgesegnet werden.
Eine Sperrung könne man so innerhalb von nur acht Wochen erreichen, heißt es bei der FAZ hinter der Paywall. Bereits im ersten Jahr sei mit DNS-Sperren von rund hundert Webseiten zu rechnen. Im zweiten Jahr 200, Tendenz steigend. Gremien wie die CUII gibt es in anderen europäischen Ländern bereits.
Die Verlage jubeln schon lautstark. Denn was sich zunächst nur nach einem Kampf gegen Streaming-Anbieter anhört, schließt alle anderen illegalen Webwarez-Seiten mit ein. Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins, begrüßt die Initiative:
„Die neugeschaffene Clearingstelle CUII ist ein bislang einzigartiger Zusammenschluss, der ein effizientes Vorgehen bei der Bekämpfung von Internet-Piraterie ermöglicht. Daher haben wir als Verleger-Ausschuss uns auch dafür ausgesprochen, dass der Börsenverein Gründungspartner der CUII wird. Nach der Insolvenz der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (GVU) haben wir als Verlage nun wieder eine wirkungsvolle Möglichkeit, gegen Portale vorzugehen, die in großen Umfang Raubkopien etwa von E-Books oder Hörbüchern anbieten.“
Wer wird von der CUII profitieren?
An erster Stelle werden die ganz großen Seiten von den DNS-Sperren betroffen sein. Anbieter wie Burning Series, Goldesel.to, myGully.com, KinoX oder Movie4k werden sicher schon aufgrund ihrer Popularität ganz schnell im Fokus des Gremiums landen. Die FAZ nennt konkret Serienstream.to als einen Kandidaten, der sich warm anziehen müsse. Wenn sich deren Besucher ständig neue Ausweich-Domains suchen müssen, erschwert das den Zugang. Nutzer kleiner Internet-Anbieter werden wohl im Vorteil sein. Und natürlich auch die Anbieter eher unbekannter Portale. Nicht zu vergessen Apps wie Vavoo, Rokkr und Watched, die den Filmkonsum plattformübergreifend alleine mithilfe ihrer Software ermöglichen. Die CUII könnte höchstens die Portale mit DNS-Sperren versehen, die den Download solcher Apps anbieten. Doch wer weiß schon, wie das Hase-und-Igel-Spiel zwischen der Kreativwirtschaft und den Online-Piraten bis dahin aussehen wird !?
Clearingstelle als Akquise für VPN-Anbieter?
Last, but not least werden derartige Vorhaben dafür sorgen, dass die VPN-Provider künftig noch mehr Zulauf bekommen. Von den vielen kostenlos verfügbaren Proxy-Servern einmal ganz abgesehen. Trotzdem hat die Medienbranche jetzt ein Instrument an der Hand, um effektiv gegen die Profiteure massenhafter Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Und das ganz ohne die hochpreisigen Kosten, die bislang zur Erreichung von gerichtlichen DNS-Sperren angefallen sind.
Das Bundeskartellamt hat die Gründung und geplanten Aufgaben der Clearingstelle Urheberrecht kartellrechtlich geprüft und keine Einwände gegen den Start der CUII erhoben.
Tarnkappe.info